Seit 2023 ist Hartz IV Geschichte. Dafür schlägt die Stunde des Bürgergelds. Das Projekt der Ampel-Regierung soll ärmeren Menschen bessere Chancen zur Teilhabe am öffentlichen Leben und zur Aufnahme eines Jobs gewähren.
Doch bevor die staatliche Unterstützung fließen kann, muss sie beantragt werden. In diesem Text wird erklärt, wie der Antrag auf Bürgergeld gestellt wird.
Bürgergeld: Wem steht es zu?
Wie das Arbeitsministerium von Minister Hubertus Heil (SPD) informiert, haben nur Bürger Anspruch auf das Bürgergeld, die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen decken können. Hier werden auch Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag berücksichtigt.
Bürgergeld erhalten demnach auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit dem Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dies umfasst vor allem Kinder und Jugendliche.
Anspruchsberechtigt sind auch Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Unter Umständen haben sogar Studenten Anspruch auf Bürgergeld.
Die Sozialplattform konkretisiert hinsichtlich der Voraussetzungen, dass Bezieher mindestens 15 Jahre alt sein müssen, das Renteneintrittsalter aber noch nicht erreicht haben dürfen und dauerhaft in Deutschland leben müssen. Außerdem gilt, dass die Personen mindestens drei Stunden täglich arbeiten können müssen.
Bürgergeld: Wo wird es beantragt?
Der Antrag kann in Papierform oder online ausgefüllt werden. Die Antragsformulare finden sich als Downloads auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit. Sie liegen aber auch in den verschiedenen Jobcentern aus. Laut Arbeitsministerium ist auch eine formlose Antragstellung möglich.
"Bürgergeld – Verein für soziales Leben" informiert, dass der Antrag bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung des eigenen Wohnorts eingereicht werden kann. Demnach ist es möglich, diesen mündlich oder schriftlich, per Brief oder per E-Mail zu stellen. Der Fragebogen könne dann auch später ausgefüllt werden. Wichtig ist aber, dass die Antragstellung und ihr Zeitpunkt auch später noch nachgewiesen werden können.
Denn es gilt, dass Bürgergeld nicht für frühere Monate rückwirkend ausgezahlt wird. Starttermin ist immer der erste Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.
Bürgergeld: Welche Unterlagen und Nachweise werden für den Antrag benötigt?
Zunächst einmal ist wichtig, dass ein Antrag auf Bürgergeld immer für alle in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen gestellt wird. Entsprechend müssen auch Informationen zu allen Mitgliedern dieser Bedarfsgemeinschaft geliefert werden.
Dazu kann die Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP) genutzt werden. Weitere häufig benötigte Anlagen sind demnach die Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU) sowie die Anlage zum Vermögen (VM). Genaue Hinweise können dem Antrag entnommen oder beim Jobcenter erfragt werden, informiert das Arbeitsministerium.
Zu den benötigten Nachweisen zählen laut dem Heil-Haus:
- gültiges Ausweisdokument (bspw. Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel)
- Nachweis über Einkommen (bspw. Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss)
- Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
- Nachweise über vorhandenes Vermögen (bspw. Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere und Bausparverträge)
- Nachweise über Ausgaben, etwa durch Vorlage von Kontoauszügen oder Mietquittungen, Unterlagen oder Versicherungsbeiträge
- Mietvertrag, Heiz- und Nebenkostennachweis
- Nachweise bei früherem Bezug (auch bei anderem Jobcenter) in Form von Bewilligungsbescheiden oder Leistungsnachweisen
- bei Antrag im Anschluss an Beschäftigungsverhältnis Arbeitspapiere, wie Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe oder durch den Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung
Wichtig: Die Nachweise müssen nicht zusammen mit dem Antrag übermittelt werden. Für eine schnelle Bearbeitung sollten sie aber möglichst rasch nachgereicht werden.
Bürgergeld: Für welchen Zeitraum wird der Antrag gestellt?
In der Regel geht es bei der Beantragung von Bürgergeld immer um einen Zeitraum von zwölf Monaten. Allerdings kann die Leistung in Ausnahmefällen auch für kürzere Zeiten bewilligt werden, dann zumeist sechs Monate, wie das Arbeitsministerium schreibt. Dieser Fall kann bei vorläufigen Leistungsbewilligungen wie z.B. schwankendem Arbeitslohn eintreten.
Bürgergeld: Wie wird eine Verlängerung beantragt?
Endet der Bewilligungszeitraum und soll die Leistung weiter bezogen werden, muss erneut ein Antrag gestellt werden. In diesem Fall empfiehlt die Agentur für Arbeit, Kontakt zum kommunalen Jobcenter aufzunehmen.
Laut "Bürgergeld – Verein für soziales Leben" sollte dieser Weiterbewilligungsantrag "spätestens vier Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des aktuellen Bürgergeldbescheids gestellt werden". So sollte die Zahlung im Erfolgsfall ohne Unterbrechung fortgeführt werden. Der Antrag zur Verlängerung kann im Jobcenter, per Post, per E-Mail oder nach voriger Registrierung online auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden.
Die benötigten Unterlagen decken sich weitgehend mit den Nachweisen, die auch beim ursprünglichen Antrag vorzulegen waren. Das Jobcenter überprüft dann mögliche Änderungen hinsichtlich der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.