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Bürgergeld: Wird die Kindergrundsicherung auf das Bürgergeld angerechnet?

Bürgergeld

Wird die Kindergrundsicherung auf das Bürgergeld angerechnet?

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    Kinder Die Kindergrundsicherung soll Leistungen wie das Kindergeld, das Kinder-Bürgergeld, den Kinderzuschlag und solche aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket zusammenführen.
    Kinder Die Kindergrundsicherung soll Leistungen wie das Kindergeld, das Kinder-Bürgergeld, den Kinderzuschlag und solche aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket zusammenführen. Foto: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)

    Die Kindergrundsicherung ist eine der umfassendsten sozialpolitischen Reformen in Deutschland seit vielen Jahren. Sie zielt darauf ab, Kinder besser vor Armut zu schützen und gleiche Chancen für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Doch wie wirkt sich diese Reform auf das Bürgergeld aus? Wird die Kindergrundsicherung darauf angerechnet? 

    Kindergrundsicherung: Das soll sich ab 2025 ändern

    Die Kindergrundsicherung repräsentiert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Familienförderung. Laut der Website des Bundes-Familienministeriums wurde sie ins Leben gerufen, um das komplexe System der Familienleistungen zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen in Deutschland unabhängig von ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Herkunft gleiche Chancen zu ermöglichen. Die Kindergrundsicherung soll es ab dem Jahr 2025 geben, ein konkreter Gesetzesentwurf soll in den nächsten Wochen folgen. 

    Die Kindergrundsicherung setzt sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen:

    1. Kindergarantiebetrag: Dieser Betrag ersetzt das bisherige Kindergeld und steht allen Kindern zu. Er soll sicherstellen, dass jedes Kind in Deutschland eine Grundversorgung erhält, die sein Existenzminimum abdeckt. Außer dem Namen soll sich in diesem Bereich aber nichts ändern. Der Garantiebetrag wird in etwa dem aktuellen Kindergeld entsprechen.
    2. Kinderzusatzbetrag: Dieser Betrag ist hingegen einkommensabhängig und richtet sich insbesondere an einkommensschwache Familien. Er ersetzt den bisherigen Kinderzuschlag und den Kinderregelbedarf aus Bürgergeld und Sozialhilfe und noch vieles mehr. Je geringer das Einkommen der Eltern, desto höher fällt dieser Zusatzbetrag aus. Er soll sicherstellen, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien zusätzliche Unterstützung erhalten, um soziale Nachteile auszugleichen.

    Ein weiterer Vorteil der Kindergrundsicherung soll die Bündelung der verschiedenen Leistungen sein. Statt sich durch einen Dschungel von Anträgen und unterschiedlichen Zuständigkeiten zu kämpfen, würden Familien die Unterstützung zentralisiert aus einer Hand erhalten. 

    Kindergrundsicherung: Wird sie auf das Bürgergeld angerechnet?

    Die Kindergrundsicherung ist – vereinfacht gesprochen – ein neuer "Topf", der die bereits existenten Leistungen wie das Kindergeld und auch das Kinder-Bürgergeld sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepakets in sich vereint. Während das Kindergeld derzeit immer auch auf den Bürgergeld-Regelsatz der Kinder angerechnet wird und dessen Höhe reduziert hat, fällt dieser Schritt unter der Kindergrundsicherung in Zukunft weg.

    Jedes Kind in Deutschland wird dann den oben erwähnten Kindergarantiebetrag erhalten und erst im zweiten Schritt werden die Einkommensverhältnisse der Familie berücksichtigt, was sich dann in der Höhe des Kinderzusatzbetrags äußern wird.

    Auf die Bürgergeld-Sätze der Eltern wird die Kindergrundsicherung keinen Einfluss haben, heißt es auch auf fr.de. Beides sind separate Leistungen und das Bürgergeld der Eltern bleibt unabhängig von der Kindergrundsicherung. Familien, die Bürgergeld beziehen, werden also nicht weniger Geld erhalten, nur weil die Kindergrundsicherung eingeführt wird. 

    Im Gegenteil: Die Kindergrundsicherung soll Leistungen von 530 Euro für die kleinsten bis zu 636 Euro für die ältesten Kinder bringen. Dies hatte Familienministerin Lisa Paus gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt. Dies berücksichtigt die geplante Erhöhung des Bürgergelds um etwa zwölf Prozent für 2024 und eine weitere Erhöhung um drei Prozent im darauffolgenden Jahr. Die Reform soll also tatsächlich mehr Geld in die Taschen der Familien bringen. 

    Ein genauer Gesetzesentwurf liegt für die Kindergrundsicherung allerdings noch nicht vor und soll erst in den kommenden Wochen folgen. 

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