Kann man ohne Handy noch aus dem Haus gehen? Ohne Smartphone unterwegs zu sein, nie einen Mini-Computer zu benutzen – da fehlt einem offenbar was. Verkehrspsychologe Gerhard Laub spricht – wenn er den Stellenwert des Handys betrachtet – von der „Durchdringung des Alltags“.
Der mobile Vielkönner scheint inzwischen auch im Straßenverkehr zur selbstverständlichen Ausstattung zu gehören: Telefonieren am Steuer – kein Ding. Viele greifen hinter dem Lenkrad zum Smartphone. Und wenn sie nicht sprechen oder zuhören, dann tippen sie Nachrichten ein oder surfen im Internet.
Das Smartphone ist oft auch während des Fahrens in Gebrauch
Die Chance belangt zu werden, so das Kalkül, ist gering. Da schreckt offenbar auch nicht ab, dass seit Mai dieses Jahres die Strafe empfindlich gestiegen ist: Wer mit einem Handy am Steuer erwischt wird, zahlt 60 Euro Bußgeld – statt bislang 40. Zudem gibt es einen Punkt in der Verkehrssünderkartei.
Trotz dieser Sanktionen macht sich kaum einer Gedanken darüber wie groß eigentlich die Gefahr ist, die von der Ablenkung durchs Handy ausgeht, sagt Laub.
Wer mit dem Handy am Steuer ertappt wird, zahlt 60 Euro Strafe
Bereits vor sechs Jahren wurden 33 experimentelle Studien zusammengefasst, die sich unter anderem mit dem Handy am Steuer beschäftigen.
Die deutlichsten Beeinträchtigungen fanden sich nach Auskunft des Bundesamtes für Straßenwesen in Situationen, die ein schnelles Reagieren erforderten. Außerdem beeinflussten Komponenten des Telefonierens (Aufnehmen des Telefons, Wählen, das Sprechen an sich) die Fahrsicherheit in unterschiedlichem Ausmaß negativ. Die „Blickabwendungszeit“ vom Verkehrsgeschehen ist laut Bundesamt das „kritische Element“. Die Folgerung, dass die Beeinträchtigung durch das Lesen einer SMS während des Fahrens nicht so groß ist wie durch das Schreiben, haben mehrere in diesem Jahr erschienene Untersuchungen belegt.
Kritisch sei vor allem die "Blickabwendungszeit"
Mit einer veränderten Straßenverkehrsordnung hat der Gesetzgeber bereits vor 13 Jahren auf die Verbreitung der Handys reagiert. Die Verbote beziehen sich dabei nicht nur aufs bloße Telefonieren. Ein Mobiltelefon darf während der Fahrt weder aufgenommen noch gehalten werden – außer das Fahrzeug steht und der Motor ist ausgeschaltet. Selbst wenn nur ein Anruf weggedrückt wird oder man überprüfen möchte, ob das Mobiltelefon ausgeschaltet ist, droht Ärger. Mit einer Handy-Halterung allerdings ist nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins das Tippen erlaubt – wie bei einem Navigationsgerät. Allerdings: Im Falle eines Unfalls haftet der tippende Autofahrer, der abgelenkt war. Das gibt der Dresdener Fachanwalt für Verkehrsrecht, Christian Janeczek, zu bedenken.
Auch der Verkehrspsychologe des TÜV rät ab – selbst von erlaubten Freisprechanlagen. Denn Gespräche verliefen häufig emotional. „Man wird sich kaum immer übers Wetter oder das Abendessen unterhalten“, sagt Gerhard Laub.
Emotionen aber passten nicht zu einer Autofahrt, die grundsätzlich den Fahrer beanspruche. „Autofahren ist mit das Gefährlichste, was einem Menschen in unseren Breitengraden im Alltag passieren kann. Entsprechend aufmerksam sollte man sein.“