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Bürgergeld: Bürgergeld und Arbeitslosengeld: Was sind die Unterschiede?

Bürgergeld

Bürgergeld und Arbeitslosengeld: Was sind die Unterschiede?

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    Unterstützung in schwierigen Zeiten: In Deutschland können Bürgergeld oder Arbeitslosengeld finanzielle Not lindern.
    Unterstützung in schwierigen Zeiten: In Deutschland können Bürgergeld oder Arbeitslosengeld finanzielle Not lindern. Foto: Hannes P Albert, dpa (Symbobild)

    Über den Sozialstaat wird in Deutschland besonders häufig diskutiert. Dann geht es auch um das 2023 eingeführte Bürgergeld. Dabei handelt es sich um den Nachfolger von Arbeitslosengeld II, das landläufig eher als Hartz IV bekannt war.

    Während diese Leistung nicht mehr existiert, besteht neben dem Bürgergeld auch noch das Arbeitslosengeld I, das vereinfacht Arbeitslosengeld genannt wird. Bei beiden handelt es sich um Eckpfeiler des Sozialstaates.

    In diesem Text geht es um die Unterschiede zwischen Bürgergeld und Arbeitslosengeld.

    Bürgergeld und Arbeitslosengeld: Was sind die Unterschiede?

    Sowohl Bürgergeld als auch Arbeitslosengeld soll den Bezugsberechtigten in einer schwierigen finanziellen Situation dabei helfen, den weiterhin anfallenden Kosten nachkommen und am täglichen Leben teilhaben zu können. Ansonsten gibt es aber eine Menge Unterschiede zwischen den beiden Leistungen, die beantragt werden müssen – Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit und Bürgergeld im Jobcenter.

    Das fängt schon damit an, dass es sich bei Bürgergeld um eine Sozialleistung handelt, während Arbeitslosengeld zu den Versicherungsleistungen zählt. Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss bereits in Vorleistung gegangen sein und sich diese Unterstützung verdient haben.

    Anspruch auf Arbeitslosengeld hat laut dem Bundesarbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) jeder Bürger, der für die gesetzlich geforderte Mindestzeit versichert war, ehe der Versicherungsfall eintritt. Die Bundesagentur für Arbeit spricht dabei von der Anwartschaftszeit. Die Leistung wird aus den Beiträgen der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber finanziert.

    Für den Anspruch auf das aus Steuergeldern finanzierte Bürgergeld muss dagegen keine Mindestzeit in der Versicherung nachgewiesen werden. Es genügt dem Heil-Ministerium zufolge bereits, erwerbsfähig zu sein und seinen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen decken zu können, wenn obendrein andere, vorrangige Leistungen nicht ausreichend sind. Die Leistung kann auch Menschen zustehen, die nicht erwerbsfähig sind, aber mit Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben.

    Arbeitslosengeld und Bürgergeld: Zweck, Höhe und Bezugsdauer

    Wer seinen Job verliert und arbeitslos gemeldet ist, hat in aller Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld. Jedoch wird diese Leistung nur für einen bestimmten Zeitraum ausgezahlt. Ist diese Spanne abgelaufen und die Person noch immer arbeitslos, kann Bürgergeld beantragt werden. Bei der Sozialleistung gibt es keine Obergrenze hinsichtlich der Bezugsdauer, allerdings wird sie immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt und muss entsprechend mehrmals beantragt werden.

    Die Reihenfolge erst Arbeitslosengeld dann Bürgergeld ist also der Ablauf, den viele Menschen in Deutschland kennen. Andersherum ist es hingegen nicht möglich.

    Bürgergeld können auch Menschen beziehen, die einen Job haben, falls der Verdienst nicht genügt, um davon leben zu können. Bevor es abgenickt wird, müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse unter die Lupe genommen werden, wie die Bundesagentur für Arbeit betont.

    Das wiederum ist beim Arbeitslosengeld anders, weil der Anspruch darauf nicht mit der finanziellen, sondern einzig mit der beruflichen Situation zusammenhängt. Hierbei handelt es sich quasi um den Ersatz für das nicht mehr fließende Gehalt.

    Mit dem Arbeitslosengeld sind alle Kosten des Lebensunterhalts zu decken, es gibt jedoch auch Optionen, sich weitere Leistungen wie Wohngeld zu sichern. Allerdings wird grundsätzlich keine Rücksicht auf individuelle Bedürfnisse genommen. Bürgergeld-Bezieher können diverse Zusatzleistungen beantragen und etwa bei Miete und Heizkosten unterstützt werden.

    Beim Arbeitslosengeld richtet sich die Höhe nach dem letzten Arbeitsentgelt. Dagegen gibt es beim Bürgergeld feste Regelsätze, die von den Lebensumständen abhängen und seit Einführung im Januar 2023 schon mehrmals erhöht worden.

    Im Grunde lässt sich zusammenfassen: Arbeitslosengeld bildet das erste Netz, in das jemand fällt, wenn das Einkommen in Form des Gehalts wegbricht, Bürgergeld soll dagegen die wirklich letzte Absicherung sein, damit niemand in Deutschland unter dem Existenzminimum leben muss.

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