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Bürgergeld: Bürgergeld: Wer kann Mehrbedarf für Ernährung beantragen?

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Bürgergeld: Wer kann Mehrbedarf für Ernährung beantragen?

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    Wirklich wahr: Diabetes und Gicht sind für das Jobcenter keine Erkrankungen, die einen Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung rechtfertigen.
    Wirklich wahr: Diabetes und Gicht sind für das Jobcenter keine Erkrankungen, die einen Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung rechtfertigen. Foto: Jan Woitas, dpa (Archivbild)

    Wer Bürgergeld bezieht und aus gesundheitlichen Gründen eine spezielle Diät einhalten muss, kann einen Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung beantragen. Ob der Antrag bewilligt wird und wie hoch der Mehrbedarf ausfällt, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab. Wer einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung stellen kann und was man dabei beachten sollte: Das erfahren Sie in diesem Text.

    Was sind Mehrbedarfe?

    563 Euro pro Monat: Das ist der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende im Jahr 2024. Doch im „Einzelfall haben Bürgergeldberechtigte aufgrund besonderer Lebensumstände einen erhöhten Bedarf, der nicht durch den Regelbedarf gedeckt wird“, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Website schreibt.

    Einen Anspruch auf Mehrbedarf haben etwa Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche oder Menschen mit Behinderung, die als erwerbsfähig gelten. Aber auch Menschen, die wegen einer Krankheit eine besondere Diät einhalten müssen, können einen Mehrbedarf erhalten.

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt dazu: „Bei Bürgergeldberechtigten, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe berücksichtigt.“

    Wer kann einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung stellen?

    Laut hartz4widerspruch.de müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung stellen zu können. Erstens: Man muss "auf eine besondere Ernährung angewiesen sein, die kostenintensiver als eine normale Vollkost ist." Die Betonung liegt hierbei auf "kostenintensiver". Wenn bei der Ernährung keine Zusatzkosten entstehen, dann entfällt auch der Anspruch auf Mehrbedarf. 

    Wer etwa an einer Laktoseintoleranz leidet und keine Milchprodukte verträgt, hat eher schlechte Chance, dass der Antrag bewilligt wird. Einfach, weil es mittlerweile ein großes Angebot von laktosefreien Alternativen zu Milch, Joghurt und Co. im Handel gibt. Dass diese Alternativprodukte oft deutlich teurer sind, scheint das Jobcenter dabei nicht zu interessieren.

    Allerdings bedeutet das nicht, dass man gleich auf die Antragsstellung verzichten sollte. So schreibt hartz4widerspruch.de, dass die deutschen Sozialgerichte bei dem Thema Laktoseintoleranz keine einheitliche Meinung vertreten: Es "wurde bereits mehrfach gegen, aber eben auch für die Erkrankten entschieden". 

    Neben dem Kostenfaktor muss noch eine zweite Voraussetzung erfüllt sein: Man muss sich wegen "einer bereits bestehenden oder einer drohenden Erkrankung besonders ernähren", wie hartz4widerspruch.de schreibt. Aber auch hier gibt es Hürden. Denn für das Jobcenter rechtfertigen nicht alle Krankheiten, die eine Diät notwendig machen, einen Mehrbedarf.

    Welche Krankheiten rechtfertigen einen Mehrbedarf?

    Um einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung stellen zu können, braucht man zunächst eine Bestätigung von einem Arzt: Für die Diät muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Das ist laut hartz4widerspruch.de etwa bei "bestimmten Unverträglichkeiten, Mangelerscheinungen oder Krankheiten der Fall".

    Wie hoch der Mehrbetrag ausfällt, entscheidet danach das Jobcenter. Dabei orientiert sich das Jobcenter an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (kurz: Deutscher Verein).

    Ein Beispiel: Der Deutsche Verein empfiehlt bei krankheitsassoziierter Mangelernährung einen Mehrbedarf von zehn Prozent des Regelbedarfs. Wer 2024 also den vollen Regelbedarf im Höhe von 563 Euro erhält, dem zahlt das Jobcenter 56,30 Euro Mehrbedarf.

    KrankheitMehrbedarf bei einem Regelsatz von 563 EuroAnteil des Regelsatzes
    Zöliakie112,60 Euro20 %
    Mukoviszidose168,90 Euro30 %
    Krankheitsassoziierte Mangelernährung56,30 Euro10 %
    Terminale Niereninsuffizienz mit Dialysetherapie28,15 Euro5 %

    Auch Schluckbeschwerden rechtfertigen laut dem Deutschen Verein einen Mehrbedarf. Allerdings wird dieser Mehrbedarf nicht mithilfe des Regelsatzes berechnet, sondern in Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten gewährt.

    Was ist mit Krankheiten, die nicht auf der Liste des Deutschen Vereins stehen?

    Falls man an einer Krankheit leidet, die nicht auf der Liste des Deutschen Vereins steht, sollte man sich an den medizinischen Dienst im Jobcenter wenden. Denn laut hartz4widerspruch.de können im Einzelfall auch solche Krankheiten einen Mehrbedarf rechtfertigen, die auf der Liste nicht zu finden sind.

    Bei welchen Krankheiten wird der Mehrbedarf abgelehnt?

    Als Faustregel kann man sich merken: Alle Krankheiten, die keine kostenintensive Diät erfordern, rechtfertigen für das Jobcenter meistens keinen Mehrbedarf. Laut betanet.de, ein Portal für psychosoziale und sozialrechtliche Informationen im Gesundheitswesen, zählen dazu etwa:

    • Fettstoffwechselstörungen
    • Bluthochdruck
    • Diabetes
    • Geschwür am Magen oder Zwölffingerdarm
    • Gicht und Hyperurikämie
    • Lebererkrankungen
    • und Neurodermitis

    Wie stellt man einen Antrag auf Mehrbedarf?

    Wer einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung stellen möchte, kann das entsprechende Formular dafür auf der Website der Bundesagentur für Arbeit herunterladen.

    Auf der ersten Seite muss man unter anderem seine persönlichen Daten angeben. Die zweite Seite ist für den Arzt, der das Attest ausstellt. Hier befindet sich ein Vorabdruck für die ärztliche Bescheinigung. Die dritte Seite, ein Hinweisblatt für die Ausstellung der Bescheinigung, ist ebenfalls für den Arzt.

    Allerdings sollte man laut hartz4widerspruch.de eine Sache beachten: Der Mehrbedarf ist auf ein Jahr befristet. Wenn das Jahr vorbei ist, muss man also erneut eine ärztliche Bescheinigung beim Jobcenter vorlegen.

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