Auch wenn Autos – abgesehen von Knight-Rider-Gefährt K.I.T.T. – natürlich nicht sprechen können, teilen sie den Menschen in ihrer Umgebung doch eine Menge mit. Etwa über die Aufkleber, die auf der Windschutzscheibe oder der Karosserie prangen.
Beispielsweise gibt eine Umweltplakette Aufschluss darüber, wie hoch der Schadstoffausstoß des Fahrzeugs ist. Vignetten zeigen an, in welchen Ländern oder Regionen das Auto unterwegs gewesen sein dürfte oder wohin es seine Insassen demnächst transportieren wird.
Über die Kennzeichen an der Stoßstange lassen sich Diplomatenfahrzeuge oder E-Autos erkennen. Und dann verraten viele andere Aufkleber eine ganze Menge über die Vorlieben des Besitzers – etwa den Musikgeschmack oder den Lieblingsverein. Möglicherweise aber auch über die Namen der Kinder. Alles in allem kann so ein Auto als schon sehr mitteilungsfreudig sein. In diesem Text geht es um einen Aufkleber, der immer mehr Verbreitung findet.
Blauer Aufkleber auf Autos: Was bedeutet der Sticker?
Wenn ein Auto einen blauen Aufkleber mit weißer Schrift auf der Heckscheibe spazierenfährt, handelt es sich mit ziemlicher Sicherheit um ein Fahrzeug, das als Mietwagen unterwegs ist – etwa von Unternehmen wie Uber, Bolt oder FreeNow. Denn diese Kennzeichnung ist mittlerweile Pflicht.
Geregelt wird sie seit August 2021 in § 50 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Dieser behandelt den gebündelten Bedarfsverkehr, worunter "die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, bei der mehrere Beförderungsaufträge entlang ähnlicher Wegstrecken gebündelt ausgeführt werden", zu verstehen ist. Unter anderem gilt, dass die "Aufträge ausschließlich auf vorherige Bestellung" ausgeführt werden dürfen und die "Personen nur innerhalb der Gemeinde befördert werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat".
Der Hinweis zum blauen Aufkleber selbst findet sich in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Unter § 27 werden Ordnungsnummer und Unternehmeranschrift abgehandelt. Dort heißt es in Absatz 3: "Bei Mietwagen ist an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe ein nach außen und innen wirkendes Schild nach Anlage 3a mit der Ordnungsnummer, die die Genehmigungsbehörde erteilt hat, anzubringen."
In der angesprochenen Anlage 3a werden die Abmessungen und die Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes für Mietwagen genannt. Demnach muss die Breite 150 Millimeter betragen und die Höhe 70 Millimeter. Als Schrifthöhe werden 50 Millimeter vorgegeben, als Strichstärke sechs Millimeter, der waagerechte Abstand der Ziffern voneinander hat fünf Millimeter zu betragen. Vorgegeben wird auch die Schriftfarbe Weiß und die Untergrundfarbe Blau.