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Arbeitsmarkt: Warum müssen Notare mit 70 Jahren in den Ruhestand?

Arbeitsmarkt

Warum müssen Notare mit 70 Jahren in den Ruhestand?

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    Notar im Einsatz: Die Juristen unterliegen einer gesetzlich festgeschriebenen Altersgrenze.
    Notar im Einsatz: Die Juristen unterliegen einer gesetzlich festgeschriebenen Altersgrenze. Foto: Christin Klose, dpa-tmn (Symbolbild)

    Die Lebenserwartung steigt erfreulicherweise. Damit geht auch einher, dass die Zahl der Rentner zunimmt. Schon im Jahr 2021 waren in Deutschland mehr als 21 Millionen Menschen und damit mehr als ein Viertel aller Bürger Rentner.

    Aufgrund dieser Entwicklung ist nicht nur in der Politik die Diskussion um eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters entbrannt. In einigen Branchen scheinen auch Senioren mehr und mehr gefragt zu sein. In anderen – gerade den körperintensiven – Arbeitszweigen sieht es da schwieriger aus.

    Und dann gibt es noch Berufe, bei denen der Gesetzgeber einen Riegel vorschiebt. Bei Notaren etwa. Dieser Artikel behandelt deren Ruhestandsregelung.

    Notare: Was machen sie genau?

    Auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer wird darauf verwiesen, dass Notaren "hoheitliche Befugnisse zur vorsorglichen Rechtspflege in Deutschland übertragen" werden. Ihre Aufgaben bestehen darin, eine präventive Rechtskontrolle auszuüben und Urkunden zu errichten, "die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind", heißt es weiter.

    Notare sind in das deutsche Justizsystem eingebunden. Demnach werden sie von der staatlichen Justizverwaltung ausgewählt und ernannt. Die Dienstaufsicht obliege der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts beziehungsweise Oberlandesgerichts im jeweiligen Bezirk.

    Betont wird, dass Notare den Staat repräsentieren. Zudem seien sie "Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes und in dieser Funktion Hoheitsträger". So tragen sie ein Amtsschild mit dem Landeswappen. Sie bieten demnach aber auch Bürgern und Unternehmen unabhängige und unparteiliche Vertragsgestaltung und Streitschlichtung.

    Es handelt sich bei Notaren um "besonders qualifizierte und erfahrene Juristinnen und Juristen". Als Amtspersonen werden sie vom jeweiligen Ministerium der Justiz ernannt, informiert das Portal weiter. In der mehrjährigen Ausbildung vor einer möglichen Berufung zum Notar soll neben den fachlichen Qualifikationen auch die soziale Kompetenz in schwierigen Verhandlungssituationen sichergestellt werden.

    Notare: Wie viele gibt es in Deutschland?

    Die Übersicht auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer zählt 6658 Notare für das Jahr 2023. Darunter befinden sich 1706 hauptberufliche Notare und 4952 Anwaltsnotare. Insgesamt ist ein Rückgang von 0,8 Prozent zum Vorjahr zu verzeichnen. Damit setzt sich ein Trend fort, denn vor vier Jahren gab es bundesweit noch mehr als 7000 Notare.

    Notare: Warum müssen sie mit 70 Jahren in Ruhestand gehen?

    Bei Notaren wird eine klare Obergrenze hinsichtlich des Ruhestands gezogen. In der Bundesnotarordnung ist unter §48a Altersgrenze zu lesen: "Die Notare erreichen mit dem Ende des Monats, in dem sie das siebzigste Lebensjahr vollenden, die Altersgrenze." Mit 70 Jahren ist also Schluss.

    Die Begründung dieser Regelung lieferte der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofes (BGH) im Zuge einer Klage eines Anwaltsnotars, der im Jahr 2023 seinen 70. Geburtstag feiert und eine Diskriminierung wegen des Alters sah. Die Klage wurde jedoch abgewiesen, wie unter anderem die Bundesrechtsanwaltskammer berichtet.

    Demnach soll die Altersgrenze von 70 Jahren den Generationenwechsel erleichtern und dabei helfen, den Berufsstand der Notare zu verjüngen. Um dieses Ziel zu erreichen, sei sie nach wir vor erforderlich. Dies habe ein von der Bundesnotarkammer eingeholtes Gutachten aufgezeigt. Demzufolge herrsche im hauptberuflichen Notariat bundesweit ein erheblicher Bewerberüberhang. Ein teilweise erheblicher Mangel an Bewerbern wurde demnach nur in Oberlandesgerichtsbezirken, in denen Rechtsanwälte auch als Notare im Nebenberuf tätig seien, nachgewiesen.

    An der Altersgrenze kann deshalb nach Meinung des BGH-Senats nicht gerüttelt werden. Denn würden ältere Notare mit gut eingeführten Notarstellen und einem großen Stamm an Urkundsbeteiligten ohne Altersgrenze im Amt bleiben, bestünde für jüngere Rechtsanwälte keine hinreichende und planbare Aussicht auf wirtschaftlich leistungsfähige Notariate. Vielmehr wird befürchtet, dass sie den erheblichen Aufwand für den Einstieg in den Nebenberuf oftmals nicht auf sich nehmen würden.

    Dass die Altersgrenze für Notare deutlich über den im Bund und in den Ländern geltenden Pensionsaltersgrenzen liege, werde als angemessener Interessenausgleich gewertet. Zudem steht es den aus dem Amt scheidenden Anwaltsnotaren frei, weiterhin als Rechtsanwalt und als Notarvertreter oder Notariatsverwalter tätig zu sein.

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