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Corona-Regeln an Weihnachten 2021 in NRW: Maßnahmen aktuell in Nordrhein-Westfalen, 26.12.21

Nordrhein-Westfalen

Corona-Regeln an Weihnachten 2021 in NRW

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    Weihnachten wird auch 2021 in Nordrhein-Westfalen wieder ruhiger als sonst.
    Weihnachten wird auch 2021 in Nordrhein-Westfalen wieder ruhiger als sonst. Foto: Bernd Weißbrod, dpa

    Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen sieht strengere Kontaktbeschränkungen vor. Die werden auch das Weihnachtsfest betreffen. Vor allem für Ungeimpfte und Nicht-Genesene steht ein Weihnachten in kleinerem Kreise bevor. Hier die Regeln im Überblick (Stand: 23. Dezember 2021):

    Kontaktbeschränkungen an Weihnachten

    Ungeimpfte: Wenn bei einem Treffen ein Ungeimpfter oder nicht Genesener dabei ist, dürfen - Stand jetzt - zusätzlich zum eigenen Haushalt noch maximal zwei weitere Personen eines anderen Haushalts teilnehmen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

    Geimpfte: Für Geimpfte und Genesene wird es laut aktueller Verordnung keine Kontaktbeschränkungen an Weihnachten geben. Springt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis allerdings über 350, so müssen alle wieder ihre Kontakte reduzieren: Bei privaten Feiern von Geimpften und Genesenen gilt dann eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen unter freiem Himmel.

    Was ist mit Weihnachtsmärkten?

    Die Weihnachtsmärkte dürfen laut aktuellem Stand in Nordrhein-Westfalen geöffnet bleiben. Allerdings nur für Geimpfte und Genesene. Personen, die nicht immunisiert sind - also weder geimpft noch genesen sind - müssen draußen bleiben.

    Das gilt an Silvester

    NRW verschärft nach Weihnachten die Masken- und Testpflicht im Freizeitbereich - unter anderem für Sport in Innenräumen. Ab dem 28. Dezember gilt dort die 2G-Plus-Regel. Grund ist die "deutlich höhere Aggressivität der Omikron-Variante", teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Donnerstag vor Weihnachten mit.

    Zudem wird es an Silvester ein Böllerverbot geben. Das heißt, Feuerwerk und Knallkörper dürfen dieses Jahr nicht verkauft werden. Außerdem entscheiden die Kommunen, auf welchen öffentlichen und belebten Plätzen das Böllern verboten wird. Hintergrund des Feuerwerkverbots ist, dass die Kliniken durch die Verletzten, die es jedes Jahr wegen Unfällen mit Feuerwerkskörpern gibt, nicht zusätzlich belastet werden sollen. Außerdem sollen größere Zusammenkünfte in der Silvesternacht verhindert werden. Auch wird es an Silvester ein Tanzverbot geben: In Restaurants darf es keine Silvester-Bälle oder ähnliches geben, auch nicht an „vergleichbaren Veranstaltungen, wenn das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist“, wie das Gesundheitsministerium mitteilte.

    Gottesdienste an Weihnachten

    Gottesdienste dürfen in Nordrhein-Westfalen auch an Weihnachten stattfinden. Wenn Chöre auftreten, dürfen die Mitglieder ohne Maske singen - allerdings nur, wenn sie geimpft oder genesen sind. Die Kirchen haben bereits angekündigt, dass sie unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben Regeln für die Gottesdienste rund um Weihnachten aufstellen werden, um Coronainfektionen zu vermeiden. So sollen 3G oder 2G-Regelungen und eine Maskenpflicht am Platz gelten. Welche Regeln in welcher Gemeinde genau gelten werden, wird in den jeweiligen Pfarreien rechtzeitig bekannt gegeben.

    Verstöße werden mit bis zu 25.000 Euro geahndet

    Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden können. So steht es in der Schutzverordnung. „Wer dagegen verstößt, der begeht kein Kavaliersdelikt, sondern der spielt nicht nur mit seiner, sondern auch mit der Gesundheit anderer und der zockt mit der Überlastung der Intensivstationen“, sagte Ministerpräsident Hendrik Wüst von der CDU.

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