Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Corona-Regeln für Italien, Österreich, Frankreich, Spanien, andere EU-Länder

Corona-Regeln in der EU

Die Corona-Regeln für Österreich, Italien und andere Länder

    • |
    Reisen ist in Europa im Frühjahr 2022 wieder einfacher. Doch wo gilt Maskenpflicht? Wie wichtig ist der Impfstatus noch? Und wann muss man in Quarantäne? Wir bieten den Überblick.
    Reisen ist in Europa im Frühjahr 2022 wieder einfacher. Doch wo gilt Maskenpflicht? Wie wichtig ist der Impfstatus noch? Und wann muss man in Quarantäne? Wir bieten den Überblick. Foto: Jan Woitas/dpa/dpa-tmn

    Europa macht sich locker von Corona. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Staaten werden derzeit Einschränkungen aufgehoben. Das macht die Lage aber auch unübersichtlich, denn in Sachen Maskenpflicht, Impfstatus, Corona-Tests und Quarantäne gelten ganz unterschiedliche Regeln. Die Europäische Kommission informiert über das Portal Re-Open EU über die aktuellen Bestimmungen. Die wichtigsten haben wir im Überblick zusammengefasst.

    Diese Corona-Regeln gelten in Belgien

    Grundsätzlich sind in Belgien im öffentlichen Leben die meisten Corona-Maßnahmen aufgehoben. Die Einreise für Reisende aus EU-Staaten ist unkompliziert ohne Einschränkungen möglich. Für den Zugang zu Veranstaltungen, Bars, Restaurants oder anderen öffentlichen Dienstleistungen ist kein Test- oder Impfnachweis erforderlich. Eine Maskenpflicht gilt nur noch in Krankenhäusern und Pflegezentren sowie an Bord von öffentlichen Verkehrsmitteln. An Flughäfen, Bahnsteigen oder Bushaltestellen ist die Gesichtsmaske nicht mehr obligatorisch. Kinder unter zwölf Jahren sind grundsätzlich von der Maskenpflicht befreit. Corona-Tests und Quarantäne sind nur dann obligatorisch, wenn man sich krank fühlt oder einen engen Kontakt zu einer bereits infizierten Person hatte. Es kann aber sein, dass zusätzlich in einzelnen Gebieten Belgiens spezifische regionale Corona-Regeln gelten.

    In Dänemark gibt es keine staatlichen Corona-Regeln mehr

    Bereits seit dem 1. Februar sind in Dänemark alle staatlichen Corona-Maßnahmen aufgehoben. Wer aus einem EU-Staat einreist, muss keine weiteren Einschränkungen fürchten. Zwar gibt es weiterhin Empfehlungen für das Tragen einer Maske in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, doch liegt es an den Einrichtungen selbst, Corona-Regeln aufzustellen und umzusetzen. Auch für den Zugang zu Veranstaltungen, Bars, Restaurants oder anderen Orten des öffentlichen Lebens gibt es keine einheitlichen Regeln. Ob ein Test- bzw. Impfstatus abgefragt wird oder ob Maskenpflicht gilt, entscheiden Veranstalter, Vereine und Unternehmen selbst.

    Restaurant-Besucher müssen ab 14. März in Frankreich nicht mehr ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen. Gleiches gilt in Fernzügen, Kinos und Museen.
    Restaurant-Besucher müssen ab 14. März in Frankreich nicht mehr ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen. Gleiches gilt in Fernzügen, Kinos und Museen. Foto: Francois Mori, AP/dpa

    Frankreich lockert die Corona-Regeln weitgehend

    Auch in Frankreich wurden zuletzt viele Corona-Regeln im öffentlichen Leben gelockert. Wer aus einem EU-Land einreist, muss allerdings geimpft, genesen oder negativ getestet sein (Schnelltest bis 48 Stunden vor Einreise, PCR-Test bis 72 Stunden vor Einreise) – und darüber ein Nachweiszertifikat mitführen. Zudem muss vor Einreise das europäische Einreiseformular für Frankreich ausgefüllt werden. Die Maskenpflicht ist weitgehend abgeschafft, sie gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Gesundheitswesen. Für das öffentliche Leben in Restaurants, Cafés und Geschäften gilt keine Zugangsbeschränkung mehr, allerdings ist dort und in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Mindestabstand von zwei Metern obligatorisch. Wer positiv getestet ist oder Symptome zeigt, muss sich für sieben Tage in Isolation begeben. Freitesten ist bei Symptomfreiheit nach fünf Tagen möglich. Eine Quarantäne für Kontaktpersonen von Covid-Erkrankten gibt es nicht mehr.

