Bayerns CSU-Medienministerin Ilse Aigner hat im Gespräch mit unserer Zeitung angekündigt, dass die bayerische Staatsregierung „einer Erweiterung des Telemedienauftrags zu Lasten von Presse und Verlegern nicht zustimmen wird“. Der Telemedienauftrag regelt, was die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet tun dürfen. Etwa, welche Textmengen deren Online-Angebote beinhalten dürfen. Bislang sind „nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote“ den Rundfunkanstalten ARD und ZDF verboten.
Dürfen Rundfunk-Sender im Internet auch Text veröffentlichen?
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger hatte Anfang März in „hohem Maß alarmiert“ auf einen Vorschlag der Rundfunkreferenten zum Telemedienauftrag reagiert, der in der Ministerpräsidenten-Konferenz am 15. März verabschiedet werden solle. „Statt die existierende Textlastigkeit in den digitalen Telemedienangeboten der öffentlich-rechtlichen Sender zu begrenzen, könnten ARD und ZDF danach künftig sogar sehr viel mehr und deutlich hervorgehobene Textbeiträge veröffentlichen“, kritisierte eine Sprecherin.
Aigner sagte nun, dass dieser Entwurf so nicht durchgehen werde: „Ich bin der Meinung, dass der zuletzt den Ministerpräsidenten vorgelegte Vorschlag noch keinen angemessenen Ausgleich zwischen ARD und ZDF sowie den berechtigten Interessen der Verleger darstellt. Hier gibt es noch erheblichen Gesprächsbedarf.“
Diese Reaktionen gibt es in der Rundfunk-Debatte
Neben dem BDZV lehnt der Verband Privater Rundfunk und Telemedien eine Erweiterung des Telemedienauftrags ab, da diese „erhebliche negative Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation“ hätte.
Im Unterschied zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk können Verlage oder private Radiosender nicht über Beitragsmilliarden verfügen, sondern müssen auch ihre digitalen Angebote über Abo-Modelle oder Werbung finanzieren.
Der ARD-Vorsitzende und BR-Intendant Ulrich Wilhelm meint dagegen, dass ein gut recherchiertes öffentlich-rechtliches Informationsangebot im Netz „Text in einem notwendigen Umfang“ brauche.