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Video-Stellungnahme: Jan Böhmermann will wieder "Witze zu jedem Thema machen"

Video-Stellungnahme

Jan Böhmermann will wieder "Witze zu jedem Thema machen"

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    Die Staatsanwaltschaft Mainz hat die Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen "Schmähgedicht" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eingestellt.
    Die Staatsanwaltschaft Mainz hat die Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen "Schmähgedicht" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eingestellt. Foto: Ben Knabe/Archiv (dpa)

    Jan Böhmermann hat am Mittwoch in einem Video auf seiner Facebook-Seite persönlich Stellung zum Ende der Ermittlungen gegen ihn wegen seines "Schmähgedichts" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan genommen. Darin übt der 35-Jährige unter anderem scharfe Kritik an der türkischen Politik.

    Ermittlungen-Stopp: Böhmermann nimmt persönlich Stellung in Video

    Der ZDF-Moderator freue sich, dass er nun wieder "rausgehen" dürfe und "Witze zu jedem Thema machen kann", sagte Böhmermann in dem veröffentlichten YouTube-Clip am Mittwoch. "Im Vergleich zu dem, was kritische Journalisten, Satiriker oder Oppositionelle in der Türkei damals und auch jetzt gerade durchmachen, ist dieses ganze Theater um die 'Böhmermann-Affäre' schon wieder ein großer trauriger Witz."

    Auch den Wirbel, den sein Gedicht in Deutschland ausgelöst hatte, kommentierte er: "Wenn ein Witz eine Staatskrise auslöst, ist das nicht das Problem des Witzes, sondern des Staates", kommentiert er den Wirbel, den das Gedicht in

    Der TV-Satiriker zeigte sich erfreut, dass die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen sei, "dass ich ein unseriöser Quatschvogel bin, der beruflich Blödsinn macht". "Alles andere hätte ich zwar schmeichelhaft, aber auch einigermaßen beunruhigend gefunden."

    Böhmermann betonte zudem in dem Video, der umstrittene Beitrag in der ZDF-Sendung sei "genau so mehrere Tage im Voraus geplant und vorbereitet worden". Die Sendung vom 31. März sei "ganz normal und so gewissenhaft wie immer vom

    Jan Böhmermann und sein "Schmähgedicht" über Erdogan

    Die Böhmermann-Affäre im Überblick

    Jan Böhmermanns Gedicht über den türkischen Präsidenten hat hohe Wellen geschlagen. Was bisher geschah:

    31. März: Der Satiriker benutzt in seiner ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" im Gedicht «Schmähkritik» über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan Formulierungen, die unter die Gürtellinie zielen. Er will damit nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter und verbotener Satire zeigen.

    1. April: Das ZDF gibt bekannt, dass der Beitrag aus der Mediathek gelöscht und nicht wie vorgesehen wiederholt wird.

    3. April: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisiert das Gedicht in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu als "bewusst verletzend".

    10. April: Es wird bekannt, dass die Türkei in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt rechtliche Schritte gegen Böhmermann verlangt.

    15. April: Die Bundesregierung gibt den Weg für ein Strafverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch frei.

    16. April: Böhmermann kündigt "eine kleine Fernsehpause" an.

    22. April: Merkel bezeichnet ihre Äußerung, Böhmermanns Gedicht sei "bewusst verletzend", als Fehler. Dadurch sei der Eindruck entstanden, dass ihre persönliche Bewertung etwas zähle.

    3. Mai: Böhmermann kritisiert in der Wochenzeitung Zeit Angela Merkel: "Die Bundeskanzlerin darf nicht wackeln, wenn es um die Meinungsfreiheit geht." Erdogan nennt darin er einen "nervenkranken Despoten".

    12. Mai: Der Moderator kehrt mit seiner Sendung "Neo Magazin Royale" zurück.

    17. Mai: Das Landgericht Hamburg erlässt auf Antrag Erdogans eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann. Der Moderator darf seine "Schmähkritik" zu großen Teilen nicht öffentlich wiederholen. Böhmermann will die einstweilige Verfügung nicht akzeptieren.

    27. Mai: Ein Satz aus "Neo Magazin 4Royale" löst Spekulationen über Böhmermanns Zukunft beim ZDF aus. Zu seinem Gast Steven Gätjen sagt er: "Du hast gerade den Sprung geschafft vom Privatfernsehen zum öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Ich hab' ja demnächst vor, das andersrum zu machen." Doch schiebt er nach: "Nein, ist ein Spaß."

    2. Juli: Erdogan will das Gedicht komplett verbieten lassen. Erdogans Anwalt reicht daher eine Privatklage beim Hamburger Landgericht ein. Die Verhandlung ist für den 2. November dieses Jahres vorgesehen.

    30. Juli: Erdogan kündigt an, seine Strafanzeigen wegen Beleidigung des Staatspräsidenten zurückzuziehen. Später wird allerdings klargestellt, dass dies für die Klagen in Deutschland nicht gilt.

    4. Oktober: Die Staatsanwaltschaft Mainz gibt die Einstellung der Ermittlungen gegen Böhmermann bekannt. Es seien "strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen".

    10. Oktober: Wie die Staatsanwaltschaft in Mainz offiziell erklärt, hat der Anwalt Erdogans Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen gegen Böhmermann eingelegt. Diese wird in Koblenz geprüft.

    Der Grimme-Preisträger hatte Ende März ein "Schmähgedicht" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen. Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelte daraufhin unter anderem wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts gegen den TV-Moderator. Am Dienstag erklärte die Staatsanwaltschaft, nicht mehr weiter gegen ihn zu ermitteln.

    Vor der Zivilkammer des Landgerichts Hamburg geht es am 2. November in mündlicher Verhandlung noch einmal um sein Gedicht. Der türkische Präsident will erreichen, dass der gesamte Text verboten wird. Auf seinen Antrag hatte das Landgericht bereits eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen und ihm untersagt, große Teile seines Gedichts zu wiederholen. afp/dpa/AZ

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