Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Waffenrecht: Selbstversuch: Wie ich mir eine Pistole kaufen wollte

Waffenrecht

Selbstversuch: Wie ich mir eine Pistole kaufen wollte

    • |
    Die Waffenbesitzkarte muss jeder Waffenkäufer vorweisen können. Die Vergabe ist streng geregelt. Besitzer werden regelmäßig kontrolliert.
    Die Waffenbesitzkarte muss jeder Waffenkäufer vorweisen können. Die Vergabe ist streng geregelt. Besitzer werden regelmäßig kontrolliert. Foto: Patrick Pleul, dpa

    Unerlaubter Waffenbesitz. Vor allem im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität taucht dieses Delikt im neuen bayerischen Verfassungsschutzbericht, den Innenminister Joachim Herrmann (CSU) eben vorgestellt hat, mehrfach auf. Gerade im Rockermilieu stießen die Fahnder auf illegale Waffen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden