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Vergewaltigungsprozess: Fall Kachelmann: Anwältin macht mutmaßlichem Opfer Vorwürfe

Vergewaltigungsprozess

Fall Kachelmann: Anwältin macht mutmaßlichem Opfer Vorwürfe

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    Kachelmann-Prozess: Die Plädoyers seiner Verteidiger haben es in sich. dpa
    Kachelmann-Prozess: Die Plädoyers seiner Verteidiger haben es in sich. dpa

    "Ungenügend" seien die Beweismittel gegen den wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin angeklagten Wettermoderator Jörg Kachelmann, sagte Pflichtverteidigerin Andrea Combé. Laut „Bild“-Zeitung warf die Anwältin der Ex-Freundin vor, sie habe „ihre Aussage nach und nach den Ermittlungsergebnissen angepasst“.

    Vor dem Landgericht Mannheim  bemühte sich Combé, das angebliche Vergewaltigungsopfer als betrogene und frustrierte Ex-Geliebte des Wettermoderators darzustellen. In Enttäuschung über dessen sexuelle Freizügigkeit habe sie sogar ihre Eltern manipuliert, um den Vergewaltigungsvorwurf gegen den 52 Jahre alten Schweizer größere Glaubwürdigkeit zu verleihen, sagte Combé.

    Außerdem verwies sie auf das Gutachten über Spuren an der angeblichen Tatwaffe, einem Küchenmesser, oder über Verletzungen der Nebenklägerin. Diese ließen keine eindeutige Interpretation zu.In sämtlichen Fällen gebe es keine "objektiv tatbezogenen Beweismittel, welche die Angaben der Nebenklägerin stützen", sagte Combé. Daher könnten die von der Staatsanwaltschaft benannten Beweise aus Sicht der Verteidigung "auch nicht die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zu Fall bringen". Der Staatsanwaltschaft attestierte die Anwältin "Verfolgungseifer" gegen ihren Mandanten.

    Gegen 14 Uhr soll dann Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn plädieren. Auch Schwenn muss mit seinem Plädoyer punkten. Unter anderem gilt es, die Forderungen der Staatsanwaltschaft von vier Jahren und drei Monaten Haft für Kachelmann zu kontern.

    Für Kachelmann, aber auch für Schwenn geht es um viel. Der umstrittene Anwalt sorgte während des Prozesses mehrfach für Aufsehen, kassierte für sein teils fragwürdiges Verhalten im Gerichtssaal harsche Kritik von der Staatsanwaltschaft. Gelingt es Schwenn nun im finalen Showdown vor dem Urteil (wird am 31. Mai erwartet) das Ruder herumzureißen?

    Die Vorwürfe gegen Kachelmann wiegen schwer. Am vergangenen Mittwoch machte die Staatsanwaltschaft nochmal klar, dass sie an die Anschuldigungen von Kachelmanns Ex-Freundin glaubt. Sie habe "massive Todesangst" erlitten, sagte Lars-Torben Oltrogge.  Kachelmann habe seiner Geliebten gedroht, er würde sie töten, wenn sie nicht still sei.

    Staatsanwaltschaft hält Kachelmann für schuldig

    Die Gesamtschau aller Umstände zeige, dass sich die Tat so zugetragen haben müsse, wie von Kachelmanns Ex-Freundin behauptet, erklärten die Anklagevertreter. Es bestehe "kein vernünftiger Zweifel daran", dass sich die Tat so zugetragen habe wie in der Anklage geschildert. Kachelmann soll demnach in der Nacht zum 9. Februar 2010 seine ehemalige Geliebte mit einem Küchenmesser bedroht und vergewaltigt haben. Der Moderator bestreitet die Vorwürfe.

    Zweifel an den Angaben der Frau waren auch dadurch genährt worden, dass auf dem Rücken des Messers, das Kachelmann der Frau an den Hals gehalten haben soll, keine DNS-Spuren gefunden wurden. Laut Oltrogge ist es naheliegend, dass die Spuren versehentlich beim Kontakt des Messers mit der Bettdecke abgewischt worden seien. Aus seiner Sicht ist es ausgeschlossen, dass sich die Frau die Verletzungen am Hals und an den Oberschenkeln selbst zugefügt hat. Es gebe eine natürliche Hemmschwelle, sich selbst Schmerzen zuzufügen.

    Auch in den Plädoyers spielte die Medienberichterstattung über den Prozess eine besondere Rolle. Der Angeklagte sei "in höchstem Maß Diffamierungen ausgesetzt gewesen", sagte Oltrogge. Deshalb müsse man bei der Strafzumessung von einem minder schweren Fall ausgehen. Der Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs sieht für besonderes schwere Vergewaltigungen - wenn etwa der Täter bei der Tat ein Messer verwendet - eigentlich eine Strafe zwischen fünf und 15 Jahren vor. Das Gesetz erlaubt es jedoch, in sogenannten "minder schweren Fällen" den Strafrahmen auf ein bis zehn Jahre zu reduzieren.(afp, dapd, dpa, AZ)

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