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ZDF-Abendshow: Jan Böhmermann bekommt eigene Abendshow im ZDF

ZDF-Abendshow

Jan Böhmermann bekommt eigene Abendshow im ZDF

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    Ab November ist Jan Böhmermann mit einer eigenen Abendsendung im ZDF vertreten.
    Ab November ist Jan Böhmermann mit einer eigenen Abendsendung im ZDF vertreten. Foto: Oliver Berg, dpa

    Fans von Jan Böhmermann können sich auf eine Sendung mit dem Moderator ohne die übliche Zeitbegrenzung freuen. Im ZDF soll er am 2. November (23 Uhr) die Show "Lass dich überwachen!" moderieren, von der es schon im April eine Ausgabe auf ZDFneo gab. Damals ging es um ahnungslose Studiozuschauer, die Böhmermann mit teils vergessenen Facebook-Posts, Instagram-Bildern und im Internet verewigten Jugendsünden konfrontierte. Zunächst hatte das Entertainmentportal goldenekamera.de über die Neuauflage berichtet.

    Böhmermann darf open-end senden

    Inwiefern die neue Ausgabe an den Vorgänger im April anknüpfen wird, teilte das ZDF auf Nachfrage nicht mit. Die Show befinde sich noch in der "Konzeptionsphase". ZDF-Programmdirektor Norbert Himmler ließ aber erahnen, dass die zweite Ausgabe der Show um einiges länger werden soll als die 90-minütige Erstausgabe: "Ich habe Jan Böhmermann gesagt, dass er bis tief in die Nacht senden darf, praktisch open-end, wenn die Sendung das hergibt." Allerdings zeigt das ZDF "Lass dich überwachen!" nicht live.

    Jan Böhmermann erhält Grimme-Preis

    Böhmermann erhielt dieses Jahr mehrere Auszeichnungen. Im April gewann er den österreichischen TV-Preis "Romy" als bester Comedian im deutschsprachigen Raum in der Kategorie "Show/Unterhaltung". Zusätzlich wurde er mit "Neo Magazin Royale" (ZDFneo) für die Folge "Eier aus Stahl - Max Giesinger und die deutsche Industriemusik" im westfälischen Marl ausgezeichnet.

    Jan Böhmermann erklärt darin, wie das "durchkalkulierte Industrieprodukt" deutsche Popmusik zustande kommt. Die Folge gehört "zu den raren Unterhaltungshöhepunkten des Jahres 2017", urteilte die Jury. Bekannt ist der Comedian unter anderem durch seine satirischen Lieder wie "Ich hab Polizei" und seiner Kritik an dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. "Das Schmähgedicht" handelte dem 37-Jährigen neben Medienpräsenz auch Ärger ein. (dpa, AZ)

    Die Böhmermann-Affäre im Überblick

    Jan Böhmermanns Gedicht über den türkischen Präsidenten hat hohe Wellen geschlagen. Was bisher geschah:

    31. März: Der Satiriker benutzt in seiner ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" im Gedicht «Schmähkritik» über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan Formulierungen, die unter die Gürtellinie zielen. Er will damit nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter und verbotener Satire zeigen.

    1. April: Das ZDF gibt bekannt, dass der Beitrag aus der Mediathek gelöscht und nicht wie vorgesehen wiederholt wird.

    3. April: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisiert das Gedicht in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu als "bewusst verletzend".

    10. April: Es wird bekannt, dass die Türkei in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt rechtliche Schritte gegen Böhmermann verlangt.

    15. April: Die Bundesregierung gibt den Weg für ein Strafverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch frei.

    16. April: Böhmermann kündigt "eine kleine Fernsehpause" an.

    22. April: Merkel bezeichnet ihre Äußerung, Böhmermanns Gedicht sei "bewusst verletzend", als Fehler. Dadurch sei der Eindruck entstanden, dass ihre persönliche Bewertung etwas zähle.

    3. Mai: Böhmermann kritisiert in der Wochenzeitung Zeit Angela Merkel: "Die Bundeskanzlerin darf nicht wackeln, wenn es um die Meinungsfreiheit geht." Erdogan nennt darin er einen "nervenkranken Despoten".

    12. Mai: Der Moderator kehrt mit seiner Sendung "Neo Magazin Royale" zurück.

    17. Mai: Das Landgericht Hamburg erlässt auf Antrag Erdogans eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann. Der Moderator darf seine "Schmähkritik" zu großen Teilen nicht öffentlich wiederholen. Böhmermann will die einstweilige Verfügung nicht akzeptieren.

    27. Mai: Ein Satz aus "Neo Magazin 4Royale" löst Spekulationen über Böhmermanns Zukunft beim ZDF aus. Zu seinem Gast Steven Gätjen sagt er: "Du hast gerade den Sprung geschafft vom Privatfernsehen zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Ich hab' ja demnächst vor, das andersrum zu machen." Doch schiebt er nach: "Nein, ist ein Spaß."

    2. Juli: Erdogan will das Gedicht komplett verbieten lassen. Erdogans Anwalt reicht daher eine Privatklage beim Hamburger Landgericht ein. Die Verhandlung ist für den 2. November dieses Jahres vorgesehen.

    30. Juli: Erdogan kündigt an, seine Strafanzeigen wegen Beleidigung des Staatspräsidenten zurückzuziehen. Später wird allerdings klargestellt, dass dies für die Klagen in Deutschland nicht gilt.

    4. Oktober: Die Staatsanwaltschaft Mainz gibt die Einstellung der Ermittlungen gegen Böhmermann bekannt. Es seien "strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen".

    10. Oktober: Wie die Staatsanwaltschaft in Mainz offiziell erklärt, hat der Anwalt Erdogans Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen Böhmermann eingelegt. Diese wird in Koblenz geprüft.

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