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Bürgergeld 2023: Das sollten Sie zu Höhe, Sanktionen und Schonvermögen wissen

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Bürgergeld 2023: Das sollten Sie zu Höhe, Sanktionen und Schonvermögen wissen

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    Ab Januar 2023 gibt es in Deutschland das "Bürgergeld". Wir benennen die wichtigsten Infos.
    Ab Januar 2023 gibt es in Deutschland das "Bürgergeld". Wir benennen die wichtigsten Infos. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Das Projekt "Bürgergeld" war eine Hängepartie, doch mittlerweile hat der Bundesrat den Weg geebnet: Ab 2023 wird es in Deutschland ein neues Grundeinkommen geben, während Hartz IV der Vergangenheit angehört. Das vorherige System der "Stütze" vom Staat stand in der Kritik, weil einerseits die Leistungen als zu niedrig galten und andererseits das System der Sanktionen überarbeitet werden sollte.

    Mit dem Jahreswechsel ab Januar wird sich die bestehende Praxis ändern, die Ampelkoalition aus SPD, Grüne und FDP hat sich per Vertrag zu einem neuen Grundeinkommen in Form des Bürgergelds geeinigt. Neben der Namensreform kommt es zu wesentlichen Änderungen bezüglich der Berechtigung, der Höhe, dem Beantragen sowie dem Vermögen, das einem Beziehen des Bürgergeldes 2023 im Wege steht.

    Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu einem Thema, dass hierzulande für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen soll:

    Bürgergeld 2023: Welche Personen Anspruch haben

    Auch angesichts der massiven Inflation aufgrund der Energiekrise sind immer mehr Menschen in Deutschland von Armut bedroht. Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV wird es künftig nicht mehr geben, stattdessen können Bedürftige ab Januar 2023 Bürgergeld für sich beanspruchen. Das hängt von wesentlichen Voraussetzungen ab, über welche die Koalition der Bundesregierung sowie entsprechende Unterhändler länger diskutiert hatten. 

    Besonders die Union hatte sich gegen Punkte des Bürgergeld-Vorhabens gewehrt, letztlich konnten sich die großen Parteien jedoch auf ein gemeinsames Konzept einigen. Die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld:

    • Deutschland bildet den Aufenthaltsort sowie den Lebensmittelpunkt.
    • Erwerbsfähigkeit: Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind und noch nicht die Regelaltersgrenze (67 Jahre) erreicht haben.
    • Hilfebedürftigkeit: Personen, die nicht in der Lage sind, mit eigenem Einkommen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

    Ist es möglich, Bürgergeld aus dem zu Ausland beziehen?

    Anspruch auf das Bürgergeld haben ab Januar 2023 auch Ausländer und Ausländerinnen. Jedoch erlischt dieser, wenn in Deutschland kein Aufenthaltsort existiert, es keine Arbeitserlaubnis gibt oder aber das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik lediglich zum Zweck der Arbeitssuche bewilligt wurde. 

    Was sich im Vergleich zu Hartz IV nicht ändert: Wer zeitlich oder örtlich außer Reichweite ist und deswegen kein Arbeitsverhältnis vermittelt bekommt, verliert den Anspruch auf Bürgergeld. Gleiches gilt für Personen, die mindestens sechs Monate im Strafvollzug sind oder aber in einer (voll-)stationären Einrichtung.

    Müssen übrigens Bezieher von ALG II (Hartz IV) nochmal Bürgergeld beantragen? Das ist nicht der Fall. Stattdessen erfolgt der Übergang automatisch durch die zuständige Behörde.

    Bürgergeld-Höhe: Wie viel Geld gibt es 2023 für Berechtigte?

    Wie hoch ist für Arbeitssuchende das Bürgergeld ab 2023? Der Regelsatz der staatlichen Unterstützung beträgt 502 Euro für Alleinstehende, was gegenüber dem bisherigen Betrag eine Erhöhung von 53 Euro entspricht. Bei einer Bedarfsgemeinschaft gibt es pro Person einen

    • Jugendliche (14 - 17 Jahre): 420 Euro
    • Kinder (6 - 13 Jahre): 348 Euro
    • Kinder (0 - 5 Jahre): 318 Euro

    Mit dem sogenannten Bürgergeld-Rechner kann der ungefähre Betrag berechnet werden.

