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Sozialleistung: Bürgergeld und Schulbedarf 2024: Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?

Sozialleistung

Bürgergeld und Schulbedarf 2024: Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?

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    Sporttaschen und Schulranzen hängen an der Garderobe vor einem Klassenzimmer.
    Sporttaschen und Schulranzen hängen an der Garderobe vor einem Klassenzimmer. Foto: Christian Charisius, dpa (Symbolbild)

    Die Finanzierung einer Klassenfahrt, des Schulbedarfs oder der persönlichen Lernförderung eines Kindes stellt für Eltern, die Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Erwerbsminderungsrente beziehen, eine erhebliche Belastung für die Haushaltskasse dar.

    Damit auch die Kinder von einkommensschwachen Eltern am gesamten Schulleben teilhaben können und mit den passenden Schreibutensilien eingedeckt sind, übernimmt der Staat im Rahmen des sogenannten "Bildungspakets" die Kosten für den Schulbedarf und die Teilhabe an Aktivitäten. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, welche Kinder profitieren und was wird alles vom Staat übernommen?

    Bürgergeld und Schulbedarf: Für welche Kinder und Jugendliche übernimmt das Amt die Kosten?

    Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen" ein Recht darauf, ausnahmslos am Schulleben teilzuhaben und dafür entsprechende Leistungen zu beanspruchen. Doch welche Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind eigentlich gemeint?

    • Unterstützung erhalten laut bmas.de sogenannte "hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler" bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
    • Einen Teil der Bildungsleistungen erhalten auch "hilfebedürftige Kinder" in Kindertagesstätten (Kitas) und in der Kindertagespflege.
    • Leistungen, die auch den außerschulischen Bereich betreffen, etwa die "Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft", können für alle "hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen" bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beansprucht werden.

    Bürgergeld und Schulbedarf: Klassenfahrten, Stifte und Hefte - welche Kosten übernimmt das Jobcenter?

    Von Ausflügen in die Natur zu Museumsbesuchen oder Klassenfahrten bis zur persönlichen Lernförderung: Die Teilhabe am gesamten Schulleben bedeutet laufende Kosten für die Eltern. Doch welche Aktivitäten und welchen Schulbedarf deckt das "Bildungspaket", und in welcher Höhe? Das Ministerium für Arbeit und Soziales listet folgende Punkte:

    • Ausflüge: Bei ein- und mehrtägigen Schul- und Kita-Ausflügen werden die Kosten vom Amt vollständig übernommen (etwa Ausflüge in die Natur, Museumsbesuche oder Klassenfahrten).
    • Persönlicher Schulbedarf: Das Amt übernimmt die Aufwendungen für den persönlichen Schulbedarf bis zu einem Betrag von 195 Euro (Kalenderjahr 2024), und zwar 130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Hierunter fallen beispielsweise alle Schreibutensilien, deren Anschaffungskosten vor allem am Anfang jedes Schuljahres den Geldbeutel strapazieren.
    • Schülerbeförderung: Auch Aufwendungen für Schulfahrten, die gesetzlich als Schülerbeförderung definiert sind, können vom Amt übernommen werden, und zwar unabhängig von einer Schülerfahrkarte, die zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigt.
    • Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können unter bestimmten Voraussetzungen Lernförderung beanspruchen. Allerdings nur, wenn keine schulischen Angebote, etwa für Nachhilfe, bestehen.
    • Aufwendungen für Mittagessen: Ganz gleich um welche Einrichtung es sich handelt, "ohne zusätzliche Kosten für die Eltern ist das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege gesichert", wie es auf bmas.de heißt.
    • Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben unterstützt das Amt einkommensschwache Familien mit einem pauschalen Betrag von 15 Euro im Monat. Dieser betrifft vor allem den außerschulischen Bereich, etwa eine Mitgliedschaft im Sportverein oder Unterricht in einer Musikschule.

    Bürgergeld und Schulbedarf: Wie kann man die Kostenübernahme beantragen?

    Die gute Nachricht für alle Eltern, die Bürgergeld empfangen und auf das "Bildungspaket" angewiesen sind: Die Jobcenter verzichten weitestgehend auf eine gesonderte Beantragung zur Kostenübernahme für die Leistungen zum Schulbedarf und der Teilhabe. Denn alle Leistungen des Bildungspakets gelten durch den Antrag auf Bürgergeld als "gleichzeitig (stillschweigend) mitbeantragt", wie bmas.de schreibt.

    Einzig für die Lernförderung, also die außerschulische Nachhilfe ist grundsätzlich ein Antrag vonnöten. Hierfür kamen die Jobcenter den Betroffenen entgegen. Das "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona" sollte Kindern und Jugendlichen ermöglichen, den durch die Pandemie versäumten Schulstoff leichter nachzuholen. So entfiel auch hier der gesonderte Antrag auf Kostenübernahme. Das Programm lief allerdings zum Ende vergangenen Jahres aus.

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