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Ausbildungsförderung: BAföG-Bedingungen: Wer bekommt den Kredit?

Ausbildungsförderung

BAföG-Bedingungen: Wer bekommt den Kredit?

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    Wer BAföG beantragen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
    Wer BAföG beantragen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Foto: Sina Schuldt, picture alliance/dpa (Symbolbild)

    In der Öffentlichkeit wird BAföG in der Regel als Studienkredit wahrgenommen, der junge Menschen aus finanziell schwachen Familien beim Studium unter die Arme greift. Das ist zwar einerseits richtig, doch andererseits zu kurz gegriffen. Vom Einkommen der Eltern bis zu den eigenen Vermögenverhältnissen und dem Aufenthaltstitel: Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, welche Voraussetzungen für den BAföG-Kredit erfüllt werden müssen und welche Sonderfälle und Konditionen es gibt.

    BAföG: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Grundsätzlich Anspruch auf BAföG haben alle, die sich in weitestem Sinne in einer Ausbildung befinden beziehungsweise eine Berufs- oder Bildungsqualifikation anstreben. Das kann ein Schulabschluss, eine klassische Ausbildung in einem Betrieb oder ein Studium an einer Fach- oder Hochschule sein. Auf der offiziellen BAföG-Seite des Bildungsministeriums ist hierzu entnehmen, dass der Staat "die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen" fördert. Unterstützt werden seit 2019 auch Studiengänge an privaten Berufsakademien.

    Hinsichtlich der Eignung spricht Paragraf 9 des BAföG davon, dass "die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht". Entsprechende Nachweise sind zu erbringen. In aller Regel werden laut Paragraf 10 zudem nur Auszubildende gefördert, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    BAföG-Bezug abhängig von Einkommen der Eltern, Vermögen und Aufenthaltstitel

    Ob ein Antragsteller überhaupt gefördert wird, hängt außerdem von seiner Staatsangehörigkeit beziehungsweise seinem aufenthaltsrechtlichen Status ab. Prinzipiell gilt: Auch Bürger der Europäischen Union, Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums oder der Schulzeit erhalten. Gefördert werden laut bafög.de Ausländerinnen und Ausländer mit einer Bleibeperspektive in Deutschland und wenn sie gesellschaftlich integriert sind.

    Neben dem persönlichen Einkommen und dem der Eltern fließen auch die eigenen Vermögensverhältnisse - für gewöhnlich nicht die der Eltern - in die Entscheidung mit ein, ob ein Anspruch auf BAföG besteht. Alles zum Thema, wie viel Vermögen ein Student haben darf, welche Freibeträge gelten und welche Härtefälle es gibt, lesen Sie hier.

    Wie hoch darf das Einkommen der Eltern sein?

    Die Frage lässt sich nicht einfach beantworten, denn der Gesetzgeber hat keine allgemeingültigen Grenzen festgesetzt. Im BAföG heißt es unter Paragraf 21 Einkommensbegriff, dass "die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des Paragraf 2 Absatz 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes" maßgeblich ist.

    Das Deutsche Studierendenwerk schätzt allerdings aus Erfahrungen, dass Studenten auf eine BAföG-Teilförderung hoffen können, "wenn ihre Eltern vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten etwa 40.000 Euro pro Jahr zur Verfügung haben". Seien es maximal 20.500 Euro für das ganze Jahr, könnte mit einer BAföG-Vollförderung gerechnet werden. Genaueres darüber, wie hoch das Einkommen der Eltern bei der BAföG-Förderung sein darf, lesen Sie hier.

    Freibeträge für Einkommen der Eltern

    Im BAföG finden sich unter Paragraf 25 auch Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners. So bleiben pro Monat 2415 Euro vom Einkommen der miteinander verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft verbundenen Eltern anrechnungsfrei. In sonstigen Fällen sind es 1605 Euro vom Einkommen jedes Elternteils. Auf besonderen Antrag kann laut Absatz 6 ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben, etwa im Falle außergewöhnlicher Belastungen oder wenn Aufwendungen für behinderte Personen anfallen, "denen der Einkommensbezieher nach dem bürgerlichen Recht unterhaltspflichtig ist".

    Das Bildungsministerium betont, dass mit der BAföG-Reform 2022 die Freibeträge vom Einkommen der Eltern "deutlich angehoben" wurden. Um wieviel genau die BAföG-Regelsätze und die Freibeträge angepasst wurden und welche sonstigen Änderungen die Ausbildungsförderungs-Reform gebracht hat, lesen Sie hier.

    Elternunabhängiges BAföG: Für wen kommt es infrage?

    Unter gewissen Umständen kann eine BAföG-Förderung auch bezogen werden, wenn die Eltern über genügend Einkommen verfügen und das Kind eigentlich unterstützen könnten. Möglich wird das nach Paragraf 11 des BAföG, und zwar in folgenden Fällen:

    • Wenn die Eltern den Unterhalt verweigern.
    • Wenn Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht wird.
    • Wenn die Ausbildung nach dem 30. Lebensjahr beginnt.
    • Wenn der oder die Betroffene bereits fünf Jahre gearbeitet hat.

    BAföG zu unterschiedlichen Konditionen für Studierende, Schüler und Azubis

    Für Azubis und Schülerinnen und Schüler gibt es grundsätzlich weniger BAföG als für Studierende. Welche Höchstbeträge genau gelten, hängt von der Art der Ausbildungsstätte und der Lebensumstände der Betroffenen ab. Dafür bekommen Erstgenannte den BAföG-Bezug vollständig als staatliche Förderung, das heißt ohne Forderung auf Rückzahlung, und zwar grundsätzlich bis zum Abschluss der Schule oder Ausbildung.

    Bei Studierenden sieht die Lage etwas anders aus. So besteht die Hälfte des BAföGs aus der geschenkten Förderung und die andere aus einem langfristigen Darlehen, das nach fünf Jahren stückweise und unter günstigen Konditionen zurückgezahlt werden muss. Einen zusätzlichen Rabatt gibt es zudem bei sofortiger Rückzahlung des BAföG-Darlehens.

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