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Wo gilt in Bayern FFP2-Maskenpflicht? Fernverkehr, Nahverkehr, Schulen & Krankenhäuser

Maskenpflicht

FFP2-Maske oder nicht? Wo in Bayern noch Maskenpflicht gilt

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    Die FFP2-Maske verschwindet nach und nach aus unserem Alltag.
    Die FFP2-Maske verschwindet nach und nach aus unserem Alltag. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Die allgemeine Maskenpflicht fiel in Bayern am 3. April 2022. Doch komplett aus dem Alltag vieler Menschen ist sie seitdem nicht verschwunden. Gerade in der kalten Jahreszeit wird die Bevölkerung wieder zunehmend damit konfrontiert. Das bedeutet auch, dass an einigen Orten und in manchen Einrichtungen die Auflagen wieder strenger geworden sind - und eine FFP2-Maskenpflicht angesagt ist. Ein Überblick rund um die Maskenpflicht in Bayern.

    Allgemeine Maskenpflicht im bayerischen Nahverkehr (ÖPNV) ist aufgehoben

    Am 6. Dezember 2022 beschloss das Kabinett von Ministerpräsident Markus Söder (CSU), die Pflicht zum Tragen einer Maske im Personennahverkehr zum 10. Dezember zu beenden. Damit muss in Bus und Bahn - abgesehen von Fernzügen - keine Maske mehr getragen werden. Es besteht lediglich noch eine Empfehlung dazu.

    Bereits am 2. Juli war die FFP2-Maskenpflicht im bayerischen Nahverkehr beendet worden. Seither musste mindestens eine medizinische Masken Mund und Nase bedecken, eine FFP2-Maske konnte freiwillig getragen werden.

    Gibt es eine Maskenpflicht im Flugzeug und Fernverkehr?

    Im Fernverkehr gilt in Bayern noch eine Maskenpflicht. Die Zuständigkeit der Gesetzgebung liegt dabei aber beim Bund. In Deutschland gilt im Fernverkehr noch eine FFP2-Maskenpflicht bis zum April 2023.

    Im Flugzeug ist die Maskenpflicht hingegen gefallen. Viele Flughäfen in Deutschland empfehlen aber weiterhin das Tragen einer Maske.

    So steht es um die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen in Bayern

    In allen Einrichtungen, in denen vulnerable Personengruppen betreut werden, herrscht in Bayern aktuell und weiterhin eine Maskenpflicht. Das Tragen einer FFP2-Maske war seit Mai 2022 passé. In diesem Bereich wurden die Regeln am 1. Oktober jedoch wieder angezogen, das gilt für bestimmte "schutzwürdige Settings". Bedeutet: Für Besucher ist FFP2 statt medizinische Maske angesagt. Diese Regelung gilt in Bayern für die folgenden Einrichtungen:

    • Krankenhäuser, Arztpraxen und Einrichtungen für ambulantes Operieren
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
    • Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, in denen eine Versorgung erfolgt, die mit einem Krankenhaus vergleichbar ist
    • Rettungsdienste, Tageskliniken und Dialyseeinrichtungen
    • Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste,
    • Obdachlosenunterkünfte und Flüchtlingsunterkünfte

    Corona-Regelungen in Bayern: Keine Maskenpflicht in Schulen und Kitas

    In allen Schulen und Kitas in Bayern ist die Maskenpflicht vollständig aufgehoben. Das gilt sowohl für die Klassenzimmer als auch das Schulgelände. Das bayerische Kultusministerium empfiehlt allerdings grundsätzlich das Tragen einer Maske im Schülerverkehr, geschlossenen Räumen und Begegnungsflächen in Gebäuden.

    Maskenpflicht in schutzwürdigen Settings

    Eine Maskenpflicht kann in Bayern auch in bestimmten "schutzwürdigen Settings" herrschen, wie es in den Corona-Basisschutzmaßnahmen heißt. Dazu können beispielsweise Bereiche der Stadtverwaltung mit einem erhöhten Personenverkehr zählen. Eine dementsprechende Maskenpflicht kann von den Ämtern bestimmt werden. Auf deren Internet-Auftritten können Sie sich darüber informieren. Hausrecht haben neben staatlichen und städtischen Institutionen auch gastronomische Betriebe, Hotels, Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungsorte. Diese können also eine Maskenpflicht erlassen.

    Empfehlungen und Bitten zur Maskenpflicht in Bayern

    Die bayerische Staatsregierung empfiehlt, die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen einzuhalten, auch wenn viele nicht mehr verpflichtend sind. Dazu gehört das Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen und die Bewahrung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern.

    Apothekerinnen und Apotheker hatten am 3. April eine Bitte herausgegeben, in den Apotheken FFP2-Masken auf freiwilliger Basis zu tragen. "Viele Menschen, die eine Apotheke aufsuchen, sind gesundheitlich angeschlagen oder krank. In den Apotheken gehen vulnerable Patientinnen und Patienten ein und aus – etwa Menschen mit Immunschwäche oder Ältere mit mehreren Erkrankungen. Sie müssen weiterhin so gut wie möglich geschützt werden", begründete Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) diese Bitte.

    Ausnahmen der Maskenpflicht in Bayern

    Rund um die Maskenpflicht gibt es in Bayern die ein oder andere gültige Ausnahme. So müssen beispielsweise Kinder vor ihrem sechsten Geburtstag keine Maske tragen. Außerdem sind Personen von der Maskenpflicht befreit, die "aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können oder müssen und dies vor Ort sofort nachweisen können". Das ist auf der Website des bayerischen Gesundheitsministeriums zu lesen. Dafür ist der Nachweis eines ärztlichen Zeugnisses im Original nötig, "das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthält".

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