    Griechenland setzt weiter auf strenge Corona-Regeln

    Im Vergleich zu anderen Ländern sind die Corona-Regeln in Griechenland streng. Bei der Einreise aus einem EU-Staat muss ein Nachweis über Impfung, Genesung oder ein aktuelles Testzertifikat (PCR-Test bis 72 Stunden vor Einreise oder Schnelltest bis 24 Stunden vor Einreise) vorgelegt werden. Stichprobenartig werden Reisende ausgewählt, die bei Ankunft Corona-Schnelltests machen müssen. Ist das Ergebnis positiv, wird ein PCR-Test gemacht und es gelten mindestens fünf Tage, aber maximal zehn Tage Quarantäne, die im Quarantänehotel verbracht werden müssen. Im öffentlichen Leben sind Impf- oder Genesenenzertifikate nötig, etwa in Hotels, Gaststätten oder Attraktionen. Negative Testnachweise reichen häufig nur im Freien aus. In allen Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht, im Supermarkt müssen zwei Masken übereinander oder eine FFP2-Maske getragen werden.

    Fast keine Corona-Regeln mehr in Irland

    In Irland gibt es seit dem 6. März fast keine Corona-Maßnahmen mehr. Urlauber aus aller Welt können ohne Nachweis einreisen. Auch das öffentliche Leben funktioniert komplett ohne Zugangskontrollen, es gibt keine Sperrstunden für Clubs, Bars und Restaurants. Auch für Veranstaltungen gibt es keine Kapazitätsgrenzen. Eine Maskenpflicht gibt es in Irland nicht, das Tragen wird nur in öffentlichen Verkehrsmitteln, Pflegeheimen und Gesundheitseinrichtungen empfohlen. Wer Symptome des Coronavirus oder eines grippalen Infekts spürt, wird gebeten, sich für mindestens fünf Tage in Isolation zu begeben. Tests sind nicht obligatorisch.

    Ein Mann zeigt sein Impfzertifikat. In Italien ist der "Green Pass" bis zum 1. Mai noch wichtig für den Zutritt in Geschäfte, Restaurants und mehr.
    Ein Mann zeigt sein Impfzertifikat. In Italien ist der "Green Pass" bis zum 1. Mai noch wichtig für den Zutritt in Geschäfte, Restaurants und mehr. Foto: Cecilia Fabiano/LaPresse via ZUMA Press/dpa

    "Green Pass" und Maskenpflicht: Die Corona-Regeln in Italien

    In Italien sind viele Corona-Regeln noch relativ streng. Schon wer in Italien einreist, muss geimpft, genesen oder getestet sein (Schnelltest bis 48 Stunden vor Einreise, PCR-Test bis 72 Stunden vor Einreise) – und das EU-Nachweiszertifikat mitführen. Anderenfalls gilt eine Isolationspflicht von fünf Tagen. Zudem muss vor Einreise das europäische Einreiseformular für Italien ausgefüllt werden. Noch bis 1. Mai ist der Zugang zum öffentlichen Leben über den "Green Pass" geregelt. Das bedeutet, dass zu Verkehrsmitteln, Freizeiteinrichtungen, Sport, Kultur und Tourismus in den meisten Fällen nur Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten. Bis zum 30. April gilt in Italien noch FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Wer Symptome entwickelt, muss für zehn Tage in Isolation. Ohne Symptome kann eine Quarantäne nach drei Tagen beendet werden. Zusätzlich können in einzelnen Gebieten Italiens spezifische regionale Corona-Regeln gelten. Weitere Informationen gibt es hier.

    In Kroatien gilt immer noch die allgemeine Maskenpflicht

    In Kroatien gelten auch nach weitreichenden Lockerungen noch einige Corona-Regeln. Wer aus einem EU-Land einreist, muss geimpft, genesen oder getestet sein (Schnelltest bis 24 Stunden vor Einreise, PCR-Test bis 72 Stunden vor Einreise) – und darüber ein Nachweiszertifikat mitführen. Zudem muss vor Einreise das Einreiseformular für Kroatien ausgefüllt werden. Weite Teile des öffentlichen Lebens sind ohne Einschränkungen zugänglich. Test-, Impf- oder Genesenenzertifikat braucht man nur in Nachtclubs und Diskotheken. Allerdings gilt eine allgemeine Maskenpflicht in allen öffentlichen Räumen im Innen- und Außenbereich.

    Diese Corona-Regeln gelten in den Niederlanden

    Fast alle Corona-Regeln in den Niederlanden sind aufgehoben. Weder für die Einreise noch für das öffentliche Leben sind Nachweise über Impfung, Genesung oder Test erforderlich. Allerdings muss vor Einreise mit dem Flugzeug dieses Formblatt zur Selbstauskunft ausgefüllt werden. Seit dem 23. März gilt keine Maskenpflicht mehr, nur in Flugzeugen und an Flughäfen jenseits der Sicherheitskontrolle müssen sie weiterhin getragen werden. Bei Großveranstaltungen ab 500 Teilnehmern gilt 1G, es müssen alle Besucher ab 13 Jahren ein negatives Schnelltestergebnis vorlegen.

