Etwas überraschend setzt Österreich die erst vor wenigen Wochen beschlossene Impfpflicht vorübergehend aus. Dies entschied die Bundesregierung in Wien am Mittwoch, den 9. März 2022. Hintergrund sei, dass die getroffene Regelung angesichts der Omikron-Variante mit milderen Verläufen nicht verhältnismäßig sei, erklärte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP).
Österreich setzt Impfpflicht aus
Die Politik folgte damit einem Bericht der Expertenkommission, die aus jeweils zwei Experten aus Medizin und Justiz besteht. Laut Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) soll in drei Monaten neu über eine mögliche Impfpflicht entschieden werden. Dann wird geschaut, ob eine mögliche neue Mutation das Gesundheitssystem wieder zu sehr belaste, wie es im Laufe der Pandemie bereits der Fall war. Edtstadler sagte dazu: „Genauso wie das Virus flexibel ist und sehr beweglich ist und uns immer wieder vor neue Herausforderungen stellt, müssen wir auch hier flexibel und anpassungsfähig sein.“
Als erstes Land in der EU hatte Österreich eine allgemeine Impfpflicht eingeführt. Das Parlament stimmte dem Gesetzesentwurf mit breiter Mehrheit zu. Demnach solllten seit Februar alle in Österreich wohnhaften Menschen über 18 gegen das Corona-Virus geimpft sein. Die Impfpflicht war zunächst bis 31. Januar 2024 befristet. Am 3. Februar hatte auch der Bundesrat grünes Licht gegeben, womit die letzte Hürde genommen wurde.
Österreichs Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sagte damals im Parlament: „Je mehr Menschen eine Corona-Schutzimpfung haben, desto weniger sterben an den Folgen einer Corona-Pandemie.“ In Österreich wurde die Impfpflicht von einer breiten politischen Mehrheit getragen. Auch die Opposition war dafür, mit Ausnahme der FPÖ. Österreich war damit ist das einzige Land in der EU mit einer allgemeinen Impfpflicht, in Italien und Griechenland gilt die Pflicht lediglich für Senioren.
Regeln der Impfpflicht in Österreich: Alter, Schwangere, Gesene
Von der nun außer Kraft gesetzten Impfpflicht in Österreich ausgenommen waren Schwangere und Menschen, die unter 18 sind oder sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Auch Genesene waren für 180 Tage ausgenommen.
Impfpflicht in Österreich: Termine in drei Phasen
Für die Durchsetzung der Impfpflicht waren drei Phasen vorgesehen:
Phase 1: Im Februar tritt die Impfpflicht in Österreich in Kraft. Die Bevölkerung wird per Brief über die Pflicht informiert und aufgefordert, sich impfen zu lassen.
Phase 2: In der zweiten Phase beginnen die Kontrollen: Ab dem 15. März wird die Polizei die Einhaltung des neuen Gesetzes kontrollieren. Zum Beispiel im Zuge der Überwachung der Einhaltung der Corona-Regeln, aber auch bei Verkehrskontrollen. Wer keinen Nachweis über eine Impfung oder eine Ausnahmebestätigung vorzeigen kann, wird angezeigt und hat dann noch 14 Tage die Chance, einen Nachweis nachzureichen.
Phase 3: Bundeskanzler Karl Nehammer sagte, dass er eine dritte Phase nach Möglichkeit vermeiden wolle. Die angestrebte Impfquote von 90 Prozent sollte besser schon früher erreicht werden. Sollte das aber nicht der Fall sein, sollen Impfverweigerer per Verordnung einen Termin zur Impfung als „Impfstichtag“ bekommen. Wer nicht zu diesem vorgegebenen Termin erscheint, soll dann weitere Strafen erhalten. Haftstrafen wird es aber nicht geben. Das gleiche gilt für "Zwangsimpfungen" - die wird es in Österreich in keiner Form geben.
Strafen bei Verstoß gegen Impfpflicht - saftige Geldstrafen in Österreich geplant
Wer ohne gültigen Impfnachweis erwischt worden wäre, hätte mit Geldstrafen rechnen müssen. Kann man bei einer Kontrolle keinen Nachweis vorzeigen, bekommt man eine Anzeige. Das Strafverfahren wird eingestellt, wenn die Person den Nachweis innerhalb von 14 Tagen doch noch erbringt. Wenn nicht, müssen die Betroffenen zunächst 600 Euro zahlen. Wenn Einspruch erhoben wird oder sich eine Person weigert, die 600 Euro zu bezahlen, wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet. Dann wird es richtig teuer: Die Strafe liegt dann bei bis zu 3600 Euro. So der Plan, der nun also erstmal hinfällig ist.
Nicht-Geimpfte sollten außerdem regelmäßig an die Impfpflicht erinnert werden. Das sollte über den Abgleich mit dem bereits vorhandenen Zentralen Impfregister geschehen. Die Betroffenen hätten dann per Brief mit einem „Erinnerungsschreiben“ aufgefordert werden sollen, ihre Impfung bis zu einem bestimmten „Impfstichtag“ nachzuholen. Wer sich wiederholt weigert, sich impfen zu lassen und stattdessen immer bezahlt, hätte in einem Jahr insgesamt 2400 Euro bezahlen müssen.
Einreise nach Österreich: Was gilt für Ausländer?
Die Impflicht in Österreich hätte nur für Menschen gegriffen, die dort wohnen. Touristen wären nicht davon betroffen gewesen. Derzeit gilt bei der Einreise in die Alpenrepublik die 3G-Regel - wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test oder einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest dabei haben.