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Bürgergeld: Bürgergeld für Familien: Wie hoch kann der Gesamtbetrag ausfallen?

Bürgergeld

Bürgergeld für Familien: Wie hoch kann der Gesamtbetrag ausfallen?

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    Wie viel Bürgergeld bekommen Familien?
    Wie viel Bürgergeld bekommen Familien? Foto: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)

    Das 2023 eingeführte Bürgergeld soll dazu dienen, bedürftigen Menschen ein Existenzminimum zu sichern. Auch Familien können die finanzielle Unterstützung erhalten. Wie viel Geld sie dann konkret bekommen, hängt davon ab, wie groß die jeweilige Familie ist - aber auch andere Faktoren beeinflussen die Höhe des Bürgergeldes. In diesem Artikel erfahren Sie, wie hoch der Gesamtbeitrag für Familien ausfallen kann. Auch Beispielrechnungen finden Sie in diesem Text.

    Bürgergeld für Familien: Welche Regelsätze bekommt eine Familie?

    Eine Familie ist im Sinne des Bürgergeldgesetzes eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Sie setzt sich aus verschiedenen Leistungsbeziehern zusammen, denn auch Kinder können Bürgergeld bekommen. Dabei ist für die unterschiedlichen Familienmitglieder nicht derselbe Geldbetrag vorgesehen: Wie viel Geld die jeweiligen Familienmitglieder bekommen, hängt laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erst einmal vom Alter ab. Aber auch die persönliche Situation - ob jemand etwa seine Kinder allein erzieht oder mit einem Partner gemeinsam - spielt eine Rolle.

    Das Bürgergeld für eine Familie kann sich beispielsweise aus folgenden Regelsätzen zusammensetzen:

    • Alleinerziehende: 563 Euro
    • Zusammenlebende Eltern: je Partner 506 Euro
    • Volljährige Kinder unter 25 Jahren, die im Elternhaus leben: 451 Euro
    • Kinder von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro
    • Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro
    • Kinder von 0 bis 5 Jahren: 357 Euro

    Diese Zahlen hat die Bundesregierung 2024 neu festgelegt und im Vergleich zu den vorherigen Sätzen um gut 12 Prozent erhöht

    Zudem übernimmt das Jobcenter die Kosten für Miete, Nebenkosten und Heizung, wenn diese angemessen sind. Was bei diesen Nebenkosten und Wohnungskosten dabei als angemessen gilt, hängt unter anderem von der Größe der Familie ab. Für eine Familie mit zwei Kindern, also insgesamt vier Personen, gilt laut dem BMAS etwa eine Wohnung mit vier Zimmern oder 85 bis 90 Quadratmetern als angemessen. 

    Bürgergeld für Familien: Beispielrechnungen für den Gesamtbetrag

    Mit wie viel Bürgergeld eine Familie rechnen kann, hängt zum einen davon ab, wie groß die Familie ist. So bekommt eine einzelne Person weniger Bürgergeld als ein Paar, eine vierköpfige Familie oder auch Alleinerziehende mit zwei Kindern. Wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt, zeigen wir hier anhand von ein paar Beispielrechnungen:

    • Eine Familie, die aus zwei Erwachsenen und einem Kind im Alter zwischen sechs bis 13 Jahren besteht, bekommt für jeden Elternteil 506 Euro und für das Kind 390 Euro. Der gesamte Regelbedarf liegt also bei 1402 Euro.
    • Bekommt diese Familie ein weiteres Kind, addiert sich der Betrag für ein Kind von null bis fünf Jahren, also 357 Euro hinzu. Die vierköpfige Familie bekommt dann Regelsätze über 1759 Euro.
    • Aber auch das Alter der Kinder spielt eine Rolle: Sind bei einer Familie mit zwei Kindern diese beiden Kinder beide 14 bis 17 Jahre alt, addiert man zu den 1012 Euro der Eltern noch einmal eine Summe von zweimal 471 Euro, also 942 Euro für beide Kinder zusammen. Dann bekommt eine vierköpfige Familie insgesamt 1954 Euro.
    • Dasselbe Prinzip gilt für Familien mit drei Kindern: Sind alle Kinder maximal fünf Jahre alt, kommen 1071 Euro zum Geld der Eltern hinzu. Sind alle Kinder dagegen zwischen 14 und 17 Jahren, addiert man 1413 Euro.

    Diese Zahlen sind nur die Regelsätze - ohne die Neben- oder Wohnungskosten sowie die anderen Kosten, die das Jobcenter im Regelfall übernimmt. Familien, die Bürgergeld beziehen, können außerdem unter Umständen auch andere Zuschüsse und Leistungen bekommen.

    Bürgergeld für Familien: Welche Leistungen können Familien noch bekommen?

    Neben dem Regelsatz gibt es noch zusätzliche Leistungen oder Mehrbedarfe, die Bürgergeld-Empfänger unter Umständen beziehen können. In manchen Fällen geht die Unterstützung nämlich über den Regelbedarf hinaus. Dann spricht man von sogenannten Mehrbedarfen. Sie gelten für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung, Schwangerschaft oder bei aus medizinischen Gründen erforderlicher kostenaufwendiger Ernährung, so das BMAS. Das kann in Form eines einmaligen oder eines monatlichen Zuschusses passieren.

    Ein solcher Mehrbedarf, von dem noch wachsende Familien profitieren können, ist der Mehrbedarf für Schwangere. Schwangere Frauen haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarf: Er umfasst laut BMAS 17 Prozent des Regelbedarfs. Die Zahlung beginnt mit dem Beginn der 13. Schwangerschaftswoche und endet mit dem Tag der Geburt.

    Auch Alleinerziehende können einen Mehrbedarf beanspruchen. Seine Höhe richtet sich laut BMAS nach dem Alter des Kindes und wird auch anteilig zum Regelbedarf berechnet.

    Wie hoch der Gesamtbetrag für eine Familie sein kann, hängt also stark davon ab, wie groß die Familie ist, wie alt die Kinder sind und ob Mehrbedarfe wegen Schwangerschaft oder anderen Umständen hinzukommen. 

    Übrigens: Kindergeld und Bürgergeld gehen zwar zusammen - jedoch wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Im Jahr 2024 beträgt das Kindergeld pro Kind 250 Euro monatlich - doch für 2025 ist eine Erhöhung geplant

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