Die Corona-Zahlen sind niedrig, die meisten Regeln sind gefallen und es kursiert bereits die Rede von einem Ende der Pandemie. Dennoch gelten nach wie vor die am 1. Oktober beschlossenen Corona-Regeln in Deutschland, die den Bundesländern eigenen Handlungspielraum auf regionaler Ebene zugestehen. So soll insbesondere der Schutz von vulnerablen Gruppen im Winter verbessert werden, so die Bundesregierung.
Die im Herbst eingeführten Corona-Maßnahmen gelten vorerst bis 7. April 2023, dann sollen sie laut Bundesregierung komplett fallen. Sie wurden in zwei Stufen unterteilt – die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht.
Hier findet Sie einen Überblick über alle geltenden Regeln im März 2023 in Hessen.
Corona-Regeln Hessen im März 2023: An welchen Orten gilt die Maskenpflicht?
Seit dem 1. Oktober gilt in Hessen - wie auch bundesweit - ein Corona-Basisschutz, der zu Neujahr außerdem gelockert wurde. Seit Februar ist etwa die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr aufgehoben.
Ab 1. März werden die bundesweiten Regeln weiter gelockert. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. Das heißt konkret: Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht mehr testen lassen, die Maskenpflicht entfällt für sie.
Die einzige Maskenpflicht, die dann bis 7. April weiterhin greift, gilt für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Außerdem betont die Bundesregierung, dass das Hausrecht der Gesundheitseinrichtungen von dem Beschluss unberührt bleibe. Die Einrichtungen könnten nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.
Corona-Regeln Hessen im März 2023: Gibt es wieder Verschärfungen?
Die Bundesländer können zusätzlich zu der bundesweit verschärften Maskenpflicht seit Oktober eigenständig weitere Corona-Maßnahmen einführen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Diese zusätzlichen Regeln könnten eingeführt werden:
- Innenräume: In Innenräumen könnte eine Pflicht für medizinische oder FFP2-Masken eingeführt werden.
- Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.
- Asylbewerberunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte und Hafteinrichtungen: Auch hier kann eine Testpflicht durchgesetzt werden.
Corona-Regeln in Hessen im März 2023: Was gilt bei Veranstaltungen?
Sieht die Regierung in Hessen eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region, könnte sie folgende weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie einführen:
- Veranstaltungen: Die Länder können eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Ebenso soll eine Maskenpflicht mit den genannten Ausnahmeregelungen bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen gelten. Zudem kann eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen festgelegt werden.
- Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
Corona-Regeln in Hessen im März 2023: Isolationspflicht schon im November aufgehoben
Von der Isolationspflicht verabschiedete sich Hessen bereits vor Beginn des Winters. Für positiv getestete Erwachsene (und Kinder ab sechs Jahren) besteht seit 23. November nur mehr eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Außerdem folgt ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime und andere Einrichtungen, in denen sich vulnerable Gruppen befinden.
Es wird jedoch dringend empfohlen, sich im Falle einer Infektion mit Symptomen freiwillig für fünf Tage zu isolieren und auch keinen Besuch zu empfangen. Diese Isolation sollte erst nach zehn Tagen beendet werden - oder wenn 48 Stunden lang keine Symptome mehr auftraten.
Corona-Regeln in Hessen im März 2023: Maskenpflicht im ÖPNV beendet
Wo Hessen bei der Abschaffung der Isolationspflicht mit nach vorn geprescht war, verhielt sich das Bundesland im Herzen Deutschlands beim Wegfall der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr deutlich vorsichtiger. Mit dem 2. Februar endete jedoch die Maßnahme, Mund und Nase in Bus und Bahn zwingend bedecken zu müssen. Zuvor hatte die Landesregierung auf einer medizinischen Maske bestanden, weil "regelmäßig viele und ständig wechselnde Menschen auf engem Raum zusammenkommen".
Eine FFP2-Maskenpflicht greift weiterhin in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Dazu zählen Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen.