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Corona-Regeln Bremen im März 2023: Maskenpflicht im ÖPNV & Quarantäne

Übersicht

Corona-Regeln in Bremen: Was ändert sich im März 2023?

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    Ständiger Begleiter in der Corona-Pandemie: Wo muss jetzt noch Maske getragen werden?
    Ständiger Begleiter in der Corona-Pandemie: Wo muss jetzt noch Maske getragen werden? Foto: Frank Rumpenhorst/, dpa (Symbolbild)

    Die Corona-Regeln in Deutschland wurden im Oktober 2022 verschärft. Ziel der Maßnahmen war und ist insbesondere den Schutz von vulnerablen Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern, so die Bundesregierung. Die Winterwelle blieb aus und bundesweit werden im März weitere Regeln gelockert. Ab 7. April 2023 sollen dann laut

    Vorerst gelten die neuen Corona-Maßnahmen bis zum 7. April 2023. Die Regeln wurden in zwei Stufen unterteilt – die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere sollen in den einzelnen Bundesländern greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Teilweise sind die Regeln bundesweit festgelegt.

    Doch über manche Maßnahmen können die Länder selbst entscheiden. Wie Bremen mit dem vorhandenen Werkzeugkasten umgeht, zeigen wir hier.

    Corona-Regeln in Bremen im März 2023: Maskenpflicht

    Seit dem 1. Oktober gilt bundesweit ein Corona-Basisschutz, der zu Neujahr jedoch gelockert wurde. Seit Donnerstag, den 2. Februar, ist die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr aufgehoben.

    Doch ab 1. März werden die bundesweiten Regeln gelockert. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. Das heißt konkret: Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht mehr testen lassen, die Maskenpflicht entfällt für sie.

    Die einzige Maskenpflicht, die dann bis 7. April weiterhin greift, gilt für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.

    Außerdem betont die Bundesregierung, dass das Hausrecht der Gesundheitseinrichtungen von dem Beschluss unberührt bleibe. Die Einrichtungen könnten nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.

    Corona-Regeln im März 2023: Strengere Maßnahmen in Bremen möglich

    Damit die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur weiter gewährleistet werden kann, können die Bundesländer zusätzlich zu der bundesweit verschärften Maskenpflicht eigenständig weitere Corona-Maßnahmen einführen. Diese sind:

    • Innenräume: In Innenräumen könnte eine Pflicht für medizinische oder FFP2-Masken eingeführt werden.
    • Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.
    • Asylbewerberunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte und Hafteinrichtungen: Auch hier kann eine Testpflicht durchgesetzt werden.

    Corona-Regeln in Bremen im März 2023: Kommen Verschärfungen?

    Sollte die Bremer Regierung eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region feststellen, könnte sie folgende weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie einführen:

    • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
    • Veranstaltungen: Die Länder können eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Ebenso soll eine Maskenpflicht mit den genannten Ausnahmeregelungen bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen gelten. Zudem kann eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen festgelegt werden.

    Corona-Regeln in Bremen im März 2023: Isolationspflicht beendet

    Eine Isolationspflicht gibt es in Bremen nicht mehr. Das Bundesland hat alle landesrechtlichen Corona-Maßnahmen zum 2. Februar aufgehoben. Bereits einen Tag vorher endete die

    Corona-Regeln in Bremen im März 2023: Maskenpflicht im ÖPNV?

    Auch eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr gibt es nicht mehr. Nachdem die Maskenpflicht iursprünglich erst zum 1. März beendet werden sollte, entschied sich Bremen in Absprache mit Niedersachsen nun dazu, die Maßnahme bereits zum 2. Februar zu den Akten zu legen.

    "Wir erleben seit Monaten volle Fußballstadien, Konzerte und Veranstaltungen ohne Maskenpflicht", hatte Bremens Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne) bereits früher gesagt und dabei auf immer mehr Menschen ohne Maske in Restaurants, Einkaufszentren und Supermärkten verwiesen: "Daher gibt es aus unserer Sicht keinen Grund mehr, nach dem Winter an der Maskenpflicht festzuhalten, solange es die Pandemielage zulässt."

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