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Bürgergeld
02.07.2024

Bürgergeld 2025: Erhöhung oder Nullrunde?

Gibt es 2025 erneut eine Bürgergeld-Erhöhung? Wenn es nach der FDP geht, sieht es damit schlecht aus. Aber was sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dazu?
Foto: Hannes P Albert, dpa (Symbobild)

Der Streit um zukünftige Bürgergeld-Erhöhungen tobt weiter. Wird es 2025 etwa keine Erhöhung geben? Jetzt hat sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dazu geäußert.

Das Bürgergeld stand schon seit seiner Einführung im Januar 2023 regelmäßig unter Beschuss. Seitdem jedoch das 60-Milliarden-Euro-Haushaltsloch der Bundesregierung publik wurde, wird jegliche Erhöhung der Sozialleistung besonders kritisch beäugt. Nicht nur die CDU äußerte bereits mehrfach Kritik an der anstehenden Bürgergeld-Erhöhung von 12 Prozent zum Januar 2024. Auch die Ampel-Partei FDP kann sich inzwischen vorstellen, dass es in Sachen Bürgergeld zumindest im Jahr 2025 zu einer "Nullrunde" - also keiner Erhöhung - kommt. Jetzt hat sich auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dazu geäußert. 

Übrigens: Wer Bürgergeld bezieht, bekommt vom Jobcenter auch die Miete bezahlt. In Deutschlands größten Städten kann die Miete im Zusammenhang mit dem Bürgergeld schon einmal bis zu 780 Euro reichen. Beim Bürgergeld kann man zudem noch einen Bonus erhalten, wenn eine Weiterbildung eine entsprechende Zeit andauert. Eine Weihnachtsbeihilfe erhofft sich so mancher Bürgergeld-Bezieher allerdings vergebens.

Bürgergeld: Darf es 2025 keine Erhöhung geben?

Im Dezember 2023 war sich Heil noch recht sicher, dass es mit ihm keine Nullrunde beim Bürgergeld 2025 geben werde. Der Bundesarbeitsminister erwartete zunächst für das Jahr 2025 eine geringere Erhöhung des Bürgergelds als im Jahr zuvor. Wie zeit.de berichtete, hatte Heil dies bei einer Veranstaltung in Ludwigsfelde bei Berlin gesagt. Er erklärte, dass ab dem 1. Januar 2024 zwar eine spürbare Anhebung des Bürgergeldes erfolge, aber eine darauffolgende Erhöhung "sehr, sehr niedrig" ausfallen werde. Er fügte damals hinzu: Das heißt, das ist schon im Gesetz an dieser Stelle."

FDP kann sich Nullrunde beim Bürgergeld 2025 vorstellen

Heil reagierte mit diesen Aussagen zu diesem Zeitpunkt auch auf eine Forderung aus der FDP. Im Gespräch mit der Bild hatten sowohl Christian Dürr (Fraktionschef der FDP), als auch Pascal Kober (FDP-Sozialexperte) durchblicken lassen, dass im Jahr 2025 eine Nullrunde für Bürgergeld-Empfänger drohen könnte. Dürr betonte beispielsweise, dass wenn das Bürgergeld 2024 stärker als die Inflation steige, es im darauffolgenden Jahr rechtlich möglich und auch notwendig sei, eine Nullrunde zu haben. "Alles andere wäre ein falsches Signal", betonte der Fraktionschef. 

Auch Kober hielt im Gespräch mit Bild eine Nullrunde für möglich und warnte davor, dass ein zu hoher Inflationsausgleich, selbst wenn dieser in den Folgejahren verrechnet wird, der Glaubwürdigkeit schaden könnte. Außerdem sei er denjenigen, „die den Sozialstaat finanzieren, nicht zu vermitteln".

Heil und das Bürgergeld: Arbeitsminister muss sich bei möglicher "Nullrunde" korrigieren

Knapp ein halbes Jahr später scheint auch der Bundesarbeitsminister die Sache anders zu sehen, denn wie Heil jüngst in einer Fragerunde im Parlament erklärte, bahne sich beim Bürgergeld 2025 tatsächlich eine Nullrunde an. Dies berichtete zuerst die Nachrichtenagentur Reuters. Die monatlichen Beträge seien aufgrund der hohen Inflation Anfang 2024 stark gestiegen; nun, da die Preise langsamer stiegen, rechne sein Ministerium damit, dass es 2025 "auch mal eine Nullrunde geben kann", sagte der SPD-Politiker. Zumindest "nach jetziger Lage" sei das wahrscheinlich, erklärte der SPD-Politiker im Mai 2024. Für die Berechnung des Bürgergeldes gibt es einen gesetzlichen Rechenweg, der die Preissteigerung berücksichtigt. Diese ist allerdings geringer ausgefallen, als im vorigen Jahr bei der Erhöhung der Regelzahlungen angenommen.

Anfang 2024 waren die monatlichen Zahlungen um bis zu 61 Euro im Monat gestiegen. Der Regelsatz für die monatliche Zahlung zum Lebensunterhalt eines allein lebenden Erwachsenen beträgt derzeit 563 Euro. Miet- und Heizkosten werden zusätzlich übernommen.

Wichtig: Wer neu Bürgergeld beantragt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er dem Jobcenter seine Kontoauszüge vorlegen muss. Zudem entscheidet das Jobcenter, ob die Miete für die Wohnung angemessen ist oder nicht.