Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Böllerverbot 2022 in Bayern: Regeln in Augsburg, München, Nürnberg & Regensburg

Feuerwerk
19.12.2022

Böllerverbot 2022: Wo darf es in Bayern ein Feuerwerk geben – und wo nicht?

Feuerwerkskörper dürfen in Bayern zu Silvester 2022 vielerorts wieder abgefeuert werden.
Foto: Christophe Gateau, dpa (Symbolbild)

Fast alle Corona-Beschränkungen sind Geschichte. Doch wie sieht es mit dem Böllerverbot der letzten beiden Jahre aus? In Bayern gibt es unterschiedliche Regelungen.

In den letzten beiden Jahren dürfte dem ein oder anderen an Silvester etwas gefehlt haben. In Deutschland herrschte ein flächendeckendes Böllerverbot. Ein privates Feuerwerk war nicht erlaubt. Raketen und Böller durften nicht verkauft werden. Begründet wurde das Verbot vor allem durch die pandemische Lage. Nun hat sich die Situation rund um die Corona-Pandemie geändert. Sie scheint dabei zu sein, endemisch zu werden und fast alle Beschränkungen sind Geschichte. Dürfen daher 2022 auch wieder Böller gezündet werden?

Gibt es ein Böllerverbot 2022 in Bayern?

Zu Silvester 2022 kehrt das Feuerwerk vielerorts zurück. Das Böllerverbot wurde in Deutschland aufgehoben. Das hat auch zur Folge, dass das Verkaufsverbot von Böllern und Raketen in diesem Jahr endet. Man kann sich also in allen Bundesländern wieder mit Feuerwerkskörpern eindecken. 

Das Ende des bundesweiten Böllerverbotes bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass das Feuerwerk in allen Bundesländern, Städten und Gemeinden ohne Einschränkungen bleibt. Es wird regionale Unterschiede geben. In Bayern gilt für fast alle Städte und Regionen, dass es kein flächendeckendes Böllerverbot gibt. Allerdings gelten regional unterschiedliche Regelungen.

Video: dpa

Böllerverbot an Silvester 2022: Regelungen in München, Augsburg, Nürnberg und Regensburg auf einen Blick

Grundsätzlich gilt in Bayern, dass in unmittelbarer Nähe von einigen Gebäuden keine Pyrotechnik abgebrannt werden darf. Das schließt Böller und Raketen ein. Zu diesen Orten gehören Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime und Kirchen. In einigen Städten werden zu Silvester 2022 außerdem Böllerverbotszonen eingerichtet. Die Regelungen in den vier größten Städten Bayerns im Überblick: 

  • München: In der bayerischen Landeshauptstadt wird zu Silvester 2022 eine Böllerverbotszone innerhalb des Mittleren Rings eingerichtet. Das teilte die Stadt der dpa mit.
  • Nürnberg: In der zweitgrößten Stadt Bayerns gibt es Verbotszonen um die Kaiserburg und den Hauptmarkt. Diese werden von der Stadt "zur Sicherheit der dort befindlichen Menschenmengen und von gesetzlich geschützten Gebäuden" eingerichtet.
  • Augsburg: In Augsburg wird es zu Silvester verboten sein, in der Nähe von sogenannten Schutzobjekten Pyrotechnik abzubrennen. Das erklärte das Ordnungsreferat. Bereits seit 2017 gilt ein allgemeines Verbot für Pyrotechnik und Feuerwerkskörper in Menschenansammlungen in öffentlichen Bereichen zu besonderen Anlässen. Zu diesen gehört auch Silvester.
  • Regensburg: In der Silvesternacht gilt in Regensburg ein Böllerverbot in der kompletten Altstadt.

Wird 2022 Silvester-Feuerwerk verkauft?

Da es kein Verkaufsverbot mehr für Böller und Feuerwerkskörper gibt, ist es für alle Menschen in Bayern zu Silvester 2022 auch wieder möglich, sich ein Feuerwerk zu besorgen. Dabei muss man sich jedoch auf hohe Preise einstellen. 

"Da werden im Vergleich zu 2019 Preissteigerungen zwischen 50 und 100 Prozent auf die Verbraucher zukommen, wobei die 100 Prozent in diesem Jahr eher noch die Ausnahme sein dürften", sagte Ingo Schubert, Geschäftsführer vom Bundesverband für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk (BVPK), dem Business Insider. Die höchsten Sprünge sind demnach im Fachhandel und den Online-Shops von kleineren Anbietern zu erwarten. 

Lesen Sie dazu auch

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung