Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Sozialleistung: Bürgergeld: Wie hoch dürfen Miete und Wohnungskosten sein?

Sozialleistung

Bürgergeld: Wie hoch dürfen Miete und Wohnungskosten sein?

    • |
    Bürgergeld-Empfänger können aufatmen. Im Falle einer teuren Wohnung gewährt das Jobcenter eine Schonfrist.
    Bürgergeld-Empfänger können aufatmen. Im Falle einer teuren Wohnung gewährt das Jobcenter eine Schonfrist. Foto: Kira Hofmann, dpa (Archivbild)

    Seit dem 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das alte Arbeitslosengeld Hartz IV abgelöst. Für Mieterinnen und Mieter stellt sich einmal mehr die Frage, in welchem Umfang das Amt noch für ihre Wohn- und Nebenkosten aufkommt. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, ob und wenn ja, welche Wohnungskosten genau das Jobcenter übernimmt, welche Richtwerte zu Mietkosten und der Größe von Unterkünften gelten, ob es eine Schonzeit gibt und wann im schlimmsten Fall ein Umzug droht.

    Bürgergeld: Welche Wohnungskosten werden übernommen?

    In einer Sache hat sich nichts geändert. Das Jobcenter übernimmt auch für Bürgergeld-Empfänger die Kaltmiete der Wohnung, die Heiz- und Betriebskosten inklusive Wasser. Nicht pauschal übernommen werden dagegen auch weiterhin die Nebenkosten für Strom, Warmwasser oder Gas zum Kochen. Sie sind beim Bürgergeld in der Regelleistung enthalten und müssen daher selbst getragen werden. Auf dem Schirm haben sollten Sie daher, wann die Bürgergeld-Auszahlungstermine für 2023 sind.

    Karenzzeit: So wird der Bürgergeld-Empfänger ein Jahr geschont

    Für viele Erst-Sozialleistungsempfänger bedeutete dies wohl die wichtigste Neuerung: Das Jobcenter gewährt laut Bundesagentur für Arbeit jedem, der zum ersten Mal Hilfe vom Amt beansprucht, eine Schon- beziehungsweise Karenzeit. Das heißt, fast alle der oben genannten Kosten (Miete, Wasser und Betriebskosten) werden selbst bei einer teuren Wohnung übernommen, und zwar ein ganzes Jahr lang.

    In diesem Zeitraum wird die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht geprüft. Eine Ausnahme stellen lediglich die Heizkosten dar, diese fallen nicht unter die Schonzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

    Wie stellt sich die Karenzzeit wieder auf null?

    Bevor sich die Karenzzeit nach der Inanspruchnahme wieder erneuert, das heißt erneut greifen kann, dürfen laut buerger-geld.org ehemalige Bürgergeld-Empfänger zuvor mindestens zwei Jahre keine Sozialleistungen bezogen haben.

    Wie sagen Ihnen auch, wie Sie als Bürgergeld-Empfänger über die Steuererklärung Geld zurückbekommen.

    Bürgergeld: Wann ist die Wohnung zu teuer?

    Ob eine Wohnung zu teuer ist, richtet sich grundsätzlich nach dem örtlichen Mietspiegel und nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Für einen Single beispielsweise gelten laut Berliner Morgenpost aktuell in Dortmund maximal 510 Euro Bruttokaltmiete als angemessen, 688 Euro hingegen in München.

    Muss der Bürgergeld-Empfänger notfalls umziehen?

    Grundsätzlich gilt: Das Amt zwingt niemanden direkt zum Auszug. Wer allerdings als Bürgergeld-Erst-Empfänger auch nach Ablauf der Karenzzeit in einer teuren Wohnung bleiben will, muss die Differenz zum Bürgergeld-Regelsatz selbst tragen. Den meisten wird also nichts anderes übrig bleiben, als auf eigenen Wunsch die Koffer zu packen.

    Lesen Sie hier: Bürgergeld: Wer kann Mehrbedarf für Ernährung beantragen?

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden