Wenn man seinen Job verliert, ist das oft mit viel Stress verbunden: Man muss nach einer neuen Tätigkeit suchen, Bewerbungen schreiben, Vorstellungsgespräche absolvieren. Doch bei all dem sollte man nicht vergessen, sich beim Jobcenter rechtzeitig arbeitsuchend zu melden – sonst droht eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.
Jobcenter: Was ist der Unterschied zwischen arbeitsuchend und arbeitslos?
Die beiden Wörter „arbeitsuchend“ und „arbeitslos“ werden im Alltag oft synonym verwendet. Doch tatsächlich sind damit zwei verschiedene Dinge gemeint. Als Faustregel kann man sich merken:
- Arbeitsuchend ist jemand, der noch einen Job hat, ihn aber bald verlieren wird.
- Und arbeitslos ist jemand, der keinen Job mehr hat.
Wer seinen Job zu verlieren droht, sollte sich bei Bundesagentur für Arbeit so schnell wie möglich arbeitsuchend melden. Sonst kann laut der Stadt Berlin eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld verhängt werden.
Arbeitsuchend: Welche Fristen gibt es?
„Wenn Sie sich zu spät arbeitsuchend melden, können Ihnen finanzielle Nachteile entstehen“, schreibt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website. Aber was genau bedeutet „zu spät“?
- Oft weiß man, dass man bald seinen Job verliert. Etwa, weil einem gekündigt wird. Oder, weil ein befristeter Vertrag nicht verlängert wird. In diesem Fall sollte man sich spätestens drei Monate vor dem Job-Verlust als arbeitsuchend melden.
- Wer hingegen kurzfristig erfährt, dass er seinen Job verliert, hat für die Meldung drei Tage Zeit.
Diese beiden Fristen sollte man unbedingt einhalten. Andernfalls kann es passieren, dass das Jobcenter eine Sperrfrist von einer Woche bei dem Bezug von Arbeitslosengeld verhängt.
Aber Vorsicht: Eine Arbeitsuchend-Meldung ersetzt keine Arbeitslos-Meldung. Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Vorgänge.
Das bedeutet: Wer sich arbeitsuchend gemeldet hat und keinen neuen Job gefunden hat, muss sich beim Jobcenter trotzdem arbeitslos melden – und zwar am ersten Tag seiner Beschäftigungslosigkeit.
Übrigens: Wer Arbeitslosengeld bekommt, braucht die Krankenkasse nicht selbst zahlen.
Arbeitslosengeld: Wie meldet man sich arbeitsuchend?
Wer sich arbeitsuchend melden will, hat dafür drei Möglichkeiten.
- Entweder kann die Meldung online machen.
- Oder man meldet sich telefonisch arbeitsuchend — und zwar unter der Service‑Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei).
- Auch eine schriftliche Meldung ist möglich.
Die Bundesagentur für Arbeit weist aber daraufhin, dass man sich nur auf einem der drei Wege arbeitsuchend melden soll.
Vorsicht: Wer kündigt, muss bei Arbeitslosigkeit mit einer Sperrzeit rechnen!
Arbeitsuchend: Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld und das Bürgergeld
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld hat man nur, wenn man die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt hat. Das ist laut der Bundesagentur für Arbeit der Fall, wenn in den vergangenen zweieinhalb Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Wenn man diese Voraussetzungen nicht erfüllt (oder das Arbeitslosengeld ausläuft) erhält man Bürgergeld.
Übrigens: Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist von verschiedenen Faktoren abhängig.