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Vergewaltigungsprozess: Fall Kachelmann: Verteidigung will Freispruch

Vergewaltigungsprozess

Fall Kachelmann: Verteidigung will Freispruch

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    Wettermoderator Jörg Kachelmann (r) und sein Anwalt Johann Schwenn. (Archivbild) dpa
    Wettermoderator Jörg Kachelmann (r) und sein Anwalt Johann Schwenn. (Archivbild) dpa

    Für die Verteidiger von Jörg Kachelmann ist der Fall klar: Im Prozess gegen den Wettermoderator streben die Anwälte Andrea Combé und Johann Schwenn einen Freispruch für ihren Mandanten an. Kachelmann ist vor dem Landgericht Mannheim wegen Vergewaltigung angeklagt. Keine der Spuren stütze die Aussagen der Nebenklägerin, sagte Combé am Dienstag in ihrem Plädoyer.

    "Unschuldig", also. Dieses Wort wird auch Verteidiger Johann Schwenn am Dienstag mehrfach aussprechen. Schwenn muss mit seinem Plädoyer punkten. Unter anderem gilt es, die Forderungen der Staatsanwaltschaft von vier Jahren und drei Monaten Haft für Kachelmann zu kontern.

    Für Kachelmann, aber auch für Schwenn geht es um viel. Der umstrittene Anwalt sorgte während des Prozesses mehrfach für Aufsehen, kassierte für sein teils fragwürdiges Verhalten im Gerichtssaal harsche Kritik von der Staatsanwaltschaft. Gelingt es Schwenn nun im finalen Showdown vor dem Urteil (wird am 31. Mai erwartet) das Ruder herumzureißen?

    Die Spuren seien keine objektiven Beweismittel und brächten die Konstellation "Aussage gegen Aussage" nicht zu Fall, so Combé. Die Anwältin bezog sich bei den Spuren auf ein  Messer, das Kachelmann seiner ehemaligen Freundin angeblich an den Hals hielt sowie auf Blut- und Spermaspuren, die auf Bettlaken und  einem Handtuch gefunden wurden.

    Die Vorwürfe gegen Kachelmann wiegen schwer. Am vergangenen Mittwoch machte die Staatsanwaltschaft nochmal klar, dass sie an die Anschuldigungen von Kachelmanns Ex-Freundin glaubt. Sie habe "massive Todesangst" erlitten, sagte Lars-Torben Oltrogge.  Kachelmann habe seiner Geliebten gedroht, er würde sie töten, wenn sie nicht still sei.

    Staatsanwaltschaft hält Kachelmann für schuldig

    Die Gesamtschau aller Umstände zeige, dass sich die Tat so zugetragen haben müsse, wie von Kachelmanns Ex-Freundin behauptet, erklärten die Anklagevertreter. Es bestehe "kein vernünftiger Zweifel daran", dass sich die Tat so zugetragen habe wie in der Anklage geschildert. Kachelmann soll demnach in der Nacht zum 9. Februar 2010 seine ehemalige Geliebte mit einem Küchenmesser bedroht und vergewaltigt haben. Der Moderator bestreitet die Vorwürfe.

    Zweifel an den Angaben der Frau waren auch dadurch genährt worden, dass auf dem Rücken des Messers, das Kachelmann der Frau an den Hals gehalten haben soll, keine DNS-Spuren gefunden wurden. Laut Oltrogge ist es naheliegend, dass die Spuren versehentlich beim Kontakt des Messers mit der Bettdecke abgewischt worden seien. Aus seiner Sicht ist es ausgeschlossen, dass sich die Frau die Verletzungen am Hals und an den Oberschenkeln selbst zugefügt hat. Es gebe eine natürliche Hemmschwelle, sich selbst Schmerzen zuzufügen.

    Auch in den Plädoyers spielte die Medienberichterstattung über den Prozess eine besondere Rolle. Der Angeklagte sei "in höchstem Maß Diffamierungen ausgesetzt gewesen", sagte Oltrogge. Deshalb müsse man bei der Strafzumessung von einem minder schweren Fall ausgehen. Der Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs sieht für besonderes schwere Vergewaltigungen - wenn etwa der Täter bei der Tat ein Messer verwendet - eigentlich eine Strafe zwischen fünf und 15 Jahren vor. Das Gesetz erlaubt es jedoch, in sogenannten "minder schweren Fällen" den Strafrahmen auf ein bis zehn Jahre zu reduzieren.(afp, dpa, AZ)

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