Das Robert Koch-Institut (RKI) hat den Zeitrahmen, in dem Menschen in Deutschland als genesen gelten, halbiert. Statt sechs Monate gilt der Status nun nur noch für drei Monate. Anschließend entfallen viele Sonderregelungen, die Personen nach überstandener Corona-Infektion genossen, wieder. Somit macht dann allein der Impfstatus den Unterschied. Wir erklären, was die Regeländerung bedeutet.
Ohnehin wurde zuletzt von Experten immer häufiger darauf hingewiesen, dass die besonders ansteckende Omikron-Variante wohl dazu führen wird, dass ein Großteil der Bevölkerung mit dem Virus in Berührung kommt. Mittlerweile wurden bereits sechsstellige Zahlen an täglichen Neuinfektionen gemeldet.
Somit würde zwangsläufig auch die Zahl der Genesenen mittelfristig rasant zunehmen. Diesem Umstand würde also Rechnung getragen werden - zumal noch immer fraglich ist, wie hoch der Immunschutz infolge einer Infektion ausfällt.
Man gilt nur noch 90 Tage als genesen
Vom RKI heißt es zur Halbierung des Zeitrahmens: „Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben.“ Ein Hinweis darauf, dass die zunächst in Südafrika entdeckte Mutation von Sars-CoV-2 mutmaßlich schneller wieder Gefahr heraufbeschwören kann als die bisher bekannten und vorherrschenden Varianten.
Weiter stellt die dem Bundesgesundheitsministerium angehörende Behörde fest: „Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen.“ Heißt also: Effektiv greift der Status als Genesener nur noch 62 Tage - von Woche fünf nach dem positiven Test an bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Ergebnis 90 Tage zurückliegt.
Die Anpassung stützt sich laut RKI auf britische Studien zu den Corona-Varianten im Allgemeinen und Omikron im Speziellen sowie die mitschwingende Gefahr für Klinikeinlieferungen. Außerdem sei die wissenschaftliche Begründung der Ständigen Impfkommission (Stiko) hinsichtlich der Empfehlung, Auffrischungsimpfungen bereits ab drei Monaten nach der Grundimmunisierung respektive Infektion vorzunehmen, berücksichtigt worden.
Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt: Zwei Impfungen für Booster
Es heißt weiter: „Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.“ Offiziell gilt die verkürzte Genesenen-Zeit bereits seit dem 15. Januar, wie das RKI weiter mitteilt. Auch bereits bestehende Nachweise müssen also angepasst werden, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums betonte. Denn die Verkürzung sei direkt umgesetzt worden und gelte damit auch direkt - wodurch so mancher Genesener urplötzlich seinen Status einbüßt.
Viele der Betroffenen seien ohnehin schon geimpft, womit die 2G-Regel für sie auch nach offiziellem Ablauf der Genesung greife. Zudem könnten Ungeimpfte die neue Verordnung „auch als Anreiz sehen, sich impfen zu lassen“, erklärt der Sprecher.
Nach einer Genesung reichen zwei Impfungen, um als geboostert zu gelten - aber nur, wenn mindestens eine Dosis nach der Infektion verabreicht wurde. Ausnahmen sind Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg, wo doppelt Geimpfte nach einer Infektion direkt Geboosterten gleichgestellt werden.
Zu beachten ist bei der Impfung, dass diese erst nach zwei Wochen als vollständig gilt und der Termin entsprechend vor Ablauf des Genesenenstatus gelegt werden sollte. Allerdings wird eine zusätzliche Impfung wie bereits erwähnt in den meisten Fällen erst drei Monate nach der Infektion empfohlen. Folglich wird wohl auch hier nachgearbeitet werden müssen.
Länder hatten auf Übergangsregelungen bei Genesenen gehofft
Das Bundesgesundheitsministerium war von den Gesundheitsministern der Länder gebeten worden, Übergangsregelungen für seit mehr als drei Monate Genesene zu erarbeiten. Dabei wurde besonders auf bereits gebuchte Reisen und den Zugang zu Veranstaltungen verwiesen. Doch diesem Kulanz-Wunsch entsprach der Bund offensichtlich nicht.
Die Umsetzung obliegt jedoch ohnehin den Ländern, die entscheiden müssen, wie die 2G- oder 3G-Regel gehandhabt werden soll. Da in Bayern nun durch ein Gerichtsurteil bereits die Zugangsbeschränkung im Einzelhandel, wo nur Geimpfte und Genesene Produkte außerhalb des täglichen Bedarfs einkaufen durften, gekippt wurde, fällt damit ein Zutrittsverbot für Ungeimpfte bereits weg.
Interessant wird derweil sein, wie der Genesenenstatus in den Apps angepasst wird. Bislang gelten die jeweiligen Zertifikate für sechs Monate. So müsste etwa auch die Corona-Warn-App auf den neuesten Stand gebracht werden.