Hunde können keinen Autoführerschein machen. Klar, für ihre Pfoten sind die Pedale etwas weit weg. Vögeln bleibt das Medizinstudium verwehrt, weil sie den Numerus clausus nicht erfüllen. Logisch also, dass Michael Koch (CDU), Bürgermeister der Kleinstadt Demmin in Mecklenburg-Vorpommern, sagt: Quarky darf sich nicht als Kandidat für seine Nachfolge bewerben. Er hat ja überzeugende Argumente.
Nun muss man wissen, dass Quarky ein stattlicher Kater ist. Trotzdem nee, sagt Koch. „Weil allein die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht gegeben sind.“ Auf der Bewerbung fehle die eigenhändige Unterschrift des Bewerbers. Außerdem sei er nicht 18 Jahre alt.
Katze als Bürgermeister-Kandidat: Quarkys Besitzer will einen Rechtsstreit beginnen
Gut, das mit der Unterschrift lässt sich vielleicht nachholen. Das andere ist tatsächlich so: Quarky ist erst sechs. Besitzer Torsten Lohr findet aber, dass ein Kater mit sechs erwachsen ist. So nicht, sagt er also, und will sich wehren, wenn auch mit „Samtpfoten und eingezogenen Krallen“. Kaum sei die Bewerbung bekannt geworden, hätten Anwälte der Katze kostenlosen Rechtsbeistand angeboten. Auch Quarky ist zu allem bereit. „Wenn meine Bewerbung nicht zugelassen wird, werde ich klagen“, steht in seinem Schreiben. Der Bürgermeister lässt sich mit Blick auf einen Rechtsstreit nicht einschüchtern: „Der wird ausgefochten.“
Katzenhalter Lohr begründet die Bewerbung übrigens mit den Worten: „Quarky sollte aufrütteln zum Nachdenken, zum Mitreden.“ Als Bürgermeister wolle sich sein Kater unter anderem für den Tierschutz, aber auch für weniger Autoverkehr in seiner Heimatstadt einsetzen. Denn Quarky hasse Autos.
Das könnte Sie auch interessieren: Wuff! Warum immer mehr Deutsche auf den Hund kommen
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.