Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hat die Arbeit der unabhängigen Kommission für die Entschädigung von Opfern sexuellen Missbrauchs gegen Kritik verteidigt. Es sei ein außergerichtliches und unabhängiges Verfahren, bei der eine niedrige Stufe von Plausibilitätsprüfung für die Anerkennung von erlittenem Leid reiche, sagte Bätzing zum Abschluss der Herbst-Vollversammlung der Bischöfe in Fulda. Die Bischöfe hätten keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Gremiums.
Das bisherige System, in dem die in Bonn ansässige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) ohne großen bürokratischen Aufwand bestimmte Beträge für Betroffene bewilligt, ist durch ein Gerichtsurteil unter Druck geraten. Das Landgericht Köln hatte das Erzbistum Köln im vergangenen Jahr zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der Kläger war in den 1970er Jahren als Messdiener mehr als 300-mal von einem Priester vergewaltigt und auf andere Weise missbraucht worden.
«Beschwerliche Situation für Betroffene»
«Leistungen finanzieller Art machen nie das gut, was Betroffene erlebt haben, das wird uns immer wieder bewusst», sagte der Limburger Bischof. «Und das spüren wir natürlich auch an der Kritik an diesem Verfahren, das insbesondere darauf beruht, dass natürlich diese Kommission für viele Betroffene ohne Gesicht bleibt. Sie kennen die Mitglieder nur vom Namen her, aber sie kennen sie persönlich nicht.» Es sei eben kein gerichtliches Verfahren.
Er spüre aber in Gesprächen mit Betroffenen, dass diese Form als Abhängigkeit empfunden werde, da ein Gremium über deren leidvolle Biografie entscheide. «Und das ist eine beschwerte und beschwerliche Situation für Betroffene. Das kann ich auch überhaupt nicht leugnen», sagte Bätzing.
Alle zehn Mitglieder der Kommission würden ihre Arbeit für eine weitere Amtszeit von vier Jahren ab Januar 2025 fortzusetzen. Das Gremium habe seit dem Start am 1. Januar 2021 bislang knapp 57 Millionen Euro als Entschädigungsleistungen für erlittenen Missbrauch zuerkannt (Stand 31.12.2023).
Weiteres Gremium eingesetzt
Die deutsche Bischofskonferenz der katholischen Kirche ernannte außerdem sieben Mitglieder eines Sachverständigenrats für den Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen. Das Gremium war vor einem Jahr beschlossen worden und soll die Aufarbeitung sowie Umsetzung von Gegenmaßnahmen bistumsübergreifend begleiten.
Neben Wissenschaftlern gehört unter anderem die frühere hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) dem Gremium an. Der Betroffenenbeirat ernannte zwei weitere Mitglieder. Der Sachverständigenrat ist eine weitere Reaktion auf die Missbrauchsskandale bei der katholischen Kirche in den zurückliegenden Jahren.
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