    Maskenpflicht und 3G-Einreise: Die Corona-Regeln in Polen

    Viele Corona-Maßnahmen sind in Polen zuletzt aufgehoben worden, einige sind aber weiterhin in Kraft. Wer einreist, muss geimpft, genesen oder getestet (PCR oder Schnelltest bis 48 Stunden vor Einreise) sein – und das EU-Nachweiszertifikat mitführen. In allen Innenräumen des öffentlichen Lebens in Polen gilt eine grundsätzliche Maskenpflicht. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sieben Tage in Selbstisolation und darf diese nur verlassen, um zum Arzt oder zum Testen zu fahren. Alle Personen im selben Haushalt müssen in Quarantäne.

    Auch im Winter kann man in Lissabon draußen sitzen. Für den Zugang zu Cafés und Restaurants gibt es keine Corona-Einschränkungen mehr.
    Auch im Winter kann man in Lissabon draußen sitzen. Für den Zugang zu Cafés und Restaurants gibt es keine Corona-Einschränkungen mehr. Foto: Armando Franca/AP/dpa

    Portugal setzt derzeit auf diese Corona-Maßnahmen

    Die meisten Corona-Regeln in Portugal sind aufgehoben. Doch wer einreist, muss geimpft, genesen oder getestet sein (Schnelltest bis 24 Stunden vor Einreise, PCR-Test bis 72 Stunden vor Einreise) – und das EU-Nachweiszertifikat mitführen. Zudem muss bei Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff das Einreiseformular für Passagiere ausgefüllt werden. Wer auf dem Landweg einreist, muss gar nichts vorweisen. Für den Zugang zum öffentlichen Leben gibt es keine Einschränkungen, nur in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen muss ein Nachweis über Impfung, Genesung oder negativen Corona-Test vorgelegt werden. Zudem gilt in allen öffentlichen Innenräumen in Portugal eine allgemeine Maskenpflicht.

    Die Schweiz hat fast alle Corona-Regeln aufgehoben

    Fast alle Corona-Regeln in der Schweiz wurden mittlerweile aufgehoben. Zur Einreise aus EU-Staaten muss man weder Kontaktdaten noch Nachweise vorlegen. Bereits seit dem 17. Februar ist auch das öffentliche Leben für alle frei zugänglich. Eine allgemeine Maskenpflicht gilt nicht, nur in Pflege- und Gesundheitszentren sowie Verkehrsmitteln muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. In den einzelnen Kantonen kann es spezifische regionale Corona-Regeln geben.

    Slowenien hält nur an Maskenpflicht in Innenräumen fest

    In Slowenien sind fast alle Corona-Regeln aufgehoben worden. Weder für die Einreise noch für die meisten Bereiche des öffentlichen Lebens sind Nachweise über Impfung, Genesung oder Test erforderlich. Nur in Pflege- und Gesundheits-Einrichtungen sowie in Gefängnissen muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Zudem gilt in der Alpenrepublik eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen und Verkehrsmitteln. Wer positiv getestet wird, muss sieben Tage in Isolation. Eine Quarantänepflicht für Kontaktpersonen gibt es in Slowenien nicht mehr.

    Spanien setzt auf Maskenpflicht und Einreiseformular

    Im Vergleich zu anderen Ländern gibt es in Spanien noch einige Corona-Regeln. Vor Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff muss ein Einreiseformular ausgefüllt werden, ebenso ist ein Nachweis über Impfung, Genesung oder negativen Test (Schnelltest bis 24 Stunden vor Einreise, PCR-Test bis 72 Stunden vor Einreise) erforderlich. Eine allgemeine Maskenpflicht gilt in allen Innenräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie im Außenbereich, wenn kein Abstand möglich ist. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss nun auch nicht mehr in Isolation. Je nach Region können zusätzlich spezifische Corona-Regeln gelten, hier ist ein Überblick der Regionalregierungen.

    Tschechien lockert fast alle Corona-Regeln

    Seit Mitte März sind in Tschechien fast alle Corona-Einschränkungen aufgehoben. Die Einreise ist ohne Vorlage eines Zertifikats möglich, auch das öffentliche Leben ist für alle unkompliziert zugänglich. In allen öffentlichen Innenräumen sowie in Außenbereichen, wo kein Abstand möglich ist, gilt weiterhin die Maskenpflicht. Wer positiv getestet wird, muss in Isolation und kann diese frühestens nach sieben Tagen symptomfrei oder durch einen Test beenden.

    Österreich hält an der FFP2-Maskenpflicht fest

    In Österreich sind fast keine Corona-Einschränkungen für das öffentliche Leben mehr in Kraft. Um einzureisen, müssen Urlauber einen Nachweis über Impfung, Genesung oder negativen Test (Schnelltest bis 24 Stunden vor Einreise, PCR-Test bis 72 Stunden vor Einreise) vorweisen können. Von Pflegeeinrichtungen und Gesundheitseinrichtungen abgesehen, gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr. Allerdings ist das Tragen einer FFP2-Maske in allen öffentlichen Innenräumen sowie in Verkehrsmitteln obligatorisch. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss mindestens fünf Tage in Isolation. Freitesten ist möglich, sobald der CT-Wert eines PCR-Tests über der Grenze von 30 liegt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden