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Bürgergeld: Bürgergeld: Können Empfänger einen Wohnberechtigungsschein bekommen?

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Bürgergeld: Können Empfänger einen Wohnberechtigungsschein bekommen?

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    Wer hat Anspruch auf Sozialwohnungen: Auch Bürgergeld-Empfängern steht ein Wohnberechtigungsschein zu.
    Wer hat Anspruch auf Sozialwohnungen: Auch Bürgergeld-Empfängern steht ein Wohnberechtigungsschein zu. Foto: Ole Spata, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland gibt es mehrere Millionen Bürgergeld-Empfänger. Vielen davon greift der Staat mit Zusatzleistungen unter die Arme. Das gilt etwa für Schwangere oder Menschen mit Beeinträchtigungen. Unterstützt werden können die Bezugsberechtigten auch bei Medikamenten, bei der Bildung oder bei Kosten für Wohnung und Heizung.

    Der Union und der FDP geht das Bürgergeld viel zu weit. Die derzeitige Ausgestaltung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der die Sanktionen bereits verschärfte, wird immer wieder offen kritisiert. Vor allem die hohen Beträge, die im Zusammenspiel mit den weiteren Zuschüssen dem Mindestlohn kaum nachstehen sollen, werden von den Bürgergeld-Gegnern oft genannt.

    So würde die Sozialleistung Menschen von der Arbeit abhalten oder sogar dazu verlocken, den Job zu kündigen. Außerdem steht der Vorwurf im Raum, zu viele Migranten würden hierzulande von Bürgergeld leben. Dabei wird von einer Einwanderung in die Sozialsysteme gesprochen. Ebenso wird über die sogenannten "Totalverweigerer" gezürnt, die die ihnen angebotenen Jobs ausschlagen.

    In diesem Text soll die Frage nach der Wohnsituation von Bürgergeld-Empfängern geklärt werden. Können sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen, wenn sie auf der Suche nach einer Unterkunft sind?

    Bürgergeld: Für wen ist es gedacht?

    Bürgergeld gibt es seit dem 1. Januar 2023, damals löste die Sozialleistung das Arbeitslosengeld II – besser bekannt als Hartz IV – ab. Anspruch haben dem Arbeitsministerium zufolge Personen, die erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen decken können und für die vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht ausreichend sind.

    Außerdem steht Bürgergeld nicht erwerbsfähigen Menschen zu, die mit einem Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Damit kommen also auch Kinder in den Genuss der Leistung. Anspruch gibt es grundsätzlich, wenn jemand vor dem Bürgergeld-Zeitalter Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen hat. Wichtig: Die Leistung muss beantragt werden.

    Wohnberechtigungsschein: Was verbirgt sich dahinter?

    Das Arbeitsministerium Baden-Württemberg, das auch den Wohnungsbau verantwortet, verweist darauf, dass Sozialmietwohnungen nur für Personen mit einem niedrigen Einkommen offenstehen. Diese können einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein beantragen. Um diesen zu bekommen, müssen sie aber eben unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen.

    Kommt die Gemeinde bei der Ermittlung des jährlichen Gesamteinkommens des Antragstellers und seiner Haushaltangehörigen zu dem Schluss, dass die Voraussetzung gegeben ist, wird ein "Allgemeiner Wohnberechtigungsschein" erteilt.

    Allerdings steht dieser auch nur Wohnungssuchenden zu. Der Bürger muss "tatsächlich und rechtlich in der Lage sein, einen Wohnsitz als Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen für sich und seine Haushaltsangehörigen auf längere Dauer zu begründen und dabei einen eigenen Haushalt zu führen". Bei Minderjährigen gilt, dass sie nur mit dem Willen der Eltern einen Wohnsitz begründen können.

    Auch ausländische Bürger können als Wohnungssuchende gelten. Sie müssen sich jedoch länger als ein Jahr in Baden-Württemberg aufhalten dürfen.

    Personen mit Wohnberechtigungsschein können jede Sozialwohnung anmieten, allerdings muss diese von der Größe und der Anzahl der Wohnräume her passen. Die entsprechenden Angaben sind dem Schein zu entnehmen.

    Das Wohnministerium Baden-Württemberg gibt an, dass ein Haushalt mit zwei Personen bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 55.250 Euro einen Wohnberechtigungsschein für geförderte Mietwohnungen erhalten kann.

    Bürgergeld: Können Empfänger einen Wohnberechtigungsschein bekommen?

    Das vom nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium und vom Bundesarbeitsministerium umgesetzte Portal sozialplattform.de betont, dass die Voraussetzungen und Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein je nach Bundesland unterschiedlich sind. In vielen Fällen seien Bürgergeld-Empfänger berechtigt, einen solchen Schein ausgehändigt zu bekommen.

    Gleiches gilt demnach für:

    • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Geringverdienende Haushalte
    • Geringverdienende Elternteile oder Personen, die Kinder allein erziehen
    • Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung
    • unter Umständen auch Auszubildende, Studierende sowie Rentner
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