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Utøya-Massaker: Warum Norwegen keine "lebenslange" Haft kennt

Utøya-Massaker

Warum Norwegen keine "lebenslange" Haft kennt

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    Am Freitag fällt das Urteil gegen Anders Behring Breivik.
    Am Freitag fällt das Urteil gegen Anders Behring Breivik. Foto: Hakon Mosvold Larsen dpa

    Das norwegische Rechtssystem kennt eine Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis. Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik kann bei einer Verurteilung dennoch für immer hinter Gittern bleiben.

    Utøya-Massaker: Breivik könnte bis zu seinem Tod im Gefängnis bleiben

    Schon beim Urteilsspruch kann das Gericht die sogenannte Verwahrung ("forvaring") verhängen, deren Ende ungewiss ist. Nach 21 Jahren "forvaring" kann die Strafe zunächst um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Da die Anzahl der Verlängerungen um jeweils fünf Jahre nicht begrenzt ist, kann ein so verurteilter Täter bis zu seinem Tod im Gefängnis bleiben.

    Psychisch kranke Straftäter kommen in geschlossene Fachklinik

    Psychisch kranke Straftäter, die als vermindert schuldfähig oder schuldunfähig eingestuft werden, kommen ähnlich wie beim deutschen Maßregelvollzug in eine geschlossene Fachklinik. Ein Staatsanwalt kann den Aufenthalt alle drei Jahre verlängern, der Straftäter einmal im Jahr Entlassung beantragen. (dpa, AZ)

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