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  3. ALG: ALG 1: Wie wird Arbeitslosengeld beantragt?

ALG
25.02.2024

ALG 1: Wie wird Arbeitslosengeld beantragt?

Ein Zettel ausfüllen reicht? Ganz so einfach kommt man nach einer Kündigung leider nicht an Arbeitslosengeld 1.
Foto: Johannes Eisele, dpa (Symbolbild)

Wer Arbeitslosengeld 1 beantragen will, muss nur einen Antrag ausfüllen? So einfach ist es leider nicht. Wir verraten, welche Voraussetzungen erfüllt und welche Schritte eingehalten werden müssen.

Wer kurzfristig seine Arbeit verliert, gerät erst einmal in Aufregung und fragt sich, wie er am schnellsten an Arbeitslosengeld 1 kommt, um die Zeit ohne Beschäftigung zu überbrücken. Beim Antrag auf ALG 1 gibt es aber einiges zu beachten. Welche Fallstricke lauern und wie Sie den Antrag stellen können, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Arbeitslosengeld beantragen: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Wenn Sie vorhaben, Arbeitslosengeld zu beantragen, sollten Sie im Vorfeld noch einmal überprüfen, ob Sie die nötigen Voraussetzungen für ALG 1 erfüllen. Diese sind laut der Agentur für Arbeit

  • Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit, entweder online oder persönlich
  • Erfüllung der Anwartschaftszeit: Mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung.
  • Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt: Sie müssen ohne Beschäftigung sein, aber in der Lage und bereit, mindestens 15 Stunden pro Woche eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.
  • Aktive Arbeitssuche und Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit bei der Vermittlung in eine neue Beschäftigung.

ALG 1-Antrag: Erst Meldung als "arbeitsuchend" und "arbeitslos"

Besteht bei Ihnen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, sollten Sie im nächsten Schritt den Antrag ausfüllen. Bevor Sie dies tun, ist es allerdings wichtig, dass Sie bei der Agentur für Arbeit zum einen als "arbeitsuchend" und zum anderen als "arbeitslos" gemeldet sind. Im normalen Sprachgebrauch, werden diese Begriffe synonym verwendet, aber tatsächlich gibt es hierbei einen wichtigen Unterschied und es handelt sich um zwei gesonderte Meldungen, die notwendig sind, damit Ihr Anspruch auf ALG 1 vollumfänglich erfüllt werden kann. Ansonsten drohen Sperrzeiten oder Kürzungen beim ALG 1, was es notwendig machen könnte, einen Nebenjob anzunehmen.

In einem ersten Schritt sollten Sie sich daher immer erst einmal "arbeitsuchend" melden, und zwar sobald Ihnen bekannt ist, dass Ihr Arbeitsverhältnis enden wird - beispielsweise, weil ein befristeter Vertrag endet oder Sie gekündigt wurden - und bevor Sie arbeitslos werden. Die Meldung als arbeitsuchend ist vor allem relevant, um frühzeitig Unterstützung bei der Jobsuche zu erhalten. "Melden Sie sich am besten sofort, jedoch spätestens drei Monate, bevor Ihre Beschäftigung endet. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile, wenn Sie später Arbeitslosengeld beziehen", empfiehlt die Agentur für Arbeit. Allerdings ist auch der Behörde klar, dass Arbeitnehmer nicht immer mit so viel Vorlauf wissen, dass sie ihre Stelle verlieren. Daher sollte die Meldung "arbeitsuchend" innerhalb von drei Tagen erfolgen, wenn Sie erst kurzfristig davon erfahren, dass Sie ihre Arbeitsstelle verlieren. 

Die Meldung als "arbeitsuchend" kann online erfolgen und die zuständige Agentur für Arbeit wird automatisch informiert. Alternativ können Sie sich unter der Service-Nummer (gebührenfrei unter: 0800 4 555500) oder schriftlich arbeitssuchend melden. 

ALG 1: Wie wird Arbeitslosengeld beantragt?

In einem zweiten Schritt sollte die Meldung als "arbeitslos" erfolgen. Sie ist der formelle Schritt, um ALG 1 zu beantragen. Laut der Agentur für Arbeit müssen Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich oder online bei der Agentur als arbeitslos melden. Frühestens geht dies drei Monate vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit. Diese Meldung ist entscheidend, um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen und sollte nicht verzögert werden, sonst drohen finanzielle Einbußen. 

Wichtig bei der Meldung der Arbeitslosigkeit: Melden Sie sich online, brauchen Sie einen Ausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Sie können sich mit folgenden Mitteln online ausweisen: 

  • Personalausweis
  • elektronischer Aufenthaltstitel
  • eID-Karte (nach dem eID-Karte-Gesetz)
  • nationale Ausweise von Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Sind die Meldungen "arbeitsuchend" und "arbeitslos" erledigt, kann der Antrag auf ALG 1 gestellt werden. Wenn Sie sich arbeitslos gemeldet haben, gilt dies als der Tag der Antragsstellung auf ALG 1, es sei denn, Sie geben eine abweichende Erklärung ab. Der Antrag auf ALG 1 kann auf der gleichen Website der Bundesagentur für Arbeit ausgefüllt werden, wie die vorangegangenen beiden Meldungen. Auch telefonisch oder in Papierform ist ein Antrag auf Arbeitslosengeld möglich. 

Laut einem Erklärvideo auf der Seite der Agentur für Arbeit reiche es aus, den Antrag auf ALG 1 zwei Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit abzusenden. Werde der Antrag erst gesendet, wenn man schon als arbeitslos gemeldet sei, entstünden laut Agentur für Arbeit aber keine finanziellen Nachteile. 

Übrigens: Die Auszahlungstermine für das ALG 1 im Jahr 2024 stehen bereits fest. Arbeitslosengeld sollte nicht mit Bürgergeld verwechselt werden. Während Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung ist, ist Bürgergeld eine Sozialleistung