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Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung wegen Tiktok-Videos

Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung wegen Tiktok-Videos

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    Zwei Auszubildende aus Südhessen wurden fristlos gekündigt, da sie in ihrer Arbeitszeit Tiktok-Videos von ihrem Ausbildungsplatz gedreht haben. (Symbolbild)
    Zwei Auszubildende aus Südhessen wurden fristlos gekündigt, da sie in ihrer Arbeitszeit Tiktok-Videos von ihrem Ausbildungsplatz gedreht haben. (Symbolbild) Foto: Robert Michael/dpa

    Weil sie Videos für Social Media ohne Erlaubnis ihres Arbeitgebers produziert haben, ist zwei Auszubildenden in Südhessen fristlos gekündigt worden. Die Videos, die auf der Plattform Tiktok tausende Nutzer erreichten, zeigten satirische Szenen aus dem Ausbildungsalltag, teilt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt mit.

    In einem Video war eine Auszubildende zu sehen, die immer wieder den Hörer aufknallte, wenn Kunden im Büro anriefen. Ein anderes Video zeigte die Auszubildende, wie sie beim Arbeiten einschlief. Der Auszubildende eines Einzelhändlers hatte Kundengespräche nachgespielt, in denen er sich als unfreundlicher Mitarbeiter darstellte – in erkennbarer Arbeitskleidung des Marktes.

    Satire zählt nicht als Argument

    Die beiden Auszubildenden argumentierten, dass es sich lediglich um Comedy und Satire handele. Doch abschätzige Inhalte über den Arbeitgeber können ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, wie die IHK erklärte. Das gelte auch für Angestellte.

    Zudem verstoße das Drehen von Videos während der Arbeitszeit gegen die beruflichen Pflichten. Das unerlaubte Zeigen von Kollegen verletze Persönlichkeitsrechte und die Sichtbarkeit von Kundendaten stelle einen schwerwiegenden Datenschutzverstoß dar. Die Rufschädigung ziehe weite Kreise und sei nicht mehr rückgängig zu machen.

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