Am Abend des 23. August 2024 ereignete sich während des Stadtfestes „Festival der Vielfalt“ in Solingen ein Messerangriff: Ein Mann aus Syrien attackierte vor einer Veranstaltungsbühne mehrere Besucher, wobei drei Menschen getötet und acht weitere verletzt wurden, vier davon lebensgefährlich.
Der mutmaßliche Täter flüchtete zunächst, stellte sich jedoch später der Polizei. Nun hat die Bundesanwaltschaft den mutmaßlichen Täter wegen dreifachen Mordes, zehnfach versuchten Mordes und Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) angeklagt.
Solingen-Attentat: Mutmaßlicher Täter seit Attacke in U-Haft
Die Attacke im Rahmen der 650-Jahr-Feier von Solingen löste bundesweit Bestürzung aus und führte zu verstärkten Diskussionen über Sicherheitsmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen. Mutmaßlicher Attentäter ist der damals 26-jährige Issa Al H., der sich seit dem tödlichen Angriff in Untersuchungshaft befindet.
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) zitiert aus der Anklageschrift: „Zur Vorbereitung nahm er im August 2024 über einen Messenger-Dienst Kontakt zu einem unbekannten IS-Mitglied auf. Dieses bestärkte den Angeschuldigten in seinem Vorhaben und sicherte ihm zu, dass der IS für die Tat Verantwortung übernehme.“ Tatsächlich reklamierte der IS den Anschlag für sich und betrieb damit den Angaben zufolge Propaganda.
Messerangriff von Solingen: Radikalisierung und politische Konsequenzen
Die Bundesanwaltschaft stuft den mutmaßlichen Täter deswegen als Anhänger radikal-islamistischer Ideologien ein. Laut den Ermittlern plante er gezielt einen Angriff auf das Stadtfest, um möglichst viele Menschen zu töten, die er als „Ungläubige“ betrachtete. Bewaffnet mit einem Messer griff er Besucher hinterrücks an und stach gezielt in den Hals- und Oberkörperbereich.
Dabei hätte der Tatverdächtige gemäß der EU-Asylbestimmungen nicht mehr in Deutschland sein dürfen, sondern 2023 nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Doch als die Behörden ihn aus seiner Unterkunft abholen wollten, war er verschwunden. Ein weiterer Versuch, ihn zurückzuführen, blieb aus. Dieses Versäumnis hat nach dem Anschlag die politische Debatte über Abschiebepraxis und Sicherheitsmaßnahmen heftig befeuert.
Anklage gegen Angreifer von Solingen – Misslungene Abschiebung 2023
Im nächsten Schritt entscheidet der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, ob er die Anklage zulässt. Darauffolgend würde die Instanz dann Termine für eine Hauptverhandlung ansetzen.

Ein Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags geht derweil der Frage nach, warum die Abschiebung nicht konsequenter verfolgt wurde. Auch nach dem Attentat von München geriet dieser Aspekt in den Fokus. Dabei geraten nicht nur die bundesweiten Behörden in die Kritik, sondern auch die EU-weiten Mechanismen zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber.
Vor Beginn des Faschings sorgen derweil Drohungen vor IS-Anschlägen für Unruhe. Auch Bayern ist betroffen. (mit dpa)
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden