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Bauernproteste zeigen Wirkung: EU will Ausnahme für diese Umweltregel

Bauernproteste

Bauernproteste zeigen Wirkung: EU will Ausnahme für diese Umweltregel

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    Die EU kommt den protestierenden Bauern entgegen und lockert eine Umweltregel für den Acker.
    Die EU kommt den protestierenden Bauern entgegen und lockert eine Umweltregel für den Acker. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Seit Wochen gehen in Deutschland Landwirte auf die Straßen, um zu protestieren. Sie blockieren Straßen mit Traktoren, legen ganze Städte lahm oder versammeln sich zu großen Kundgebungen. Ein Auslöser für die Proteste waren die Pläne der Bundesregierung, bestimmte Subventionen für die Landwirte zu streichen: die steuerliche Vergünstigung von Agrardiesel sowie die Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge. 

    Von den Zorn erregenden Sparplänen ist die Regierung zumindest teilweise wieder abgerückt. Doch die Proteste halten an. Sie speisen sich auch aus einer generellen Unzufriedenheit der Landwirte - auch wegen EU-Auflagen. Die Bauernproteste finden deshalb nicht nur in Deutschland - etwa im Allgäu, am Bodensee oder in anderen Teilen der Bundesrepublik - statt: Auch in zahlreichen anderen Ländern, etwa besonders heftig in Frankreich, sind die Bauern auf die Straße gegangen. Die EU-Kommission in Brüssel reagiert auf die Proteste und schlägt nun vor, eine Umweltauflage zu lockern.

    Wegen Bauernproteste: Diese Auflage soll gelockert werden

    Eigentlich gibt es eine EU-Vorgabe für Bauern, nach der sie vier Prozent des Ackerlandes brachliegen lassen müssen oder nur unproduktiv nutzen dürfen. Denn so entstehen Lebensräume für Tiere und Pflanzen, die für die Umwelt wichtig sind - zum Beispiel Hecken, in denen Vögel brüten können. Die Europäische Kommission schlägt nun vor, dass Bauern in der EU in diesem Jahr davon abweichen dürfen, teilt die EU-Behörde nun mit.

    Doch es gibt eine Bedingung für die Ausnahme: Die Landwirte müssen im Gegenzug auf sieben Prozent ihrer Ackerflächen stickstoffbindende Pflanzen oder sogenannte Zwischenfrüchte anbauen. Zu den stickstoffbindenden Ackerpflanzen gehören etwa Hülsenfrüchte wie Linsen und Erbsen. Zwischenfrüchte sind Pflanzen, die zwischen zwei Hauptkulturen wachsen: etwa Senf, Raps oder Klee. Sie als Futter für Tiere oder als Gründünger dienen.

    Der Einsatz von stickstoffbindenden Pflanzen und Zwischenfrüchten bringe eine Reihe von Umweltvorteilen für die Bodengesundheit mit sich, unter anderem für die biologische Vielfalt des Bodens und für die Begrenzung der Nährstoffauswaschung, heißt es in einer Mitteilung der deutschen Vertretung der EU-Kommission. Die Kulturen sollen ohne Pflanzenschutzmittel angebaut werden, heißt es.

    Ausnahme für Umweltregel: EU reagiert auf Bauernproteste

    Mit dem Vorschlag kommt die EU-Kommission den protestierenden Landwirten entgegen. "Die Landwirte sind mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten konfrontiert", schreibt die EU-Kommission. Landwirtschaftliche Betriebe stehen demnach unter einem "starken Anpassungsdruck". Der Vorschlag sei die erste konkrete politische Antwort, um den Einkommensproblemen der Landwirte Rechnung zu tragen.

    Rückwirkend zum 1. Januar soll die Vorgabe ausgesetzt werden, so der Vorschlag. Doch damit die Ausnahme für die Umweltregel tatsächlich kommen kann, müssen auch die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen. Aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hieß es, der Vorschlag werde nun geprüft. Bereits im vergangenen Jahr war die Regel außer Kraft, um die Getreideversorgung in der EU trotz der Lieferengpässe aufgrund des Krieges in der Ukraine gewährleisten zu können.

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