Winter und Skifahren - das gehört für immer mehr Deutsche zusammen. Besonders beliebt sind Urlaube in den Alpen, denn gerade aus dem Süden der Bundesrepublik ist der Weg in die Berge nicht weit. Aber wie gestaltet sich der Pistenspaß in Österreich, der Schweiz, Italien und Frankreich in Pandemie-Zeiten?
Skiurlaub in Österreich: Nach dem Lockdown bleiben Geimpfte und Genesene unter sich
Auch nach dem Ende des mehrwöchigen Lockdowns sind in Österreichs Seilbahnen nur Geimpfte und Genesene zugelassen. Der entsprechende Nachweis muss vorgezeigt werden, zudem ist in den Gondeln, den Sesselliften mit Haube und den Zugangsbereichen zu den Liften eine FFP2-Maske zu tragen. 2G gilt auch auf den Skipisten sowie in Restaurants.
Da Nachtgastronomie untersagt ist, findet auch kein Après Ski statt. Die Beherbergungsbetriebe - was auch Berghütten und Ferienwohnungen miteinschließt - dürfen nur Geimpfte und Genesene aufnehmen. Es dürfen alle Räumlichkeiten geöffnet werden, auch hier gilt die Maskenpflicht.
Von jeglichen Nachweisen befreit sind Kinder unter zwölf Jahren. Allerdings müssen alle ab sechs Jahre eine Maske tragen, wo dies gefordert wird. Für Kinder unter 14 Jahren genügt eine Stoffmaske. Wichtig: In Österreich gilt die Impfung bereits am Tag des zweiten Pieks als vollständig. Allerdings wird eine Auffrischung nach 270 Tagen benötigt, um nicht als ungeimpft zu gelten.
Corona-Regeln beim Skiurlaub in der Schweiz: 3G nur in Innenräumen der Gastronomie
Eine Pflicht zum Bedecken von Mund und Nase besteht auch in Seilbahnen in der Schweiz, allerdings sind hier auch Alternativen zur FFP2-Maske zulässig. Es wird schlicht von Mund-Nasen-Schutz gesprochen. Dieser muss auch in geschlossenen Stationsgebäuden, Wartezonen und Liftkarten-Verkaufsstellen getragen werden. Kinder unter zwölf Jahren sind davon befreit.
Ansonsten ist der Zutritt nicht beschränkt, lediglich in Innenbereichen der Gastronomie gilt die 3G-Regel. Einen entsprechenden Nachweis müssen alle Personen über 16 Jahre zur Hand haben. Es werden bis zu 72 Stunden alte PCR-Tests und maximal 48 Stunden zurückliegende Antigentests anerkannt. Eine Ausnahme bildet Samnaun, wo aufgrund des Verbunds mit Ischgl in Österreich 2G greift.
Bergrestaurants und Bars sind geschlossen, heißt es. Demnach fällt Après Ski in der gewohnten Form flach, es ist lediglich an einigen Orten möglich, Getränke mitzunehmen, berichtet das Portal „Snowplaza“.
Corona-Regeln beim Skiurlaub in Italien: Regeln abhängig von Infektionszahlen - Abstandsgebot in Seilbahnen
In Italien - und damit auch dem bei vielen Bundesbürgern beliebten Südtirol - fahren geschlossene Seilbahnen nur mit einer Auslastung von maximal 80 Prozent. Auf die Einhaltung der Abstände von mindestens einem Meter ist zu achten. Zudem gilt eine Maskenpflicht, die schon für Kinder ab sechs Jahren zu befolgen ist. Mindestens eine OP-Maske ist zu tragen.
Letztlich haben sich die Verantwortlichen dazu entschieden, auf die 3G-Regel zu bauen. Abhängig von der Entwicklung der Infektionszahlen kann es jedoch auch schärfere Maßnahmen geben. Italien teilt seine Regionen in die Farben weiß, gelb, orange und rot ein. Für orangefarbene Zonen ist die 2G-Regel verbindlich, in roten Zonen müssen die Seilbahnen ihren Betrieb einstellen.
In Hütten haben ohnehin nur Geimpfte und Genesene Zutritt. Zu beachten ist, dass eine Impfung nur noch neun Monate lang als vollständig anerkannt wird, ehe eine Auffrischung nötig ist.
Kinder unter zwölf Jahren brauchen keinen Nachweis zu erbringen. Ab Januar soll Après Ski an den Pisten nicht mehr möglich sein, weil in Italien dann eine Null-Promille-Grenze eingeführt wird.
Corona-Regeln beim Skiurlaub in Frankreich: Inzidenz als Maßstab und Corona-Pass als Eintrittskarte
Auch in Frankreich muss in Skiliften Maske getragen werden, ausgenommen sind Kinder unter elf Jahren. Gleiches gilt in den Warteschlangen. Vor dem Einstieg ist der Corona-Pass - der sogenannte „pass sanitaire“ - vorzuzeigen. Das Pendant zum Covid-Zertifikat der EU benötigen alle Personen ab zwölf Jahren und zwei Monaten.
Auch in Restaurants und Bars - also auch beim Après Ski - sowie touristischen Unterkünften wie Hotels wird danach verlangt. In Skigebieten gilt ab einer Inzidenz über 200 die 3G-Regel, wobei PCR- oder Antigentests für Nichtgeimpfte und -genesene höchstens 24 Stunden zurückliegen dürfen.
Interessant: Personen ab 65 Jahren gelten nur noch bis zu sechs Monate nach der letzten Impfung als vollständig immunisiert.