Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Corona-Regeln: Weitere Lockerungen zum 1. März

Corona-Pandemie

Am 1. März enden weitere Corona-Regeln

    • |
    Zum 1. März enden weitere Corona-Maßnahmen.
    Zum 1. März enden weitere Corona-Maßnahmen. Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

    Am 1. März laufen weitere bundesweite Corona-Schutzvorgaben nach Plänen von Bund und Ländern aus. Damit enden die Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Weiterhin gilt die Maskenpflicht aber bei Besuchen in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen.

    Lauterbach zu Lockerung der Corona-Regeln: Infektionslage stabil

    Eigentlich sollte diese bundesweiten Maßnahmen erst am 7. April enden. Nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei die Infektionslage unter dem Strich seit Wochen jedoch stabil. Die Krankenhäuser könnten Corona-Kranke gut versorgen. Nur beim Besuch medizinischer Einrichtungen müsse man weiter vorsichtig sein. Wer Patienten oder Heimbewohner besuche und Arzttermine wahrnehme, müsse weiterhin Maske tragen. "Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein." Lauterbach betonte: "Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar. Und daraus ziehen wir Konsequenzen."

    Letzte bayerische Corona-Maßnahmen bereits ausgelaufen

    Zum 1. Februar sind die letzten Corona-Maßnahmen in Bayern ausgelaufen. Dementsprechend ist auch die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen und Gemeinschaftsunterkünften gefallen. Die bayerische Corona-Verordnung besteht seitdem nur noch aus "allgemeinen Handlungsempfehlungen". Wegen bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen blieb es bislang bei der FFP2-Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen. (mit dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden