Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland gilt seit dem 1. April 2024. Ein wichtiger Teil des Modells sind zudem Social Clubs, in denen sich Mitglieder mit Produkten aus eigenem Anbau versorgen können.
Doch neben der weit verbreiteten Funktion von Cannabis als Genussmittel fragen sich viele Menschen, wie es um den medizinischen Nutzen der Pflanze bestellt ist. Wir haben im Folgenden die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Cannabis: Bei welchen Krankheiten und Beschwerden hilft die Pflanze?
Bereits seit Jahrtausenden wird die Cannabis-Pflanze von Menschen genutzt. Aus ihren Fasern können Seile und aus ihren Samen Öl hergestellt werden. Den heute wohl bekanntesten Nutzen erfüllen allerdings die Blätter der Hanfpflanze. Werden sie getrocknet, können aus ihnen Haschisch und Marihuana gewonnen werden.
Wie das Portal patienten-information.de, das im Auftrag der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung betrieben wird, schreibt, gehen die medizinischen Wirkungen von Cannabis vor allem auf die Inhaltsstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) zurück. "THC wirkt berauschend und entspannend, es kann Brechreiz dämpfen. CBD wirkt angstlösend und kann Entzündungen hemmen", heißt es auf dem Portal.
Bei folgenden Beschwerden und Krankheitsbildern wäre Cannabis laut einem Report der Techniker Krankenkasse, der die bisherige Studienlage aufgearbeitet hat, für eine Therapie denkbar:
- dauerhafte (chronische) Schmerzen
- Muskelkrämpfe oder Lähmung der Beine (Multiple Sklerose)
- Epilepsie (Hier wird Cannabidiol eingesetzt)
- Übelkeit und Erbrechen (bei Chemotherapie)
- ungewollter Gewichtsverlust (bei HIV/AIDS)
Bei Angststörungen, Schlafstörungen und dem Tourette-Syndrom sei eine Anwendung von medizinischem Cannabis möglich. Wissenschaftliche Belege zur Behandlung von ADHS lägen hingegen nicht vor.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass Cannabis meist zusätzlich zu anderen Medikamenten eingenommen wird, nicht anstatt dieser.
Cannabis: Wie wirksam ist es?
Die CaPRis-Studie, die vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegeben wurde und mehr als 2100 wissenschaftliche Publikation zur Wirkweise von Cannabis analysiert hat, kommt zu dem Schluss, dass insbesondere im Bereich "Übelkeit und Erbrechen beziehungsweise Appetitstimulation" bei Menschen chemotherapeutisch behandelter Krebserkrankung und HIV/AIDS gefunden wurde. Bei "chronischen Schmerzen" hätten die Publikationen nur einen Beleg für eine leichte Schmerzreduktion gefunden. Bei Muskelkrämpfen und Lähmungen der Beine lägen hingegen "subjektive, doch nicht ausreichend objektivierbare Hinweise auf eine Besserung der Symptomatik vor".
Bei neurologischen, psychischen und gastrointestinalen Erkrankungen sei die Studienlage unzureichend. Die allgemeine Studienlage zur Wirkweise von Cannabis kritisierte auch Professor Dominik Irnich, Leiter der Schmerzambulanz am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), in einem Beitrag des Bayerischen Rundfunk. Der Grund für die wenigen aussagekräftigen Studien sei, dass diese mit erheblichen Zeit- und Geldaufwand verbunden seien.
"Viele Forscher aus den verschiedensten Gebieten konkurrieren um relativ wenige finanzielle Mittel. Hinzu kommt, dass während der Pandemie öffentliche Forschungsgelder relativ unkritisch und einseitig an Corona-Projekte vergeben wurden." Schließlich hätten forschende Unternehmen nicht unbedingt Interesse an strenger Forschung, da die Vermarktung auch ohne Studien anscheinend gut funktioniere.
Wofür wird Cannabis in Deutschland verschrieben und unter welchen Bedingungen?
Eine Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat zudem untersucht, für welche Beschwerden Cannabis seit 2017 in Deutschland verschrieben wurde. Laut der Erhebung wurden mehr als 75 Prozent der Patienten wegen chronischer Schmerzen behandelt. Weitere Symptome waren Spastik (9,6 Prozent) und Appetitverlust beziehungsweise Gewichtsabnahme. Laut dem Portal patienten-information.de brechen mehr als jeder Dritte die Behandlung mit Cannabis wegen der Nebenwirkungen jedoch wieder ab.
In Deutschland übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Fällen die Kosten für Cannabis-Arzneimittel. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings streng:
- Es liegt eine schwere Erkrankung vor
- Eine anerkannte medizinische Behandlung steht nicht zur Verfügung oder ist nicht möglich
- Es gibt eine nicht unwahrscheinliche Aussicht, dass sich Krankheitsverlauf oder Beschwerden spürbar bessern
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, beurteilt ein Arzt. Zudem muss eine Genehmigung der Krankenkasse durch den Patienten eingeholt werden.
Cannabis wird dann entweder als Medizinal-Hanf in Form von getrockneten Blüten oder Extrakt verschrieben oder als die Wirkstoffe Nabilon und Nabiximols (Kapseln und Mundspray) und Dronabinol (Tropfen).
Übrigens: Im Gesetz zur teilweisen Cannabis-Legalisierung ist der Eigenbedarf als auch der Eigenanbau geregelt. Zudem ist festgelegt, wo Cannabis verkauft werden darf. Andere Länder haben Cannabis übrigens schon entkriminalisiert. Dennoch gibt es gesundheitliche Risiken beim Cannabis-Konsum.