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Cannabis, Marihuana, CBD und THC - die Unterschiede

Cannabis-Legalisierung

Was sind die Unterschiede zwischen Cannabis, Marihuana, CBD und THC?

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    Am 1. April soll die Cannabis-Legalisierung in Deutschland in Kraft treten.
    Am 1. April soll die Cannabis-Legalisierung in Deutschland in Kraft treten. Foto: Christian Charisius, dpa

    Am 1. April soll das Cannabis-Gesetz in Deutschland in Kraft treten – wenn alles gut geht. Der Bundestag hat der Legalisierung bereits zugestimmt, doch am 22. März steht noch die Entscheidung des Bundesrats aus. Das Vorhaben ist zwar nicht zustimmungspflichtig, doch die Länderkammer könnte es zumindest durch eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zunächst aufhalten.

    Bei den zahlreichen Begriffen im Zusammenhang mit Cannabis kann man schon einmal durcheinanderkommen. Wir haben im Folgenden die wichtigsten Begriffe aufgelistet und erklärt, was der Unterschied zwischen Cannabis, Marihuana, THC und CBD ist.

    Was ist Cannabis?

    Cannabis ist das lateinische Wort für Hanfpflanze. In Deutschland wird der Begriff aber oft umfassend für Hanfpflanzen und THC-haltige Produkte der Pflanze genutzt. Die männliche Hanfpflanze, die auch Femel genannt wird, bildet weniger Knospen als die weibliche Pflanze. Deshalb werden für die Herstellung von Rauschmitteln weibliche Pflanzen genutzt. Cannabis kann zudem auch für Speiseöl und ätherische Öle verwendet werden.

    Worum handelt es sich bei Marihuana und Haschisch?

    Cannabis kann zu verschiedenen Rauschmitteln verarbeitet werden. Zwei der Bekanntesten sind Marihuana und Haschisch. Für Marihuana werden getrocknete Blüten oder Blätter der weiblichen Hanfpflanze benutzt. Diese werden auch als Gras oder Weed bezeichnet. 

    Bei Haschisch handelt es sich um Cannabis-Harz. Dieses wird zusammen mit Pflanzenteilen und Streckmittel zu kleinen Platten oder Blöcken gepresst. Haschisch hat einen höheren Wirkstoffgehalt als Marihuana und wird auch Dope oder Shit genannt.

    Was sind THC und CBD?

    THC und CBD zählen zu den chemischen Verbindungen, die Cannabispflanzen produzieren. THC (Tetrahydrocannabinol) ist besonders für die berauschende Wirkung verantwortlich und wird als Betäubungsmittel eingestuft.

    CBD (Cannabidiol) wird hingegen eine beruhigende Wirkung zugeschrieben. Es unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Es darf vertrieben werden, solange der enthaltene THC-Gehalt 0,2 nicht übersteigt. 

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