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Fasching 2019: Wer hat Faschingsdienstag frei - und ist heute Feiertag in Bayern?

Fasching 2019

Wer hat Faschingsdienstag frei - und ist heute Feiertag in Bayern?

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    Faschingsdienstag fühlt sich vierlerorts wie ein Feiertag an. Die Menschen haben frei - ehe es am Aschermittwoch wieder ernst wird.
    Faschingsdienstag fühlt sich vierlerorts wie ein Feiertag an. Die Menschen haben frei - ehe es am Aschermittwoch wieder ernst wird. Foto: Kaya/Archiv

    Faschingsdienstag heute fühlt sich oft wie ein Feiertag an. Viele Geschäfte sind spätestens am Nachmittag zu, die Büros und Behörden lichten sich am Mittag. Dafür füllen sich abends die Lokale und Hallen, in denen kräftig gefeiert wird. 

    Was hat es mit dem Faschingsdienstag auf sich?

    Der Faschingsdienstag ist neben dem Rosenmontag der wichtigste Tag in der Karnevals - oder Faschingszeitzeit. In vielen Orten in Bayern regieren an diesem Tag einmal mehr die Narren und ziehen in bunten Umzügen durch die Stadt.

    In München etwa findet mit dem "Tanz der Marktfrauen" am Faschingsdienstag der Höhepunkt des dortigen Straßenfaschings statt. Um Mitternacht ist dann Schluss mit der ausgelassenen Stimmung. Nach dem Kehraus folgt der Aschermittwoch.

    Wer hat am Faschingsdienstag frei?

    Tatsächlich ist am Faschingsdienstag traditionell in vielen Firmen in Bayern am Nachmittag frei. Meist schließen die Werkstätten, Büros und Geschäfte gegen Mittag, einige dann um 14 Uhr - allerdings nur, wenn die Chefetage zustimmt. Denn auch Faschingsdienstag ist kein gesetzlicher Feiertag.

    Habe ich einen Anspruch darauf, am Faschingsdienstag frei zu bekommen?

    Faschingsdienstag ist kein offizieller Feiertag, damit gibt es auch keinen gesetzlichen Anspruch darauf, frei zu bekommen.

    • Wer frei haben will, muss also Urlaub nehmen oder die Zeit später wieder hereinarbeiten.
    • Unter ganz bestimmten Umständen erwerben Arbeitnehmer aber eine Art Anrecht darauf, am Faschingsdienstag frei zu bekommen. Man spricht hier von der sogenannten betrieblichen Übung. Eine solche entsteht, wenn der Arbeitgeber immer wieder – Juristen sagen, mindestens dreimal in Folge – ohne Vorbehalt bestimmte Vergünstigungen wiederholt und Arbeitnehmer daraus schließen können, dass ihnen diese ständig gewährt werden soll.
    • Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten mindestens drei Jahre hintereinander kommentarlos am Faschingsdienstag freigegeben haben, müssen dies also auch weiterhin tun, da die Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung erworben haben.

    Ist frei am Faschingsdienstag wirklich frei wie ein Feiertag?

    Nein. Normalerweise müssen die Arbeitnehmer den freien Nachmittag später wieder hereinarbeiten. Bei einem Feiertag wäre das nicht so - hier hätte man schlichtweg frei. (Lesen Sie auch: Wann ist der nächste Feiertag in Bayern?)

    (AZ)

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