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Bayern: Vater und Bruder wegen Morddrohung erneut vor Gericht

Bayern

Vater und Bruder wegen Morddrohung erneut vor Gericht

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    Im Augsburger Strafjustizzentrum bewachen Justizwachtmeister Familienangehörige, die wegen der Bedrohung und Misshandlung eines Mädchens angeklagt sind.
    Im Augsburger Strafjustizzentrum bewachen Justizwachtmeister Familienangehörige, die wegen der Bedrohung und Misshandlung eines Mädchens angeklagt sind. Foto: Stefan Puchner, dpa

    Zum zweiten Mal binnen eines Jahres stehen in Augsburg zwei Männer vor Gericht, weil sie die Ermordung ihrer minderjährigen Tochter und Schwester geplant und das Mädchen körperlich und seelisch misshandelt haben sollen. Hintergrund der Taten ist die Religion der beiden Jesiden. Die Tochter hatte eine Beziehung zu einem türkischstämmigen Muslim, dies wurde in ihrer Familie nicht akzeptiert.

    Das Augsburger Amtsgericht hatte den Vater und den Bruder des Opfers im März unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung bereits zu jeweils drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Nachdem von den Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt wurde, wird der Fall seit Dienstag am Landgericht Augsburg neu verhandelt.

    Das Mädchen flüchtete zum Jugendamt

    Die Vorsitzende Richterin Claudia Kögel machte gleich zu Beginn des Prozesses klar, dass die Angeklagten nicht mit wesentlich niedrigeren Urteilen rechnen sollten. Eine Bewährungsstrafe hält die Richterin für ausgeschlossen. Vater und Sohn sitzen bereits seit längerer Zeit in Untersuchungshaft.

    Jesiden stammen ursprünglich aus dem Irak, der Türkei, Syrien oder dem Iran. Die beiden Angeklagten sind im

    Wie das erste Verfahren ergab, waren strenge Regeln und Züchtigungen Teil der Religionsausübung in der jesidischen Familie. Der Bruder soll seine Schwester mit einem Gürtel geprügelt haben, nur weil das Mädchen gegen seinen Willen mit der Straßenbahn fuhr. Insbesondere gab es immer wieder Konflikte, weil die Tochter männliche Bekannte hatte, die nicht akzeptiert wurden.

    An einem geheimen Ort untergebracht

    Als sie einen Freund hatte, soll bei einem Familientribunal in Anwesenheit der Tochter darüber beraten worden sein, wie das Kind umgebracht werden könnte. Die Schülerin musste demnach damals sogar einen Abschiedsbrief schreiben, damit ein Suizid vorgetäuscht werden kann. Das Mädchen war schließlich zum Jugendamt geflüchtet. Zum Schutz vor ihrer Familie wurde die heute 17-Jährige dann von der Behörde an einem geheimen Ort untergebracht.

    Auf Anregung der Richterin verhandelten die Parteien am Dienstag über ein mögliches Strafmaß, wenn alle Seiten ihre Berufung auf das Strafmaß beschränken und das Verfahren deshalb nicht noch einmal komplett aufgerollt werden muss. Insbesondere soll der Tochter eine erneute Zeugenaussage vor Gericht erspart bleiben. Eine entsprechende Einigung wurde erreicht.

    Der Vater kann nun nach der Absprache mit einer etwas reduzierten Haftstrafe von drei Jahren, zwei Monaten bis maximal dreieinhalb Jahren rechnen. Für den Sohn könnte die Strafe geringfügig niedriger ausfallen. "Ich möchte mich für alles entschuldigen", ließ der 24-Jährige seiner Schwester ausrichten. Der Vater äußerte sich in dieser Form zunächst nicht.

    Für den neuen Prozess sind noch weitere Verhandlungstage geplant. In den kommenden Wochen wollen die Verteidiger mit der Rechtsanwältin der Tochter auch noch über Geldzahlungen als Schadenersatz verhandeln. Richterin Kögel hatte klar gemacht, dass die Angeklagten bislang zu wenig für einen solchen Täter-Opfer-Ausgleich getan hätten.

    (dpa)

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