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Corona-Regeln Berlin im März 2023: Maskenpflicht, Quarantäne, Isolation

Übersicht

Corona-Regeln in Berlin: Das gilt im März 2023

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    Ab Oktober wird auch in Berlin die Maskenpflicht verschärft.
    Ab Oktober wird auch in Berlin die Maskenpflicht verschärft. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Die Corona-Regeln in Deutschland wurden im Oktober 2022 verschärft. Ziel der Maßnahmen war und ist insbesondere den Schutz von vulnerablen Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern, so die Bundesregierung. Die Winterwelle blieb aus und bundesweit werden im März weitere Regeln gelockert. Ab 7. April 2023 sollen dann laut

    Die Corona-Regeln vom Herbst wurden in zwei Pakete unterteilt – die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere können von den Ländern ergriffen werden, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Ein Teil der Regeln gilt bundesweit. Doch es gibt auch Maßnahmen, über die die Länder selbst entscheiden können.

    Mit der Aufhebung der Maskenpflicht im Fernverkehr ab Donnerstag, den 2. Februar, ist wie in allen anderen Bundesländern auch im Berliner Personennahverkehr (ÖPNV) die Pflicht zum Tragen einer Nasen- und Mundbedeckung gefallen. Einen Überblick über alle Maßnahmen, die in

    Corona-Regeln Berlin im März 2023: Maskenpflicht an bestimmten Orten

    Seit dem 1. Oktober gilt bundesweit ein Corona-Basisschutz, der zu Neujahr jedoch gelockert wurde. Seit Donnerstag, den 2. Februar, ist die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr aufgehoben.

    Doch ab 1. März werden die bundesweiten Regeln gelockert. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. Das heißt konkret: Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht mehr testen lassen, die Maskenpflicht entfällt für sie.

    Die einzige Maskenpflicht, die dann bis 7. April weiterhin greift, gilt für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.

    Außerdem betont die Bundesregierung, dass das Hausrecht der Gesundheitseinrichtungen von dem Beschluss unberührt bleibe. Die Einrichtungen könnten nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.

    Corona-Regeln Berlin im März 2023: Diese Maßnahmen wären möglich

    Um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten, können die Bundesländer zusätzlich zu der bundesweit verschärften Maskenpflicht eigenständig weitere Corona-Maßnahmen ab Oktober einführen. In Berlin gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Zudem gibt es eine Testpflicht in Justizvollzugsanstalten und Heimen der Jugendhilfe. Diese zusätzlichen Maßnahmen wären auch in Berlin möglich:

    • Innenräume: Eine Maskenpflicht für medizinische oder FFP2-Masken könnte auch in Innenräumen eingeführt werden.
    • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht gelten. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
    • Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.

    Corona-Regeln Berlin im März 2023: Regeln zu Hygiene und Abstand

    Wenn die Berliner Regierung eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region feststellt, sind folgende weitere Maßnahmen möglich:

    • Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen im Außenbereich können die Länder eine Maskenpflicht vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Zudem kann eine Maskenpflicht ohne Ausnahmeregelung bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen eingeführt werden. Auch eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen ist möglich.
    • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe und bei Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich kann die Erstellung von Hygienekonzepten gefordert werden.

    Corona-Regeln Berlin im März: Gilt in Berlin noch Quarantäne und Isolationspflicht?

    Seit Mitte Februar gilt in Berlin keine Pflicht für Infizierte, sich zu Isolieren oder als Kontaktperson in Quarantäne zu gehen. Berlin war eines der letzten Bundesländer, die die Isolationspflicht abschafften. Das Wegfallen der Brandenburg abgestimmt, wo die Pflicht zur Quarantäne ebenfalls zum 13. Februar auslief.

    Corona-Regeln im Februar 2023: Maskenpflicht im ÖPNV?

    Im hoch frequentierten Nahverkehr der Millionenstadt Berlin galt noch bis Februar die Maskenpflicht im ÖPNV. Mittlerweile können die Berliner ganz ohne Maske die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Der Berliner Senat appelliert allerdings weiterhin an die Eigenverantwortung der Berliner: Das Tragen der Maske wird an Orten empfohlen, an denen viele Menschen zusammenkommen – wie eben etwa in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Empfehlung gilt insbesondere für Personen, die sich krank oder erkältet fühlen und entsprechende Symptome haben.

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