Erst wurde das Bürgergeld 2023 vom Bundestag beschlossen, dann aber vom Bundesrat gestoppt. Jetzt hat der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss abgesegtnet. Der Bundestag und auch der Bundesrat haben grünes Licht gegeben.
Das Bürgergeld soll ab dem 1. Januar an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter Hartz IV, treten und Bedürftigen zur Verfügung stehen. Diese soziale, staatliche Hilfe, die SPD, Grüne und FDP schon länger in ihren Parteiprogrammen niedergeschrieben hatten, soll ein Grundeinkommen darstellen. Zuletzt hatte sich die Union aber gegen zentrale Punkte des Vorhabens gestellt. Nun sollen sich die Parteien aber geeinigt haben.
Wie hoch ist das Bürgergeld 2023?
Am 4. September 2022 unterzeichnete die Ampel ein Beschlusspapier, welches sich rund um das Bürgergeld 2023 dreht. Der Regelsatz soll 502 Euro betragen. Das entspricht einer Erhöhung von mehr als 50 Euro gegenüber des bisherigen Regelsatzes. Jugendliche sollen 420 Euro bekommen. Auch die Regelsätze für Alleinerziehende sollen, wie geplant, zum 1. Januar 2023 um mehr als 50 Euro auf 502 Euro steigen. Damit war auch die Union von Beginn an einverstanden.
Wer bekommt das Bürgergeld 2023?
Das Bürgergeld ist eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es soll sicherstellen, dass sie ihren Lebensbedarf sichern können. Wer bislang Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, wird künftig einen Anspruch auf das Bürgergeld haben.
Wann kommt das Bürgergeld 2023?
Das Bürgergeld 2023 soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Das sollte laut Experten möglich sein, wenn eine Einigung bis Ende November erzielt wird.
Dürfen Bezieher von Bürgergeld Vermögen und Wohnung behalten?
Ein Vermögen von bis zu 60.000 Euro sollte nicht angetastet werden, so der Plan der Ampel. Der Kompromiss sieht nun aber einen Betrag von 40.000 Euro für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft vor und 15.000 Euro für jede weitere. Es gilt eine Karenzzeit von einem Jahr – die Ampel hatte zwei Jahre gewollt. In diesem Zeitraum müssen die Leistungsbezieher ihr Erspartes nicht aufbrauchen. Die Altersvorsorge wird davon komplett ausgenommen und geschützt.
Die Art des Wohnraumes soll erst nach einer Bezugszeit von einem Jahr für die Zahlung Bedeutung erlangen. Danach soll überprüft werden, ob beispielsweise die Wohnsituation angemessen ist.
Bürgergeld 2023: Wie viel darf man vom Einkommen behalten?
Ein Zuverdienst von bis zu 100 Euro wird überhaupt nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Übersteigt er diese Summe, wird wie bislang zu einem einem bestimmten Prozentsatz angerechnet. Laut dem bisherigen Entwurf kann künftig mehr von seinem Einkommen behalten, wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient. Aufstocker dürfen bei einem Verdienst 30 Prozent vom Einkommen anrechnungsfrei behalten. Bei Hartz IV waren es noch 20 Prozent. Für Betroffene soll es sich künftig stärker lohnen, sich Schritt für Schritt aus der Hilfsbedürftigkeit herauszuarbeiten.
Bürgergeld 2023: Weiterbildungsgeld soll eingeführt werden
Das zentrale Anliegen der Ampelfraktionen, künftig vor allem den Wert auf Qualifizierung und dauerhafte Beschäftigung zu legen, statt Leistungsbezieher - wie bisher häufig praktiziert - in kurzfristige Hilfsjobs zu vermitteln, soll bestehen bleiben. Bisher scheiterte die Berufsausbildung der Arbeitslosen oft daran, dass sie vorrangig einen Aushilfsjob annehmen mussten. Dieser "Vermittlungsvorrang" entfällt künftig. Stattdessen wird es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro geben. Damit sollen Anreize für eine Berufsausbildung geschaffen werden.
Kompromiss zu Sanktionen beim Bürgergeld 2023
Eine zentrale Forderung der Union war, dass es mehr Sanktionen für die Empfänger geben soll als ursprünglich von der Ampel geplant. Eigentlich war eine "Vertrauenszeit" von sechs Monaten vorgesehen, in denen Sanktionen nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich sein sollten. Diese Vertrauenszeit wurde nun komplett gestrichen. An Beginn an sollen Leistungsminderungen greifen, wenn Arbeitslose sich zum Beispiel nicht für einen Job bewerben, obwohl dies mit dem Jobcenter vereinbart war.
Antrag auf Bürgergeld formlos und auch digital möglich
Mit dem Bürgergeld wird die Hoffnung verknüpft, Bezugsberechtigte zur gesellschaftlichen Teilhabe zu befähigen und die Würde jedes Einzelnen zu achten. Auch geht es darum, die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt auf den Weg zu bringen. In heutigen Zeiten besonders wichtig: Es soll unkompliziert und auch digital zugänglich sein.
Dabei gilt, dass das Bürgergeld nur auf Antrag gewährt wird. Dieser muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden - also in der Regel der Kommune, der Stadt- oder der Gemeindeverwaltung. Wichtig ist dabei der gewöhnliche Aufenthaltsort, bei Obdachlosigkeit zählt der tatsächliche Aufenthalt.
Ein formloser Antrag soll genügen, etwa per E-Mail oder über die entsprechende Internetseite der Behörde ebenso wie mündlich im Amt. Das Portal "buerger-geld.org" gibt hier den Tipp, ein Einschreiben zu nutzen, um den genauen Zeitpunkt der Antragstellung nachweisen zu können. Zu beachten ist jedoch, dass nur eine sehr eingeschränkte Rückwirkung greift, weshalb das Bürgergeld rechtzeitig beantragt werden sollte. Die Entscheidung wird dann per Bescheid zugestellt, es gibt eine Widerspruchsfrist von einem Monat.
In der Regel wird das Bürgergeld für sechs Monate bis zu einem Jahr bewilligt. Soll es länger in Anspruch genommen werden, ist ein Folgeantrag nötig. Wird die Leistung nicht für einen vollen Monat abgerufen, greift die Auszahlung nach Tagessätzen, wobei immer von 30 Monatstagen ausgegangen wird.
Die Summe wird auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. Allerdings kann auch eine Auszahlung als Scheck gefordert werden, dann werden aber womöglich die Mehrkosten abgezogen.