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Verkehr: Schwarzfahren kostet bald 60 Euro statt 40

Verkehr

Schwarzfahren kostet bald 60 Euro statt 40

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    Rund 1000 Schwarzfahrer werden pro Jahr in Augsburg angezeigt. Schwarzfahren kostet künftig 60 statt 40 Euro. Einer entsprechenden Änderung hat jetzt der Bundesrat zugestimmt.
    Rund 1000 Schwarzfahrer werden pro Jahr in Augsburg angezeigt. Schwarzfahren kostet künftig 60 statt 40 Euro. Einer entsprechenden Änderung hat jetzt der Bundesrat zugestimmt. Foto: Ruth Plössel, Archiv

    Schwarzfahren in Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen wird teurer. Wer ertappt wird, zahlt künftig 60 statt 40 Euro. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2015 einer Verordnung der Bundesregierung zu, die das „erhöhte Beförderungsentgelt“ für Fahren ohne gültiges Ticket im öffentlichen Personennahverkehr anhebt.

    Die Länder hatten die Anpassung im November letzten Jahres gefordert, um auf die Preissteigerung in den zwölf Jahren seit der letzten Erhöhung zu reagieren. Die Verordnung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

    Schwarzfahren ist allerdings nicht immer gleich eine Straftat. Nach dem Strafgesetzbuch macht sich der strafbar, „wer sich die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten“. Es kommt dabei zum einen darauf an, dass beim Betreten des öffentlichen Verkehrsmittels keine gültige Fahrkarte vorhanden ist. Zum anderen muss die Beförderung erschlichen werden, und zwar in der Absicht, kein Geld zu bezahlen.

    Wer eine gültige Monatskarte besitzt, diese aber daheim vergessen hat, hat das Geld für die Beförderung bereits entrichtet. Der Straftatbestand des Erschleichens ist also nicht erfüllt. Zudem gehört es nicht zum Tatbestandsmerkmal, dass der Fahrschein bei sich geführt werden muss. Wird die Monatskarte also nachgereicht, so wird bewiesen, dass das notwendige Entgelt bezahlt worden ist.

    Gefängnisstrafe bei wiederholtem Schwarzfahren?

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich bereits grundsätzlich zu dem Thema geäußert. Wer öffentliche Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein nutzt, begeht demnach eine „Leistungserschleichung“. Dabei komme es nicht einmal darauf an, ob jemand Zugangssperren „geschickt“ umgehe oder Kontrolleure austrickse. Bei wiederholtem Auffallen in dieser Angelegenheit könne sogar eine Gefängnisstrafe verhängt werden. (AZ: 4 StR 117/08)

    Neben den strafrechtlichen Aspekten gibt es auch die zivilrechtliche Seite: das erhöhte Beförderungsentgelt, das nun von 40 auf 60 Euro angehoben wird. Das ist im Grundsatz auch dann fällig, wenn die Monats- oder Jahreskarte vergessen worden ist. Die Beförderungsbedingungen der öffentlichen Nahverkehrsbetriebe können allerdings auch regeln, dass für den Fall, dass die Karte nachgereicht wird, das erhöhte Entgelt erlassen oder erstattet wird.

    Was passiert, wenn der Automat defekt ist?

    Übrigens: Den Zug können Passagiere auch nutzen, wenn der Fahrkartenautomat defekt ist. Zuvor sollten sie die Nummer des Automaten notieren und direkt dem Zugbegleiter mitteilen. Dieser wird die Angabe prüfen und ein reguläres Ticket bis zum Zielort ausstellen. Hat man die Nummer des defekten

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