"Dem BAföG einen neuen Schub verleihen und damit die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger deutlich steigern", so gibt die Bundesregierung das Ziel ihrer BAföG-Reform aus, die ab dem 1. August 2022 in Kraft getreten ist. Worum es sich bei BAföG überhaupt handelt, wer Anspruch darauf hat, wie sich die staatliche Förderung zusammensetzt und welche Neuerungen die Reform mit sich gebracht hat, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist BAföG überhaupt?
In Deutschland gilt ein Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung. Das bedeutet, dass der Staat sich verpflichtet, den Schulabschluss, die Ausbildung oder das Studium seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, auch wenn der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht bestritten werden kann. So steht es sinngemäß in Paragraf 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) Doch wer hat eigentlich Anspruch auf BAföG, und wie setzt es sich zusammen?
Wer hat Anspruch auf BAföG?
Anspruch auf BAföG haben alle, die sich in weitestem Sinne in einer Ausbildung befinden beziehungsweise eine anerkannte Berufs- oder Bildungsqualifikation anstreben. Das kann ein Schulabschluss, eine klassische Ausbildung in einem Betrieb oder ein Studium an einer Fach- oder Hochschule sein. Für Azubis und Schülerinnen und Schüler gibt es grundsätzlich weniger BAföG als für Studierende. Welche Höchstbeträge genau gelten, hängt von der Art der Ausbildungsstätte und der Lebensumstände der Betroffenen ab. Dafür bekommen Erstgenannte den BAföG-Bezug vollständig als staatliche Förderung, das heißt ohne Forderung auf Rückzahlung, und zwar grundsätzlich bis zum Abschluss der Schule oder Ausbildung
Bei Studierenden sieht die Lage etwas anders aus. So besteht die Hälfte des BAföGs aus der geschenkten Förderung und die andere aus einem langfristigen Darlehen, das nach fünf Jahren stückweise und unter günstigen Konditionen zurückgezahlt werden muss. Einen zusätzlichen Rabatt gibt es zudem bei sofortiger Rückzahlung des Darlehens.
BAföG 2023: Höchstsatz, Freibeträge und Altergrenze - welche Änderungen sind in Kraft getreten?
Bei steigenden Lebenshaltungskosten und anziehender Inflation war es eine Frage der Zeit, bis das Bundesministerium für Bildung und Forschung den BAföG-Höchstsatz und die Freibeträge anheben und weitere finanzielle Zugeständnisse an BAföG-Bezieher machen musste. Wir sagen Ihnen, welche Änderungen laut bafög.de seit der Reform im Sommer 2022 in Kraft getreten sind und auch noch im Jahr 2023 gelten:
- Die Erhöhung der Freibeträge um 20,75 Prozent, die Anhebung der Bedarfssätze um 5,75 Prozent. Erstgenannte richten sich nach dem Einkommen der Eltern, letzteres auf die aktuellen Lebenshaltungskosten.
- Eine Anhebung des Wohnzuschlags für Empfängerinnen und Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, von 325 Euro auf 360 Euro.
- Zugleich wird die Altersgrenze von 30 Jahren auf 45 Jahre bei Beginn der Ausbildung angehoben.
- Darüber hinaus wird die digitale Beantragung des BAföG vereinfacht. Er soll nach der Umsetzung komplett digital angeboten werden.
- Außerdem werden die Zuschläge für Studiengebühren im Ausland von 4600 Euro auf 5600 Euro erhöht.
- Der Förderungshöchstsatz für Studenten ist von 861 Euro auf 934 Euro pro Monat gestiegen. Der Grundbedarf soll zunächst um 5 Prozent, anschließend noch einmal um 2 Prozent erhöht werden.
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Wie setzt sich das BAföG zusammen?
Zunächst gibt es für die Berechnung des individuellen BAföG-Betrags einen Grundbedarf. Dies ist laut BAföG-Statuten (Paragraf 12 und 13) ein gesetzlich vorgegebener Betrag, für dessen Höhe die Art der Ausbildung und der Ausbildungsstätte maßgeblich ist.
Weiter setzt sich die BAföG-Förderung dem Portal meinbafoeg.de zufolge mitunter aus einer Wohnpauschale zusammen, die vor allem Studenten von Hochschulen, höheren Fachschulen und Akademien, Schüler an Abendgymnasien und Kollegs beanspruchen können. Je nach Wohnsituation, Einkommens- und Vermögensverhältnissen beträgt diese höchstens 360 Euro, und mindestens 55 Euro.
Auch mit einem Zuschlag zur Krankenversicherung können BAföG-Beziehende rechnen. Beitragspflichtige Studierende, die nicht mehr in der Familienversicherung sind, bekommen dafür einen Zuschlag von insgesamt 122 Euro pro Monat (Stand: August 2022). Auch ein Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro - bei einem leiblichen Kind unter 14 Jahren im eigenen Haushalt - kann beim zuständigen BAföG-Amt geltend gemacht werden.
Haben Studierende zusätzlich Anspruch auf Bürgergeld?
Manchen stellt sich die Frage, ob auch Studierende alternativ oder zusätzlich Anspruch auf Sozialhilfe wie das Bürgergeld haben. In den allermeisten Fällen ist das vom Gesetzgeber ausgeschlossen. So bleibt nur bei einem Teilstudium oder in den selteneren Fällen, wenn aufgrund von Krankheit ein Urlaubssemester eingelegt werden muss, ein Anspruch auf Bürgergeld.
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