    Bürgergeld beantragen: Digital und persönlich möglich

    Das Bürgergeld soll Bezugsberechtigten eine finanzielle Hilfe zur Überbrückung der aktuellen Lebenssituation gewähren, mit Aussicht auf eine nachhaltige Integration zurück in den Arbeitsmarkt. Das Beantragen von Bürgergeld geht wunschgemäß möglichst pragmatisch vonstatten.

    Der Antrag auf Bürgergeld muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Dabei handelt es sich um die jeweilige kommunale Einrichtung des gemeldeten Wohnortes. Unkompliziert und digital soll die neue staatliche Unterstützung beantragt werden. Drei Wege stehen hierfür im Raum:

    • Per E-Mail an die entsprechende Behörde wenden.
    • Auf der Website der kommunalen Einrichtung (Stadt oder Gemeinde) ein Online-Formular ausfüllen.
    • Persönlich im Amt vorbeikommen und das Bürgergeld beantragen.

    Im nächsten Schritt wird der Bürgergeld-Bescheid per Post zugestellt, die Widerspruchsfrist läuft innerhalb eines Monats ab. Erfolgt eine Bewilligung des Antrages, wird die finanzielle Unterstützung auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Auch eine Auszahlung per Scheck sei möglich, das könnte jedoch für Zusatzkosten sorgen.

    Schonvermögen: Bürgergeld trotz Vermögen und Immobilien?

    Ursprünglich war geplant, dass Bezieher von Bürgergeld ab 2023 ein Vermögen von 60.000 Euro behalten dürfen, ehe es Abzüge bei der Leistung gibt. Dazu hätte die Vermögensprüfung für zwei Jahre ausgesetzt werden sollen, während die Wohnsituation in diesem Zeitraum nicht geprüft wird. Doch auch das hat sich auf im Zuge der Einigung zwischen Koalition und Opposition geändert. Die nun geplanten Bestimmungen lauten: Bürgergeld soll lediglich bis zu Vermögenswerten in Höhe von 40.000 Euro (15.000 Euro bei weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft) gewährt werden. Die sogenannte Karenzzeit beträgt nunmehr ein Jahr: In diesem Zeitraum ist das Ersparte der Bürgergeld-Leistungsbezieher geschützt. Ausgenommen davon ist die Altersvorsorge.

    Innerhalb dieser Karenzzeit steht nicht im Raum, in eine kleinere Wohnung ziehen zu müssen, die der Situation angemessener erscheint. Nach Ablauf der zwölf Monate ändert sich dies.

    Wann drohen beim Bürgergeld Sanktionen durch Leistungskürzungen?

    Die Ampelkoalition plante zunächst, dass beim Bezug von Bürgergeld eine sechsmonatige Vertrauenszeit gilt, ehe eine Reduzierung der Leistungen möglich ist. Das hätte bedeutet, dass im ersten halben Jahr keine Sanktionen erfolgt wären, wenn zum Beispiel ein Jobangebot ausgeschlagen wird.

    Nach Drängen der Union werden nun jedoch Betroffene bei Verletzung dieser Pflicht stärker als früher mit Leistungskürzungen konfrontiert. Wenn jemand eine zumutbare Stelle nicht annimmt, droht eine Leistungskürzung von 10 Prozent für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung eine Kürzung von 20 Prozent für zwei Monate und bei einer dritten eine Kürzung von 30 Prozent für drei Monate.

    Zuverdienst trotz Bürgergeld 2023: Wie viel vom Einkommen darf man behalten?

    Ein Zuverdienst in Höhe von maximal 100 Euro wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Übersteigt der Betrag diese Summe, erfolgt beim Einkommen zu einem bestimmten Prozentsatz sehr wohl eine Anrechnung. Wer zwischen 520 Euro und 1000 Euro verdient, kann künftig offenbar mehr von seinem Einkommen behalten, als bisher. Demnach dürfen Aufstocker bei einem Verdienst 30 Prozent von ihrem Einkommen anrechnungsfrei behalten, während es bei der alten Hartz-IV-Regelung noch 20 Prozent waren. Insgesamt soll es für Betroffene ab 2023 stärker lohnen, sich langsam aus der Hilfsbedürftigkeit herauszuarbeiten und zurück ins Arbeitsleben zu finden.

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