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Virtuelle Währung: Verbraucherschützer warnen: Vorsicht beim Einsatz von "Amazon Coins"

Virtuelle Währung

Verbraucherschützer warnen: Vorsicht beim Einsatz von "Amazon Coins"

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    Das Logo des Internethändlers Amazont auf einem i-Phone.
    Das Logo des Internethändlers Amazont auf einem i-Phone. Foto: Sebastian Kahnert (dpa)

    Das ist Amazon

    Gegründet wurde Amazon 1994 von Jeff Bezos.

    Sitz der Konzern-Zentrale ist Seattle, die europäische Firmenzentrale ist in Luxemburg.

    Deutsche Zentrale von Amazon ist in München. Logistikzentren gibt es in Graben, Bad Hersfeld, Leipzig, Rheinberg, Werne, Pforzheim, Koblenz und Brieselang. Kundenserviezentren betreibt Amazon in Berlin und Regensburg.

    Der weltweite Netto-Umsatz von Amazon betrug 2015 rund 107 Milliarden US-Dollar.

    Bei Amazon sollen weltweit über 300.000 Menschen beschäftigt sein. Die Zahlen schwanken aber stark. Gerade im Vorweihnachtsgeschäft beschäftigt der Konzern Massen von Leih- und Saisonarbeitern.

    Wegen seiner Arbeitsbedingungen steht Amazon regelmäßig in der Kritik.

    Gewerkschaften kritisieren, dass Amazon Leiharbeiter schlecht behandle. Zudem ist von Lohndrückerei und hohem Kontrolldruck die Rede.

    Amazon hat nach eigenen Angaben die weltweit größte Auswahl für Bücher, CDs und Videos im Internet.

    Amazon zählt neben Apple, Google, Facebook und Ebay zu den wichtigsten und einflussreichsten Online-Unternehmen der Welt.

    2014 brachte Amazon sein eigenes Smartphone mit dem Namen "Firephone" auf den Markt - was allerdings kein rechter Erfolg wurde.

    Apps oder Spiele mit nur einem Klick noch bequemer bezahlen: Damit wirbt der Online-Versandhändler Amazon und bietet dafür seine virtuelle Währung, die "

    Erklräung zum Rücktausch der "Amazon Coins" fehlt

    Klingt gut, hat aber den ein oder anderen Haken warnen Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen. Der Umtausch von Cent in Coins ist nur im Paket möglich, angeboten werden Pakete zwischen fünf und 100 Euro. Die angebotenen Coin-Pakete aber passten nicht zu den meist krummen Preisen der Apps, die damit bezahlt werden können, sodass immer Restsummen übrig blieben, kritisierten die Verbraucherschützer. Vom Rücktausch von Coins in echtes Geld sei auf den Hilfeseiten bei Amazon "nichts zu lesen".

    Zusatzmünzen verfallen nach einem Jahr

    Beim Kauf der Coins in der virtuellen Wechselstube gibt es je nach Paketgröße Rabatte. Zudem gibt Amazon beim Kauf bestimmter Geräte Extra-Münzen hinzu. Doch auch bei den Zusatz-Coins mahnt die VZ zur Wachsamkeit: Anders als die gekauften virtuellen Coins verfielen Restbeiträge von Werbe-Münzen nach einem Jahr. Amazon verspreche zwar, stets erst die ältesten Werbe-Münzen abzubuchen. Per Kontoübersicht kontrollieren lasse sich das aber nicht.

    "Unter diesen Bedingungen gilt es, gut zu überlegen, beim Branchenprimus in Vorkasse zu gehen", mahnen die Verbraucherschützer. Wer viele Coins ordere, profitiere zwar von den Rabatten. Doch den virtuellen Münzen "droht das Schicksal vieler Gutscheine und Guthabenkarten": Sie würden später gar nicht eingelöst. AFP

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