Die kalte Jahreszeit ist bald schon überstanden, der Frühling naht und eine weitere Corona-Winterwelle ist ausgeblieben. Immer mehr Bundesländer heben die Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf. Dennoch gelten seit Oktober letzten Jahres bundesweit rechtsverbindliche Corona-Regeln in Deutschland. Die neuen Maßnahmen sollen laut der Bundesregierung vor allem den Schutz von vulnerablen Gruppen im Herbst und Winter verbessern.
Die neuen Corona-Regeln gelten vorerst bis 7. April 2023, anschließend sollen sie laut der Bundesregierung auch komplett fallen. Sie wurden in zwei Stufen unterteilt – die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere sollen greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Manche Regeln gelten bundesweit, bei anderen Maßnahmen haben die Länder die Möglichkeit, selbst zu entscheiden.
Anders als Länder wie Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig Holstein, die bereits früh jeweils von der Isolationspflicht oder Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), oder sogar von beidem, Abstand genommen haben, schien in Mecklenburg-Vorpommern lange das Motto zu gelten: "Vorsicht ist besser als Nachsicht". So erklärt sich, dass die Regierung von Manuela Schwesig (SPD) bis Februar 2023 nach wie vor an der Isolationspflicht für Corona-Infizierte feshielt. Ganz ohne Lockerungen will man aber auch in Kiel nicht dastehen. Wir erklären es Ihnen im Überblick.
Corona-Regeln Mecklenburg-Vorpommern im März 2023: Wo überall die FFP2-Maskenpflicht gilt
Seit dem 1. Oktober gilt in Mecklenburg-Vorpommern - wie auch bundesweit - ein Corona-Basisschutz, der zu Neujahr außerdem gelockert wurde. Seit Februar ist etwa die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr aufgehoben.
Ab 1. März werden die bundesweiten Regeln weiter gelockert. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. Das heißt konkret: Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht mehr testen lassen, die Maskenpflicht entfällt für sie.
Die einzige Maskenpflicht, die dann bis 7. April weiterhin greift, gilt für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Außerdem betont die Bundesregierung, dass das Hausrecht der Gesundheitseinrichtungen von dem Beschluss unberührt bleibe. Die Einrichtungen könnten nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.
Corona-Regeln Mecklenburg-Vorpommern im März 2023: Welche Maßnahmen sind möglich?
Zusätzlich zu der bundesweit verschärften Maskenpflicht können die Bundesländer eigenständig weitere Corona-Maßnahmen ab Oktober einführen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Folgende zusätzliche Regeln wären noch möglich:
- Innenräume: In Innenräumen könnte eine Pflicht für medizinische oder FFP2-Masken eingeführt werden.
- Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
- Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.
Corona-Regeln Mecklenburg-Vorpommern im März 2023: 3G bleibt ein Thema
Stellt die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region fest, könnte sie folgende weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie einführen:
- Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen im Außenbereich können die Länder eine Maskenpflicht vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich ist eine Maskenpflicht ohne Ausnahmeregelung bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen möglich. Auch eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen kann eingeführt werden. Zudem kann ein Hygienekonzept gefordert werden.
- Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe und bei Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich kann die Erstellung von Hygienekonzepten verpflichtend werden.
Corona-Regeln Mecklenburg-Vorpommern im März 2023: Isolationspflicht und Quarantäne
In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Isolationspflicht seit Februar nicht mehr: Dies begründete Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) mit der veränderten Corona-Lage "aufgrund der Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe und Arzneien sowie durch den hohen Immunitätsgrad in der Bevölkerung". Nun besteht die Isolationsregelung nur noch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zum Schutz der vulnerablen Gruppen.
Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern im März 2023: Fällt die Maskenpflicht im ÖPNV?
Nachbarland Schleswig-Holstein hatte bereits zum Neujahr die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr abgeschafft und folgte damit Bayern und Sachsen-Anhalt. Mecklenburg-Vorpommern ging bislang einen anderen Weg. Noch Ende 2022 sagte Ministerin Manuela Schwesig (SPD), mögliche Lockerungen würden erst nach dem Winter infrage kommen. Dann ging es doch schneller als gedacht. Mit der Aufhebung der Pflicht zum Tragen einer Nasen- und Mundbedeckung im Fernverkehr ab Donnerstag, den 2. Februar, fiel gleichzeitig die Maskenpflicht im Nahverkehr. Sie ist damit also auch in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben.