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ALG1: Kündigungsschutzklage: Bekommt man währenddessen Arbeitslosengeld?

ALG1

Kündigungsschutzklage: Bekommt man währenddessen Arbeitslosengeld?

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    Nach einer Entlassung haben Arbeitnehmer das Recht auf eine Kündigungsschutzklage.
    Nach einer Entlassung haben Arbeitnehmer das Recht auf eine Kündigungsschutzklage. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Wer durch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers seinen Job verliert, hat in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG 1). Nicht selten wird die Entlassung jedoch als ungerecht empfunden und eine Klage gegen den alten Arbeitgeber erwogen. Doch was passiert dann mit dem Arbeitslosengeld

    Hat eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Einfluss auf ALG 1? Kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen? Muss das Geld sogar zurückgezahlt werden? Hier lesen Sie die Antworten. 

    Welchen Einfluss hat eine Kündigungsschutzklage auf das Arbeitslosengeld?

    Bei einer Kündigungsschutzklage geht der Arbeitnehmer gegen die Kündigung des Arbeitgebers vor, auch um die Chancen auf eine mögliche Abfindung auszuloten. Laut der Bundesagentur für Arbeit ist ein solcher rechtlicher Schritt beim Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen nach der eingereichten Kündigung möglich. Normalerweise, das heißt, wenn keine haarsträubenden Fehler passieren, erhalten Arbeitnehmer dann Arbeitslosengeld, immerhin 60 oder 67 Prozent des alten Netto-Lohns

    Wenn der Agentur für Arbeit Zweifel kommen an der Richtigkeit des Anspruchs und ob etwaiges Eigenverschulden für die Kündigung verantwortlich ist, kann sie eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen. Doch wie verhält es sich mit dem Arbeitslosengeld, wenn sich der Arbeitnehmer in einem Kündigungsschutzprozess befindet?

    Kündigungsschutzklage: Bekommt man währenddessen ALG1?

    Ein Arbeitnehmer, der gegen seinen alten Arbeitgeber klagt, hat genauso Anspruch wie derjenige, der keine rechtlichen Schritte gegen seine Kündigung einleitet. "Reicht ein Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Frist beim zuständigen Arbeitsgericht Klage gegen die Kündigung ein, hat dies keinen Einfluss auf das Arbeitslosengeld", schreibt die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei Von Rueden auf ihrer Homepage. Durch die ALG 1-Zahlung vom Amt könne der Arbeitnehmer gar die "Zeit der Ungewissheit während des Kündigungsschutzprozesses überbrücken", so die Rechtsexperten. 

    Muss ich nach einer Kündigungsschutzklage das Arbeitslosengeld zurückzahlen?

    Im Anschluss jedoch können je nach Ausgang des Verfahrens Rückzahlungsforderungen der Agentur für Arbeit geltend gemacht werden. "Der Arbeitnehmer muss nach der Kündigungsschutzklage das Arbeitslosengeld zurückzahlen, wenn er das Gehalt bis zur Kündigungsklage erfolgreich eingeklagt hat", wie Von Rueden schreibt. 

    Klagt ein Arbeitnehmer darüber hinaus einen ausgebliebenen Lohn beim alten Arbeitgeber ein, den sogenannten Annahmeverzugslohn, müsse er sich laut der Arbeitsrechtskanzlei bei einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage zudem das erhaltene Arbeitslosengeld auf den noch ausstehenden Lohn anrechnen lassen. Auch wenn stattdessen ein neuer Job angenommen wird, muss das volle ausstehende Gehalt aus dem alten Arbeitsverhältnis mit ALG 1-Zahlungen verrechnet werden. 

    Übrigens: Arbeitslosengeld fällt in der Regel deutlich höher aus als Bürgergeld. Doch was ist genau der Unterschied zwischen Bürgergeld und ALG 1? Und was passiert eigentlich, wenn das Arbeitslosengeld ausläuft? Was bekommt man nach ALG 1?

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