Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Weihnachten: Ordnung muss sein: Diese Rechte haben Christbäume

Weihnachten

Ordnung muss sein: Diese Rechte haben Christbäume

    • |
    Auch Tannenbäume haben Rechte. Die Geldbuße für illegales Fällen fällt je nach Ort des Geschehens unterschiedlich hoch aus.
    Auch Tannenbäume haben Rechte. Die Geldbuße für illegales Fällen fällt je nach Ort des Geschehens unterschiedlich hoch aus. Foto: Christian Charisius, dpa (Symbolbild)

    Wenn Christbäume sprechen könnten – es wären wahrscheinlich keine fröhlichen Geschichten, die dann zu hören wären. Alleine schon der Transportweg: Der eine wird auf dem Dach mit Kabelbindern notdürftig befestigt, der andere in den Kofferraum gequetscht, entlang der eingetrockneten Essensreste am Kindersitz – keine schöne Sache.

    Wenn die einst stolze Nordmanntanne ihren Platz inmitten der Familie eingenommen hat, wird es kaum besser: Der Baum wird stiller Zeuge aller Dramen, die sich rund ums Fest abspielen. Der betrunkene Onkel Hansi, der wieder mal allen auf die Nerven fällt, der Dauerstreit zwischen den Teenager-Kindern, lange schwelende Ehekonflikte – mancher Baum wird den Tag des Abschieds und den Termin mit dem Häcksler herbeisehnen.

    Gesetze und Geldbußen rund um Christbäume

    Immerhin: Einige Rechte haben die Christbäume schon. Es gibt etwa Regelungen zum ordnungsgemäßen Transport. Stellt die Tanne ein Sicherheitsrisiko dar, drohen ein Punkt in Flensburg und 60 Euro Bußgeld. Und wenn ein Christbaum etwa mehr als einen Meter über das Heck des Autos hinausragt, muss er mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden.

    Auch wer im Wald einfach zur Axt greift, wird zur Kasse gebeten – wie stark, hängt im Föderalismus mal wieder davon ab, wo man sich befindet. Das Portal Betrugstest.de hat die Strafen ermittelt, die in den deutschen Städten fällig werden. Am wenigsten Spaß versteht man in Hessen: 100 Euro werden in Frankfurt mindestens fällig, wenn man beim Wildfällen erwischt wird. Vergleichsweise günstig kommt man in Köln mit 40 Euro davon, während Augsburg immerhin noch 50 Euro verlangt. Das Wichtigste aber: Wird ein Wildfäller erwischt, wird die Tanne nicht zum Christbaum und kommt direkt in den Häcksler. Vielleicht besser so.

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden